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liberdie Anbringung von Verkehrsspiegeln
Dun |<te im innerörtlichen Verkehrsbereich zu beseitet der Ortsgemeinderat über die Anbringung von Ver- . In a n der Ortsdurchfahrt (Ecke Kirchstraße/Ringstr. Gartenstraße / Ringstraße)
I hender Erörterung faßt der Ortsgemeinderat folgenden lAnden benannten Punkten sollen keine Verkehrsangebracht werden. Zur Begründung führte der Orts- Igaratua. auf, daß sich die Anbringung eines Verkehrsspie- ld«r Ecke Kirchstraße / Ringstraße erübrigt, da dort durch »Veränderungen im kommenden Jahr die Vergrößerung Ihtfeldesgewährleistet ist. Die Montage eines Verkehrsspie- Ider Ecke Gartenstraße / Ringstraße erübrige sich, da durch Lau der Ortsdurchfahrt dort bessere Sichtverhältnisse Efen worden seien.
Rionsprogramm für die Jahre 1979 bis 1982 erstellt
Limenhang mit der Vorberatung überden Haushalts- jfflundder Fortschreibung des Investitionsprogrammes llalire 1979 bis 1982 erstellte der Ortsgemeinderat eine Iber die voraussichtlich im Planungszeitraum 1979 bis 1982 Inden Investitionen. Gemäß dieser Liste faßt der Ortsge- Iratfür den genannten Planungszeitraum insbesondere die Rührung folgender Investitionsmaßnahmen ins Auge:
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Mung des Baugebietes „ Rosengarten" jalisation - Neubaumaßnahme serleitung- Neubaumaßnahme ■straße - Neubaumaßnahme
(chföhrung von Maßnahmen aus vorausgegangenen Jahren Inoch nicht abgeschlossen wurden.
Jchließung des Baugebietes „Im oberen Wiesangrund" (Bauabschnitt)
pließung (Erweiterung) des Baugebietes „Rauzengarten"
)bau eines Wirtschaftsweges
[tellung des Planes 2. Bauabschnitt „Im oberen Wiesengrund"
lührung von Maßnahmen, die in den vorangegangenen Iren noch nicht abgeschlossen wurden jilegung im Neubaugebiet „Im oberen Wiesengrund" (Bauabschnitt)
dfiihrung von Maßnahmen aus den vorangegangenen Jahren Schließung eines Teilstückes des Neubaugebietes „Im obe- |Wiesengrund" (2. Bauabschnitt)
Isbau von Wald- und Wanderwegen
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Seines Kinderspielplatzes im Baugebiet „Rosengarten' Schließung des Restteilstückes „Im oberen Wiesengrund"
[Bauabschnitt)
' und Stellvertreter für den UmlegungsausschuO
r m der Qctsgemeinderat darüber abgestimmt hat, daß die I er Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuli pet Abstimmung erfolgt, wählte dieser folgende Personen ■ 9 tedern und Stellvertreter:
Sender
Mitglied Vermessungsdirektor Rohrbacher
Stellvertreter Vermessungsrat z.A. Hau brich
Vermessungsrat z.A. Hofmann
jur. Mitglied
Ratsmitglied Ratsmitglied Bewerter von Grundstücken
Reg. Rätin Grafe, Kreisverwaltung Montabaur Erich Diel Max Röckelein
Oberregierungsrat Dr. Löhr, Kreisverwaltung Montabaur Helmut Ebert Edwin Hübinger
Georg Söllner, Unters-
Hausen Josef Wagner
STAHLHOFEN:
FSV Gelbachtaler Sportfreunde
Die I. Mannschaft hat am Sonntag, dem 30.9,1979 ein Heimspiel gegen SG Horressen / Eigendorf II.
Die II. Mannschaft spielt um 13.00 Uhr in Wirges gegen Gias- Chemie IIL
UNTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Delle" in der Ortsgemeinde Untershausen, hier: Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes.
Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat die Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Delle" beschlossen.
Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, 5430 Montabaur, g Gelöachstr. 9, Zimmer 7, ausliegt. Es kann Einsicht genommen werden während der Dienstzeit (montags mittwochs, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16,30 Uhr, dienstags von 7,30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom
1.10,1979 bis 15.10.1979
Untershausen, den 25.9.1979 Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Delle" in der Ortsgemeinde Untershausen;
hier: Bekanntmachung des Beschlusses gern. § 2, Abs. 1 BBauG,
Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat am 28.6.1979 die Erweiterung des Bebauungsplanes „In der Delle" beschlossen. Der Beschluß lautet wie folgt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „In der Delle" wird um die Grundstücke Nr. 663/1 bis 670 und 646 bis 652, Flur 7, erweitert.
Das Erweiterungsgebiet wird als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen.
Für das Erweiterungsgebiet ist ein Grünordnungsplan zu erstellen.
Die Kreisplanungsstelle wird mit der Planung beauftragt.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. §2(1) BBauG bekanntgemacht.
Untershausen, den 25.9.1979 Müller, Ortsbürgermeister
Ende des amtlichen Teils

