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nri Beschlußfassung über den Hauungs- und K r das Forstwirtschaftsjahr 1980 ' u nd Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan ^Anlage von zwei Holzabfuhrwegen im Gelbachtal , und Beschlußfassung über die Zuschußgewährung Gwngswürdige Gebäude außerhalb des Geltungsbe- J der Satzung der Stadt Montabaur über die Art der Lng und der Instandhaltung der Bebauung im histo- jen Teil der Stadt

tu ngund Beschlußfassung über die Hauptsatzung der |t Montabaur

|von Mitgliedern für den Stadtteilausschuß tung und Beschlußfassung über die Geschäftsordnung Stadtrates

fcungund Beschlußfassung über die Satzung über die Lng von Parkgebühren in der Tiefgarage

jchiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Pontabaur, 18. Sept. 1979

Mangels, Bürgermeister

||S FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION

pktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung |am MONTAG, dem 24. September 1979 um 18.30 n Sitzungssaal des Rathauses statt.

felS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION

pktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung (am MONTAG, dem 24. Sept. 1979 um 19.30 Uhr in IststätteKlein-Pohlmann" in Montabaur-Horressen

MEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FV\GFRAKTION

JONTAG, dem 24. Sept. 1979 findet von 19.00 - 20.00 p der GaststätteBlauer Bock" in Eigendorf eine Bürger- pstunde statt Im Anschluß daran erfolgt die Fraktions- Ingzur Vorbereitung der Stadtratssitzung.

Montabaur e.V. lädt ein zur Bürgersprechstunde

Mitglieder der FV\G Montabaur e.V. stehen am Montag, P Sept. 1979 in der Zeit von 19.00 - 20.00 Uhr in jststätteBlauer Bock" im Stadtteil Eigendorf zu einer Sprechstunde bereit

Gliche Bekanntmachung

MssplanHorresser Berg" der Stadt Montabaur

jnigungund Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes i [eisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat

I -SMigvom 10.9.1979 Az. 610-13 nachstehende Geneh- 8 erteilt:

'vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 1 1 P sbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I

Jon V U 6 f tZt ändert durch das Gesetz zur Beschleuni- Sim «tt"ri a ^ ren Un< ^ zur Erleichterung von Investitionsvor- gmit§? aUreCht VOm 6 - 7 - 1979 (BGBL I S. 949) in Ver- ftodesb ^ 6r ( andesverordnun 9 zu r Durchführung

Ijg 4 zu letzt geändert durch Landesverordnung

I (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend auf­geführten Unterlagen :

a) Plsnurkunde

b) Text

c) Begründung

d) Grünordnungsplan

Diese Genehmigung wird gern. 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBL. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntge­macht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur (Bauamt) whrend der Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22 Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen,wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplä­nen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla­nes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die aine solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

S. 770)

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

INHALT DES PLANBEREICHES:

Flur 5 Horressen - Flurstücke :

1899/1, 2428/1, 1932/1, 1933/1, 1932/2 tlw, 1933/2, tlw. 1934/2 tlw, 1935/2 tlw, 1936/2 tlw, 1937/2 tlw, 1938/2 tlw, 1939/2 tlw, 1941/2 tlw, 1942/2 tlw, 1943/2-tlw. 1944/2,tlw, 1945/7 tlw, 1945/5 tlw, 1945/3 tlw, 1934/1, 1935/1, 1936/1, 1937/1, 1938/1, 1939/1, 1941/1, 1942/1, 1943/1, 1945/6,