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liberdie Anbringung von Verkehrsspiegeln

Dun |<te im innerörtlichen Verkehrsbereich zu besei­tet der Ortsgemeinderat über die Anbringung von Ver- . In a n der Ortsdurchfahrt (Ecke Kirchstraße/Ringstr. Gartenstraße / Ringstraße)

I hender Erörterung faßt der Ortsgemeinderat folgenden lAnden benannten Punkten sollen keine Verkehrs­angebracht werden. Zur Begründung führte der Orts- Igaratua. auf, daß sich die Anbringung eines Verkehrsspie- ld«r Ecke Kirchstraße / Ringstraße erübrigt, da dort durch »Veränderungen im kommenden Jahr die Vergrößerung Ihtfeldesgewährleistet ist. Die Montage eines Verkehrsspie- Ider Ecke Gartenstraße / Ringstraße erübrige sich, da durch Lau der Ortsdurchfahrt dort bessere Sichtverhältnisse Efen worden seien.

Rionsprogramm für die Jahre 1979 bis 1982 erstellt

Limenhang mit der Vorberatung überden Haushalts- jfflundder Fortschreibung des Investitionsprogrammes llalire 1979 bis 1982 erstellte der Ortsgemeinderat eine Iber die voraussichtlich im Planungszeitraum 1979 bis 1982 Inden Investitionen. Gemäß dieser Liste faßt der Ortsge- Iratfür den genannten Planungszeitraum insbesondere die Rührung folgender Investitionsmaßnahmen ins Auge:

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Mung des Baugebietes Rosengarten" jalisation - Neubaumaßnahme serleitung- Neubaumaßnahme straße - Neubaumaßnahme

(chföhrung von Maßnahmen aus vorausgegangenen Jahren Inoch nicht abgeschlossen wurden.

Jchließung des BaugebietesIm oberen Wiesangrund" (Bauabschnitt)

pließung (Erweiterung) des BaugebietesRauzengarten"

)bau eines Wirtschaftsweges

[tellung des Planes 2. BauabschnittIm oberen Wiesengrund"

lührung von Maßnahmen, die in den vorangegangenen Iren noch nicht abgeschlossen wurden jilegung im NeubaugebietIm oberen Wiesengrund" (Bauabschnitt)

dfiihrung von Maßnahmen aus den vorangegangenen Jahren Schließung eines Teilstückes des NeubaugebietesIm obe- |Wiesengrund" (2. Bauabschnitt)

Isbau von Wald- und Wanderwegen

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Seines Kinderspielplatzes im BaugebietRosengarten' Schließung des RestteilstückesIm oberen Wiesengrund"

[Bauabschnitt)

' und Stellvertreter für den UmlegungsausschuO

r m der Qctsgemeinderat darüber abgestimmt hat, daß die I er Mitglieder und Stellvertreter für den Umlegungsausschuli pet Abstimmung erfolgt, wählte dieser folgende Personen 9 tedern und Stellvertreter:

Sender

Mitglied Vermessungs­direktor Rohr­bacher

Stellvertreter Vermessungsrat z.A. Hau brich

Vermessungsrat z.A. Hofmann

jur. Mitglied

Ratsmitglied Ratsmitglied Bewerter von Grundstücken

Reg. Rätin Grafe, Kreisverwaltung Montabaur Erich Diel Max Röckelein

Oberregierungsrat Dr. Löhr, Kreisver­waltung Montabaur Helmut Ebert Edwin Hübinger

Georg Söllner, Unters-

Hausen Josef Wagner

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Die I. Mannschaft hat am Sonntag, dem 30.9,1979 ein Heim­spiel gegen SG Horressen / Eigendorf II.

Die II. Mannschaft spielt um 13.00 Uhr in Wirges gegen Gias- Chemie IIL

UNTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BebauungsplanesIn der Delle" in der Ortsge­meinde Untershausen, hier: Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes.

Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat die Erweiterung des BebauungsplanesIn der Delle" beschlossen.

Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit­planung zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, 5430 Montabaur, g Gelöachstr. 9, Zimmer 7, ausliegt. Es kann Einsicht genommen werden während der Dienstzeit (montags mittwochs, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16,30 Uhr, dienstags von 7,30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom

1.10,1979 bis 15.10.1979

Untershausen, den 25.9.1979 Müller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BebauungsplanesIn der Delle" in der Ortsge­meinde Untershausen;

hier: Bekanntmachung des Beschlusses gern. § 2, Abs. 1 BBauG,

Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat am 28.6.1979 die Erweiterung des BebauungsplanesIn der Delle" beschlossen. Der Beschluß lautet wie folgt:

Der Geltungsbereich des BebauungsplanesIn der Delle" wird um die Grundstücke Nr. 663/1 bis 670 und 646 bis 652, Flur 7, erweitert.

Das Erweiterungsgebiet wird als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen.

Für das Erweiterungsgebiet ist ein Grünordnungsplan zu erstel­len.

Die Kreisplanungsstelle wird mit der Planung beauftragt.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. §2(1) BBauG bekanntge­macht.

Untershausen, den 25.9.1979 Müller, Ortsbürgermeister

Ende des amtlichen Teils