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Ltabaur 5/40/79 r en j n den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit-

h dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt r( j e n wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuer- E^ r te vorgelegt worden ist.

jßScksichtigung von Kindern über 18 Jahre.

[ Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder- f ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen, l] Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Ver­mietung und Verpachtung, usw. lind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt

linzureichen.

gen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit toLohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift Lohnsteuer 80" hingewiesen.

JMontabaur, den 2. Okt. 1979

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur EINWOHNERMELDEAMT

IsJialtssatzung des Zuchtvieh-Zweckverbandes im Wester- keisfiir das Rechnungsjahr 1979

Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Jz(GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und des § 8 Satzung des Zuchtvieh-Zweckgerbandes im Westerwald- l wird für das Rechnungsjahr 1979 durch Beschluß der Ver- Isversammlung vom 12. Sept. 1979 folgende Haushaltssat- I erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan des Zuchtvieh-Zweckverbandes für das Rech­nungsjahr 1979 wird in

1) VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme auf

Ausgabe auf

2) VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme auf Ausgabe auf festgesetzt.

164.850,- DM 164.850,- DM

1.400,- DM 1.400,- DM

§2

Die Umlage der Gemeinden für das Rechnungsjahr 1979 wird je Bulle auf 200,- DM festgesetzt.

§3

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Montabaur, den

Zuchtvieh-Zweckverband im Westerwaldkreis Unterschrift,

Vorsitzender

Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur den 17. Sept. 1979 Siegel Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises In Vertretung Unterschrift

[shaltsstelle

| Bezeichnung

Einnahmen

Haushaltsansatz

1979

1978

Ergebnis der Jahresrechnung 1977 DM

9.130

Erlös aus Bullen- und Spermaverkauf

92.800 *)

96.000

119.052,60

ll50

Ersätze aus zurückgegebenen

Bullen (Kaufpreis, Gebühren, Untersuchu ngskosten)

9.000 *)

9.500

9.439,70

9,158

Vermischte Einnahmen

50

50

-

1,1720

Zuweisung des Kreises zu den Verwaltungskosten

15.000

15.000

15.000

91722

Umlage der Gemeinden

12.800

14.200

15.400,

9.1723

Zuweisung der Gemeinden zu den Kosten der Bullenbeschaffung

7.000

10.000

7.635,54

91724

Ankaufsbeihilfen des Kreises,

Landes usw.

26.800

32.000

35.850

9,205

Zinsen aus der allgemeinen

Rücklage

800

1.000

892,90

1280

Zuführung vom Vermögenshaushalt

600

2.250

401,49

164.850

180.000

203.672,23

Mehreinnahmen bei den Hhst. 789.130 und 789.150 können zur Deckung von Mehrausgaben bei der Hhst. 789.520 verwendet erden.

Ejnnahme^die sich aus dem Verkauf oder Rückgabe von Bullen ergeben, für die kein Ersatz mehr beschafft wird, sollen zum pertersatz an Mitgliedsgemeinden bei Hhst. 789.712 verwendet werden.

9,520

8,521

9.630

9.654

8.655 8.660 9.669

Ausgaben

Bullenankauf (Kaufpreis einschl. MWst, Vermittlungs-, Kör- und Deckerlaubnisgebühren, Transport­kosten pp.)

132.600**)

147.000

163.474,97

Klauenpflege der Bullen

3.100

3.500

3.675,00

Prämien für gute Bullenpflege

2.400

2.600

2.485,00

Reisekosten und Sitzungsgelder

600

600

534,44

Amtstierärztliche Gebühren

300

300

244,50

Verfügungsmittel des Vorsitzenden

200

200

91,40

Vermischte Ausgaben

50

50

-