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Uabaur 11/ 41/79 J atung und Beschlußfassung über den Hauungs- und
* 2 ' Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1980.
Gene hmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1979.
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen.
Beratung über die Einrichtung eines Jugendraumes
na und Beschlußfassung über die Hauptsatzung der SideHübingea
Beratung und Beschlußfassung über die Geschäftsordnung
des Ortsgemeinderates Hübingen.
Beratung und Beschlußfassung über
a) Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden
b) Verzicht auf die Einziehung von Steuerkleinbeträgen
r Verschiedenes.
j|.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
Ankauf eines Grundstückes 1 Vergabe von Arbeiten in der Gemeinde.
I, Verschiedenes.
f431 Hübingen, 9. Okt. 1979
Hoffmann, Ortsbürgermeister
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EISBACHGEMEINDEN
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[GIROD:
[fentliche Bekanntmachung
fcienächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am BIENSTAG, dem 16. Oktober 1979 um 20.00 Uhr in der pule statt.
IAGESORDNUNG [ÖFFENTLICHE SITZUNG:
• Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 2.10.1979 (öffentlicher Teil)
I. Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Girod.
1 Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Girod.
I Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuß.
s Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Kleinhol bach"
a) Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage ö) Beschlußfassung als Satzung gern. § 10 BBauG.
\ Beratung und Beschlußfassung über den a) Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden, B| Verzicht auf die Einziehung von Steuerkleinbeträgen
■ Verschiedenes.
■ NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
■ Grundstücksangelegenheiten - - Verschiedenes.
|j r °d, 16. Okt. 1979 Leber, Ortsbürgermeister
iemTlo^gyg 6 ^’ tzun ^ t * es Drtsgemeinderates am Dienstag,
[beMq^ r ' 3e ' tSS ' tZUn ^ c * es Ortsgemeinderates Girod am 2. Okto- 1 r 9 wurden u.a. folgende Entscheidungen getroffen:
ä'BJngs-und Kulturplan 1980 beschlossen
{^«Beschlußfassung wurde der Hauungs- und Kulturplan v °rdem Leiter des Forstamtes Montabaur, Herrn Dr.
Hütte , erläutert. Der Plan sieht für das Forstwirtschaftsjahr 1980 einen Holzeinschlag von 1.160 fm. vor. Die Einnahmen aus Holzverkauf, Nebennutzungen etc. werden auf 97.450,- DM geschätzt. Die veranschlagten Ausgaben belaufen sich auf 85.000,- DM, so daß dem Plan entsprechend ein Überschuß in Höhe von 12.450,- DM im Forstwirtschaftsjahr 1980 zu erwarten ist. Nach Abschluß der Erläuterungen erteilte der Ortsgemeinderat seine Genehmigung zu dem vorgelegten Hauungsund Kulturplan.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 beschlossen
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig der Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1979 zu. Es handelt sich hierbei um eine Mehrausgabe bei der Haushaltsstelle „Unterhalt der Feldwege" in Höhe von 10.000,- DM Die Leistung dieser Mehrausgabe wurde wie folgt begründet:
Durch stark auftretendes Grundwasser wurde ein Weg zwischen Kleinholbach und der Autobahn aufgeweicht. Um den Weg weiterhin nutzen zu können, wurde die Verlegung einer Dränage und die Ausbesserung des Weges unbedingt erforderlich.
Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuß gewählt
Gern, den Bestimmungen der Gemeindeordnung hat der Ortsbürgermeister die jährlich zu erstellende Jahresrechnung dem Rat vorzulegen. Zuvor soll jedoch die Jahresrechnung durch einen Gemeindeausschuß geprüft werden. Dieser Vorschrift entsprechend wurde daher vom Ortsgemeinderatein Rechnungsprüfungsausschuß gewählt. Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgte in offener Abstimmung (durch Handzeichen). Dem Wahlergebnis entsprechend wurden folgende Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuß bestallt.
MITGLIED: STELLVERTRETER:
1. Häßler, Karl-Alfred Ressmann, Heinrich
2. Schmidt, Gerhard G öbel, Reinhard
3. Daum, Bernd Fend, Karl-Heinz
Antrag des Schützenvereins Kleinholbach zurückgestellt
Der Schützenv'erein Kleinholbach legte dem Ortsgemeinderat einen Antrag vor auf
a) Verlegung eines Wasser- und Abwasseranschlusses
b) Ausbau und Erweiterung des Spritzenhauses in eine Schießanlage.
Der Ortsgemeinderat, der nun über diesen Antrag zu entscheiden hat, stellte fest, daß vor einer endgültigen Beschlußfassung zuvor ncch die Möglichkeit einer Erschließung sowie evtl, entgegenstehende baurechtliche Vorschriften zu prüfen seien.
Aus diesem Grunde wurde der Antrag des Schützenvereins bis zur Klärung der benannten Fragen zurückgestellt.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 2.10. 1979 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Girod vom 3.8.1979 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Bezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teil-Ein
richtung
Bergstraße
im Bereich der Flurstücke 7, 8, 9, 30, 29, 11, 12,
13, 14, 15, 28, 27, 26,
25, 24, 17.
Fahrbahn, Straßen- Oberflächenentwäs- serung,Bürgersteige, Straßenbeleuchtung.
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