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Montabaur 4/41 / 79

Einstellung eines Sozialarbeiters

Die Verbandsgemeinde Montabaur (33.000 Einwohner) sucht zum 1. Januar 1980

einen Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung.

Der Aufgabenbereich umfaßt die Planung, Entwicklung und Koordinierung der Jugendarbeit auf Verbandsgemeinde­ebene (24 Ortsgemeinden, 1 Stadt = 12.000 Einwohner). Hierzu gehören insbesondere die Zusammenarbeit mit den in der Jugendbetreuung tätigen Organisationen, die Ausar­beitung und Durchführung von Programmen für die offene Jugendarbeit, die Mitwirkung bei der Planung von Jugend­einrichtungen und dergleichen.

Von den Bewerbern werden pädagogische und organisatori­sches Geschick, Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit erwartet.

Die Vergütung richtet sich nach dem BAT.

Tie üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes werden gewährt.

Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und Tätigkeitsnachweisen sind bis 1. November 1979 zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung, Postfach 140, 5430 Montabaur

Die Verwaltung informiert

Hunde als Fundsache

Bei der OPB wurden folgende Hunde als Fundsache abgegeben: 1. ein Chow-Chow-Rüde, grünes Geschirr, gefunden am 15.9.1979 in Ettersdorf,

2. ein Dobermann-Rüde, Kettenhalsband, gefunden am 2.10.1979 in Neuhäusel.

Die Eigentümer werden gebeten, die Tiere abzuholen.

Verbandsgemeindeverw. Montabaur als Ortspolizeibehörde

Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

Teilnahme noch möglich:

Die KurseGesprächskreis Literatur" Nr. 39,

Graphisches Zeichnen", Nr. 80 und Arbeitskreis Dia-Fotografie, Nr. 81 haben zwar in der letzten Woche begonnen, jedoch können noch weitere Interessenten teilnehmen.

AUTOGENES TRAINING

Wegen der sehr großen Nachfrage, hat sich Frau Dr. Schmidt- Zölfer bereiterklärt, zwei KurseAutogenes Training " durch- zuführen , die beide auch schon belegt sind.

ACHTUNG:

KursA: beginn pünktlich 19.00 Uhr - Montag, 15.10.1979 Kurs B: Beginn pünktlich 20.00 Uhr - am gleichen Tage Ort: Elternsprechzimmer der Joseph-Kehrein-Schule Die Kursteilnehmer sind entsprechend des Anmeldeeingangs eingeteilt.

TERMINE - VERANSTALTUNGEN - KURSBEGINN

18.10.1979 Donnerstag

19.00 Uhr Reisefilmvortrag: Südamerika von Bodo K fl, Altersheim Horbach ni a '

23.10.1979 Dienstag

19.30 Uhr Gesprächskreis Literatur

Thema: Martin WalserEin fliehendes Pferd" Novelle

Handarbeitsraum der Josrph-Kehrein-Schule Montabaur

25.10.1979 Donnerstag

19.30 Uhr Säuglingspflege, Kurs Nr. 62 Berufsbildende Schule (Handelsschule ) Montabaur

5.11.1979, Montag 19.00 Uhr Kochkurs Nr. 74

Lehrküche, Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur

6.11.1979 Dienstag

19.30 Uhr Vortrag mit Lichtbildern Moderne Ernährung Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur

8.11.1979 Donnerstag

19.30 Uhr Vortrag: Die Defensivtaktik des Verkehrsteilneh mers, Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundes sozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1979/80

Nachstehend möchten wir auf die Möglichkeit der GewährurJ von Heizungsbeihilfen zur Deckung des Heizungsbedarfesfiir| die Heizperiode 1979/80 hinweisen.

Nach § 12 BSHG umfaßt der notwendige Lebensunterhaltarj den Bedarf für die Heizung während der Wintermonate (Oktober 1979 - einschl. April 1980). Dieser Bedarf wi;ddurj eine einmalige Beihilfe abgegolten.

HÖHE DER BEIHILFESÄTZE

feste flüssige Brennstoffe

2 .

4.

1-2 Personenhaushalt = 100% =

415,- DM

605,- DM

Untermieter = 70 %

290,- DM

425,- DM

3-4 Personenhaushalt = 125% =

520,- DM

760,- DM

5 und mehr Personen = 150% =

625,- DM

910,- DW

ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS

a) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nachAbj schnitt 2 BSHG,

b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im f der Tuberkulosenhilfe (§§ 51 bis 55 BSHG);

c) Einkommensschwache Bürger, soweit das maßgeblich Einkommen (§ 76 (1) BSHG) der Bedarf sgemeinschaft*l maßgebenden Regelsätze (zuzüglich Mehrbedarf und «r der Unterkunft nicht oder nur unwesentlich übersteigtlj (2) BSHG). Ferner ist das gesamte verwertbare Verrnos®! soweit deren Einsatz oder Verwertung nach § 88 (2, Ui | BSHG nicht geschützt ist, einzusetzen.

Wir weisen darauf hin, daß nur derjenige einen Ansptucl

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Gewährung hat, der den Bedarf an Winterbrand selbst deck»! muß. Wer als Hilfeempfänger zu einer H aushaltsgemeinsc gehört, hat keinen Anspruch auf Winterbeihilfe.

Antragsverfahren

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Für die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensun^^.

Abschnitt 2 BSHG und die im Rahmen der Tu wird die Winterbeihilfe von Amts wegen gewährt.

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