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Endheitsamt Montabaur
■lontag de 111 8- Okt. findet die nächste Mütterberatung Joou(ir in der Schule in Nentershausen statt Bei dieser fcrberatung besteht die Gelegenheit zur kostenlosen Zwei- itipfung.
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Lehe Bekanntmachung
Lhste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am liSTAG, dem 2. Okt. 1979 um 20.00 Uhr in der Schule statt.
IeSORDNUNG:
IFENTLICHE SITZUNG:
Lnehmigung der Niederschrift über die letzte Ratssitzung [eratungund Beschlußfassung über den Hauungs- und Bulturplan 1980
jtratungund Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel- IngvonTeilerschließungsanlagen (Bergstr.) jeratungund Beschlußfassung über die Erweiterung der Menbeleuchtung im Ortsteil Kleinholbach (Mittelstr.) jenehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus- lltsjahr 1979
Jahlder Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungs- pfungsausschuß
^ratungund Beschlußfassung über den Antrag des Schützen- fereins Kleinholbach auf
[Verlegung eines Abwasser- und Wasseranschlusses [Ausbau und Erweiterung des Spritzenhauses in eine Schießllage,
Verschiedenes
jlCHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
feratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Kosten-
Iteiligung der
pschiedenes
(1,25,9.1979 Leber, Ortsbürgermeister
(GEHÄUSEN:
Wehe Bekanntmachung
lengdes Bebauungsplanes „Im Strichen" in der Ortsge- leGörgeshausen (GE, Ml)
^ndlungvon Ml-Flächen in WA-Flächen - _ j gern. § 2a BBauG Ertsgemeinderat von Görgeshausen hat die Änderung des Ngsplanesjm Strichen" beschlossen.
I 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit-
l"9 zu ermöglichen.
pm Zweck gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze,
. 1 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während ianstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.30 f'6.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, r Von 2-30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom I 1.10.1979 bis 15.10.1979, offen liegt, f er ® 9en können eingesehen werden im Bauamt der Verfeinde Montabaur in der Gelbachstraße 9, 5430 Monta- |Aimmer 7.
I ^ USen ' c * en 25.9.1979 Herz, Ortsbürgermeister
machung
9 es Bebauungsplanes „Im Strichen" in der Ortsge-
r^shausen (GE, Ml)
Wandlung von Mi-Flächen in WA-Flächen
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" (GE, Ml) beschlossen :
Der Beschluß lautet wie folgt:
Der Bereich der Flurstücke Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,
12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28,
40, 41, 42, 43, und 44, Flur 13 wird als Allgem. Wohngebiet -WA- gern § 4 BauNVO ausgewiesen.
Für den Bereich der Grundstücke 35, 36, 37 und 38, Flur 13, wird eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.
Die Kreisplanungsstelle wird mit der Änderungsplanung beauftragt.
Dieser Beschluß wird hiermit gern, § 2 Abs. 1 BBauG i.d.F vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) bekanntgemacht. Görgeshausen, den 25.9.1979
Herz, Ortsbürgermeister
Herbstfest des Sportvereins Grün-Weiß Görgeshausen
Am Sonntag, dem 30.9.1979 findet unser Herbstfest am Sportplatz statt. Wir wollen ab 10 Uhr mit einem Frühschoppen beginnen. Um 13.00 Uhr wird das Heimspiel gegen Niedererbach II angepfiffen. Für Abwechslung ist gesorgt, so z.B. Preistorwandschießen, Tauziehen und anderes. Am Nachmittag wird ein Ball versteigert, der die Original-Unterschriften der Spieler vom FC Bayern-München trägt. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt in Form eines original ungarischen Kesselgulasch. Also auf, zum Herbstfest zum Sportplatz.
Am Samstag, um 15.00 Uhr wollen wir noch einige Arbeiten am Sportplatz durchführen. Wer Zeit hat möchte kommen.
GROSSHOLBACH:
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 1979 verabschiedet
Am 17.9.1979 verabschiedete der Ortsgemeinderat Großholbach durch einstimmigen Beschluß den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für 1979. Zusätzliche Investitionsmaßnahmen (Erweiterung der Straßenbeleuchtung, Bau eines Weges zum Friedhof und Befestigung des Vorplatzes, wie baumchirurgische Maßnahmen) machten die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich um 23.000,- DM von 315.000,- DM auf nunmehr 338.000,-- DM. De Einnahme - und Ausgabepositionen, die in den Unterabschnitten des Haushaltsplanes näher erläutert sind, werden sich nach dem Nachtragsplan so entwickeln, daß dem Vermögenshaushalt 76.000,- DM (das sind 7.000,- DM mehr als ursprünglich geplant) zugeführt werden können. Diese Mehrzuführung hat die positive Folge, daß sich die freie Finanzspitze nunmehr auf 73.000,- DM beläuft und damit die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde weiter gefestigt werden konnte.
Im Vermögenshaushalt steigen die Einnahmen und Ausgaben um 54.000,- DM auf nunmehr 282.000,- DM. De Steigerung ist insbesondere durch die Kosten für baumchirurgische Maßnahmen an Bäumen, durch die Kosten für den Ausbau eines Weges entlang des Friedhofes und durch die Bereitstellung von Mitteln für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet „Neuwiese" eingetreten. Für die Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Neuwiese" wurden, damit 1979 noch die Auftragsvergabe erfolgen kann, Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 35.000,- DM im Haushaltsplan veranschlagt.
Die Ausgabenansätze für die Maßnahmen zur Ortsverschönerung wurden reduziert, weil mit der Kassenwirksamkeit der ursprünglichen Ansätze im Jahre 1979 nicht in vollem Umfang zu rechnen ist.
Zur Finanzierung der Mehrausgaben müssen insbesondere Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken (40.800,- DM) und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 12.000,- DM herangezogen werden. Das Kreditvolumen der Ortsgemeinde

