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liehen der KJG Neuhäusel basteln, werken und hand- füf ihren Adventsbaza/ am 2. Dez. 1979. neindemitglieder, die gerne etwas „Selbstgehandarbei- eisterern möchten, mögen dies bitte bei Marianne Lech- (indegut - oder bei Doris Kilian, Hauptstraße, abgeben.
| ;en Ihnen schon jetzt für Ihre Mitarbeit.
Informationen über den Bazar erfolgen in Kürze. nge Gemeinde Neuhäusel.
m Pfarrgemeinderat am 11. November 1979
Nov. 1979 werden im Bistum Limburg die Pfarrge- jteneu gewählt. Sie haben die Möglichkeit, durch die fdas Leben der Kirchengemeinde Neuhäusel Einfluß w . Sie können Kandidaten Vorschlägen. Sie können t,r Wahl kandidieren.
Wahlberechtigte kann Kandidaten Vorschlägen, jeder ^soll von 10 Wahlberechtigten unterschrieben sein. Iriftliche Einverständnis des vorgeschlagenen Kandidaten (ifiigen.
echtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag aalt sind.
sind Kandidaten, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, bereitete Formblatt können Sie sich im Pfarramt oder äkristei besorgen.
Pfarrgemeinderat Neuhäusel |hrt in Neuhäusel
roch, dem 10. Oktober 1979, findet die diesjährige lirtstatt Die Teilnehmer melden sich bitte möglichst bestens bis 6. Oktober) bei Frau Wilma Marx, Eitel- jStraße oder bei Frau Ferdinand, Simmerner Straße ii Frau Doris Kilian, Hauptstraße, an. Linkostenbeitrag
(lam Mittwoch, dem 10. Oktober um 13.00 Uhr in der
itlie Bekanntmachung
ngsplan „In der Trift" der Ortsgemeinde Simmern ligung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Verwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat Tilgung vom 12.9.1979 Az. 610-13 nachstehende Geneh- erteiit:
vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 11 wsbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I l,zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleuni- n Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvor- i Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Ver- grnit§ 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung psbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung W.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.
teil dieser Genehmigung sind die nachstehend auf- tn Unterlagen : irkunde
5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22 Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- gen,wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die sine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
S. 770)
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Bindung
Whmigungwird gern. § 12 BBauG in der Fassung P (BGBL. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntge- ptfcm Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser feto" Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
»uungsplan nebst Text und Begründung kann bei der ^meindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. ,
Flur 2
Flurstücke 184/1, 185, 186, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199 Simmern, den 18.9.1979
Schneider, Ortsbürgermeister
Geburtstage
Am 21.9.1979 Günster Josef, Hauptstraße 7, 75 Jahre am 23.9.1979 Schneider Gottfried, Hauptstr. 75, 80 Jahre Die Ortsgemeinde wünscht den Geburtstagskindern weiterhin Gesundheit und Wohlergehen.
Schneider, Ortsbürgermeister
Filmvorführungen in Simmern
Die Simmerner Pfadfinder (Roverstufe) zeigen den Spielfilm „Leoparden küßt man nicht"
Freitag, 21.9.1979 19.30 Uhr im Jugendheim
Sonntag, 23.9.1979, 15.00 Uhr )
18 30 LJhr \Mehrzweckraurn

