Montabaur 4/41 / 79
Einstellung eines Sozialarbeiters
Die Verbandsgemeinde Montabaur (33.000 Einwohner) sucht zum 1. Januar 1980
einen Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung.
Der Aufgabenbereich umfaßt die Planung, Entwicklung und Koordinierung der Jugendarbeit auf Verbandsgemeindeebene (24 Ortsgemeinden, 1 Stadt = 12.000 Einwohner). Hierzu gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit den in der Jugendbetreuung tätigen Organisationen, die Ausarbeitung und Durchführung von Programmen für die offene Jugendarbeit, die Mitwirkung bei der Planung von Jugendeinrichtungen und dergleichen.
Von den Bewerbern werden pädagogische und organisatorisches Geschick, Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit erwartet.
Die Vergütung richtet sich nach dem BAT.
Tie üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und Tätigkeitsnachweisen sind bis 1. November 1979 zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 140, 5430 Montabaur
Die Verwaltung informiert
Hunde als Fundsache
Bei der OPB wurden folgende Hunde als Fundsache abgegeben: 1. ein Chow-Chow-Rüde, grünes Geschirr, gefunden am 15.9.1979 in Ettersdorf,
2. ein Dobermann-Rüde, Kettenhalsband, gefunden am 2.10.1979 in Neuhäusel.
Die Eigentümer werden gebeten, die Tiere abzuholen.
Verbandsgemeindeverw. Montabaur als Ortspolizeibehörde
Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
Teilnahme noch möglich:
Die Kurse „Gesprächskreis Literatur" Nr. 39,
„Graphisches Zeichnen", Nr. 80 und „Arbeitskreis Dia-Fotografie, Nr. 81 haben zwar in der letzten Woche begonnen, jedoch können noch weitere Interessenten teilnehmen.
AUTOGENES TRAINING
Wegen der sehr großen Nachfrage, hat sich Frau Dr. Schmidt- Zölfer bereiterklärt, zwei Kurse „Autogenes Training " durch- zuführen , die beide auch schon belegt sind.
ACHTUNG:
KursA: beginn pünktlich 19.00 Uhr - Montag, 15.10.1979 Kurs B: Beginn pünktlich 20.00 Uhr - am gleichen Tage Ort: Elternsprechzimmer der Joseph-Kehrein-Schule Die Kursteilnehmer sind entsprechend des Anmeldeeingangs eingeteilt.
TERMINE - VERANSTALTUNGEN - KURSBEGINN
18.10.1979 Donnerstag
19.00 Uhr Reisefilmvortrag: Südamerika von Bodo K fl, Altersheim Horbach ni a '
23.10.1979 Dienstag
19.30 Uhr Gesprächskreis Literatur
Thema: Martin Walser „Ein fliehendes Pferd" Novelle
Handarbeitsraum der Josrph-Kehrein-Schule Montabaur
25.10.1979 Donnerstag
19.30 Uhr Säuglingspflege, Kurs Nr. 62 Berufsbildende Schule (Handelsschule ) Montabaur
5.11.1979, Montag 19.00 Uhr Kochkurs Nr. 74
Lehrküche, Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur
6.11.1979 Dienstag
19.30 Uhr Vortrag mit Lichtbildern Moderne Ernährung Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur
8.11.1979 Donnerstag
19.30 Uhr Vortrag: Die Defensivtaktik des Verkehrsteilneh mers, Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundes sozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1979/80
Nachstehend möchten wir auf die Möglichkeit der GewährurJ von Heizungsbeihilfen zur Deckung des Heizungsbedarfesfiir| die Heizperiode 1979/80 hinweisen.
Nach § 12 BSHG umfaßt der notwendige Lebensunterhaltarj den Bedarf für die Heizung während der Wintermonate (Oktober 1979 - einschl. April 1980). Dieser Bedarf wi;ddurj eine einmalige Beihilfe abgegolten.
HÖHE DER BEIHILFESÄTZE
feste flüssige Brennstoffe
2 .
4.
1-2 Personenhaushalt = 100% =
415,- DM
605,- DM
Untermieter = 70 %
290,- DM
425,- DM
3-4 Personenhaushalt = 125% =
520,- DM
760,- DM
5 und mehr Personen = 150% =
625,- DM
910,- DW
ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS
a) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nachAbj schnitt 2 BSHG,
b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im f der Tuberkulosenhilfe (§§ 51 bis 55 BSHG);
c) Einkommensschwache Bürger, soweit das maßgeblich Einkommen (§ 76 (1) BSHG) der Bedarf sgemeinschaft*l maßgebenden Regelsätze (zuzüglich Mehrbedarf und «r der Unterkunft nicht oder nur unwesentlich übersteigtlj (2) BSHG). Ferner ist das gesamte verwertbare Verrnos®! soweit deren Einsatz oder Verwertung nach § 88 (2, Ui | BSHG nicht geschützt ist, einzusetzen.
Wir weisen darauf hin, daß nur derjenige einen Ansptucl
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Gewährung hat, der den Bedarf an Winterbrand selbst deck»! muß. Wer als Hilfeempfänger zu einer H aushaltsgemeinsc gehört, hat keinen Anspruch auf Winterbeihilfe.
Antragsverfahren
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Für die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensun^^.
Abschnitt 2 BSHG und die im Rahmen der Tu wird die Winterbeihilfe von Amts wegen gewährt.
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