Ltabaur 5/40/79 r en j n den Besteuerungsverhältnissen des Arbeit-
h dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt r( j e n wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuer- E^ r te vorgelegt worden ist.
jßScksichtigung von Kindern über 18 Jahre.
[ Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder- f ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen, l] Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, usw. lind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt
linzureichen.
gen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit toLohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift Lohnsteuer 80" hingewiesen.
JMontabaur, den 2. Okt. 1979
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur EINWOHNERMELDEAMT
IsJialtssatzung des Zuchtvieh-Zweckverbandes im Wester- keisfiir das Rechnungsjahr 1979
■Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Jz(GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) und des § 8 ■Satzung des Zuchtvieh-Zweckgerbandes im Westerwald- l wird für das Rechnungsjahr 1979 durch Beschluß der Ver- Isversammlung vom 12. Sept. 1979 folgende Haushaltssat- I erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan des Zuchtvieh-Zweckverbandes für das Rechnungsjahr 1979 wird in
1) VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahme auf
Ausgabe auf
2) VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme auf Ausgabe auf festgesetzt.
164.850,- DM 164.850,- DM
1.400,- DM 1.400,- DM
§2
Die Umlage der Gemeinden für das Rechnungsjahr 1979 wird je Bulle auf 200,- DM festgesetzt.
§3
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Montabaur, den
Zuchtvieh-Zweckverband im Westerwaldkreis Unterschrift,
Vorsitzender
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur den 17. Sept. 1979 Siegel Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises In Vertretung Unterschrift
[shaltsstelle
| Bezeichnung
Einnahmen
Haushaltsansatz
1979
1978
Ergebnis der Jahresrechnung 1977 DM
9.130
Erlös aus Bullen- und Spermaverkauf
92.800 *)
96.000
119.052,60
ll50
Ersätze aus zurückgegebenen
Bullen (Kaufpreis, Gebühren, Untersuchu ngskosten)
9.000 *)
9.500
9.439,70
9,158
Vermischte Einnahmen
50
50
-
1,1720
Zuweisung des Kreises zu den Verwaltungskosten
15.000
15.000
15.000
91722
Umlage der Gemeinden
12.800
14.200
15.400,
9.1723
Zuweisung der Gemeinden zu den Kosten der Bullenbeschaffung
7.000
10.000
7.635,54
91724
Ankaufsbeihilfen des Kreises,
Landes usw.
26.800
32.000
35.850
9,205
Zinsen aus der allgemeinen
Rücklage
800
1.000
892,90
1280
Zuführung vom Vermögenshaushalt
600
2.250
401,49
164.850
180.000
203.672,23
Mehreinnahmen bei den Hhst. 789.130 und 789.150 können zur Deckung von Mehrausgaben bei der Hhst. 789.520 verwendet ■erden.
Ejnnahme^die sich aus dem Verkauf oder Rückgabe von Bullen ergeben, für die kein Ersatz mehr beschafft wird, sollen zum pertersatz an Mitgliedsgemeinden bei Hhst. 789.712 verwendet werden.
9,520
8,521
9.630
9.654
8.655 8.660 9.669
Ausgaben
Bullenankauf (Kaufpreis einschl. MWst, Vermittlungs-, Kör- und Deckerlaubnisgebühren, Transportkosten pp.)
132.600**)
147.000
163.474,97
Klauenpflege der Bullen
3.100
3.500
3.675,00
Prämien für gute Bullenpflege
2.400
2.600
2.485,00
Reisekosten und Sitzungsgelder
600
600
534,44
Amtstierärztliche Gebühren
300
300
244,50
Verfügungsmittel des Vorsitzenden
200
200
91,40
Vermischte Ausgaben
50
50
-

