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Itabaur

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Endheitsamt Montabaur

lontag de 111 8- Okt. findet die nächste Mütterberatung Joou(ir in der Schule in Nentershausen statt Bei dieser fcrberatung besteht die Gelegenheit zur kostenlosen Zwei- itipfung.

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Lehe Bekanntmachung

Lhste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am liSTAG, dem 2. Okt. 1979 um 20.00 Uhr in der Schule statt.

IeSORDNUNG:

IFENTLICHE SITZUNG:

Lnehmigung der Niederschrift über die letzte Ratssitzung [eratungund Beschlußfassung über den Hauungs- und Bulturplan 1980

jtratungund Beschlußfassung über die bauliche Fertigstel- IngvonTeilerschließungsanlagen (Bergstr.) jeratungund Beschlußfassung über die Erweiterung der Menbeleuchtung im Ortsteil Kleinholbach (Mittelstr.) jenehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus- lltsjahr 1979

Jahlder Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungs- pfungsausschuß

^ratungund Beschlußfassung über den Antrag des Schützen- fereins Kleinholbach auf

[Verlegung eines Abwasser- und Wasseranschlusses [Ausbau und Erweiterung des Spritzenhauses in eine Schieß­llage,

Verschiedenes

jlCHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

feratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Kosten-

Iteiligung der

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(1,25,9.1979 Leber, Ortsbürgermeister

(GEHÄUSEN:

Wehe Bekanntmachung

lengdes BebauungsplanesIm Strichen" in der Ortsge- leGörgeshausen (GE, Ml)

^ndlungvon Ml-Flächen in WA-Flächen - _ j gern. § 2a BBauG Ertsgemeinderat von Görgeshausen hat die Änderung des Ngsplanesjm Strichen" beschlossen.

I 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit-

l"9 zu ermöglichen.

pm Zweck gewähren wir Einsicht in die Entwurfsskizze,

. 1 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur während ianstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.30 f'6.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, r Von 2-30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom I 1.10.1979 bis 15.10.1979, offen liegt, f er ® 9en können eingesehen werden im Bauamt der Ver­feinde Montabaur in der Gelbachstraße 9, 5430 Monta- |Aimmer 7.

I ^ USen ' c * en 25.9.1979 Herz, Ortsbürgermeister

machung

9 es BebauungsplanesIm Strichen" in der Ortsge-

r^shausen (GE, Ml)

Wandlung von Mi-Flächen in WA-Flächen

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat die Änderung des BebauungsplanesIm Strichen" (GE, Ml) beschlossen :

Der Beschluß lautet wie folgt:

Der Bereich der Flurstücke Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11,

12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28,

40, 41, 42, 43, und 44, Flur 13 wird als Allgem. Wohngebiet -WA- gern § 4 BauNVO ausgewiesen.

Für den Bereich der Grundstücke 35, 36, 37 und 38, Flur 13, wird eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt.

Die Kreisplanungsstelle wird mit der Änderungsplanung beauf­tragt.

Dieser Beschluß wird hiermit gern, § 2 Abs. 1 BBauG i.d.F vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) bekanntgemacht. Görgeshausen, den 25.9.1979

Herz, Ortsbürgermeister

Herbstfest des Sportvereins Grün-Weiß Görgeshausen

Am Sonntag, dem 30.9.1979 findet unser Herbstfest am Sport­platz statt. Wir wollen ab 10 Uhr mit einem Frühschoppen begin­nen. Um 13.00 Uhr wird das Heimspiel gegen Niedererbach II angepfiffen. Für Abwechslung ist gesorgt, so z.B. Preistor­wandschießen, Tauziehen und anderes. Am Nachmittag wird ein Ball versteigert, der die Original-Unterschriften der Spieler vom FC Bayern-München trägt. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt in Form eines original ungarischen Kesselgulasch. Also auf, zum Herbstfest zum Sportplatz.

Am Samstag, um 15.00 Uhr wollen wir noch einige Arbeiten am Sportplatz durchführen. Wer Zeit hat möchte kommen.

GROSSHOLBACH:

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 1979 verabschiedet

Am 17.9.1979 verabschiedete der Ortsgemeinderat Großhol­bach durch einstimmigen Beschluß den Entwurf der Nachtrags­haushaltssatzung für 1979. Zusätzliche Investitionsmaßnahmen (Erweiterung der Straßenbeleuchtung, Bau eines Weges zum Friedhof und Befestigung des Vorplatzes, wie baumchirurgische Maßnahmen) machten die Aufstellung eines Nachtragshaus­haltsplanes erforderlich.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhö­hen sich um 23.000,- DM von 315.000,- DM auf nunmehr 338.000,-- DM. De Einnahme - und Ausgabepositionen, die in den Unterabschnitten des Haushaltsplanes näher erläutert sind, werden sich nach dem Nachtragsplan so entwickeln, daß dem Vermögenshaushalt 76.000,- DM (das sind 7.000,- DM mehr als ursprünglich geplant) zugeführt werden können. Diese Mehrzuführung hat die positive Folge, daß sich die freie Finanz­spitze nunmehr auf 73.000,- DM beläuft und damit die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde weiter gefestigt werden konnte.

Im Vermögenshaushalt steigen die Einnahmen und Ausgaben um 54.000,- DM auf nunmehr 282.000,- DM. De Steigerung ist insbesondere durch die Kosten für baumchirurgische Maß­nahmen an Bäumen, durch die Kosten für den Ausbau eines Weges entlang des Friedhofes und durch die Bereitstellung von Mitteln für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Neubau­gebietNeuwiese" eingetreten. Für die Straßenbeleuchtung im BaugebietNeuwiese" wurden, damit 1979 noch die Auftrags­vergabe erfolgen kann, Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 35.000,- DM im Haushaltsplan veranschlagt.

Die Ausgabenansätze für die Maßnahmen zur Ortsverschönerung wurden reduziert, weil mit der Kassenwirksamkeit der ursprüng­lichen Ansätze im Jahre 1979 nicht in vollem Umfang zu rech­nen ist.

Zur Finanzierung der Mehrausgaben müssen insbesondere Mehr­einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken (40.800,- DM) und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 12.000,- DM herangezogen werden. Das Kreditvolumen der Ortsgemeinde