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I Mannschaft der Fortuna Holler spielt am Sonntag,
239 1979 um 1F.00 Uhr gegen die Elf von Steinefrenz nasSpiel findet in Steinefrenz statt.
Mannschaft:
12 . Mannschaft der Fortuna spielt gegen Elbert II. Das Spiel l tulT i 13.00 Uhr in Holler statt. Zu diesem Lokalderby . Fußballfreunde recht herzlich eingeladen.
■Herren-Mannschaft:
Alten Herren der Fortuna spielen zu Hause gegen die Elf Zehnhausen
Spiel beginnt am Samstag, dem 22.9.1979 um 16.00 Uhr.
[tergesangverein „Frohsinn-Lyra", Holler
jchteinteilung" für die Festtage vom 5. - 7. Okt. 1979 Lund unserer Umfrage bei den Inaktiven des MGV und Ihiedenen Hollerer Bürgern haben wir mittlerweile die chteinteilung für unser Fest im Oktober abgeschlossen.
E lich werden die meisten der betr. Personen inzwischen Schichtplan erhalten haben.
jedoch der eineo der andere Helfer vergebens darauf in, so kann dieser eine Übersicht beim Schriftführer, JiStendebach, anfordern, Tel. 2230.
(bitten wir auch anzurufen, wenn eine Schicht aus bestimm- pründen nicht mehr eingehalten werden kann.
bedanken uns bereits jetzt für Ihre Zusage und hoffen auf jireibungslosen Ablauf der Festtage.
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i Bekanntmachung
jiongsplanänderung „Im Rosengarten" der Ortsgemeinde nofen
( Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung ,9.1979 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt: iÄnderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird
I itgem. § 11
undesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I ’5), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleuni- Iw Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvor- 1 im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Ver- |ng mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung fundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung ' 8 . 4,1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.
ndteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das patt zum Bebauungsplan.
Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom '816 (BGBL. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntge- mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser ■"liehen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
22.9.19 79 ! n.
Wierungsplan nebst Text und Begründung kann bei Nsge/tieindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Baua (Montabaur, während der Dienststunden sowie m den Räumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen "ttunden eingesehen werden.
to'tig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie 1 und 34 GemO hingewiesen.
c BBauG:
Nt und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- gen,wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG: Abs. 1 und 3
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die sine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
S. 770)
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 4:
Flurstücke
229/1, 229/2, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237,
238, 239, 240, 241/1, 241/2, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 1/257, 258,
259, 260/1, 261/1, 262/1, 263/1, 264/1, 265/1, 266/1,
267/1, 268/1, 260/2, 261/2, 262/2, 263/2, 264/2, 265/2,
266/2, 269/3, 270/5, 270/6, 270/9, 270/8, 274/3, 1953,
1954, 1955.
Flur 13 Flurstücke:
899, 900, 908 teilw. 909, 2029 teilw.
Stahlhofen, den 17. September 1979 Pehl, Ortsbürgermeister
Ende des Teils
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung von Samstag, dem 22.9. bis Samstag, den 29.9.1979
Kath. Pfarrei „St. Peter in Ketten", Montabaur
Sa. 18.30 Uhr Vorabendmesse + Josef Homann (4 Wo.Amt) + Paul Hölzgen
So. 9.30 Uhr Hochamt : Amt für die Leb. u. ++ des Jahrg. 1928/29

