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«,9/38/79 Etliche sitzung^
nri Beschlußfassung über den Hauungs- und K fö r das Forstwirtschaftsjahr 1980 ' u nd Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan ^Anlage von zwei Holzabfuhrwegen im Gelbachtal , und Beschlußfassung über die Zuschußgewährung Gwngswürdige Gebäude außerhalb des Geltungsbe- J der Satzung der Stadt Montabaur über die Art der Lng und der Instandhaltung der Bebauung im histo- jen Teil der Stadt
■ tu ngund Beschlußfassung über die Hauptsatzung der |t Montabaur
|von Mitgliedern für den Stadtteilausschuß ■tung und Beschlußfassung über die Geschäftsordnung ■Stadtrates
fcungund Beschlußfassung über die Satzung über die Lng von Parkgebühren in der Tiefgarage
jchiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Pontabaur, 18. Sept. 1979
Mangels, Bürgermeister
||S FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION
pktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung |am MONTAG, dem 24. September 1979 um 18.30 n Sitzungssaal des Rathauses statt.
felS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION
pktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung (am MONTAG, dem 24. Sept. 1979 um 19.30 Uhr in Iststätte „Klein-Pohlmann" in Montabaur-Horressen
MEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FV\G—FRAKTION
JONTAG, dem 24. Sept. 1979 findet von 19.00 - 20.00 p der Gaststätte „Blauer Bock" in Eigendorf eine Bürger- pstunde statt Im Anschluß daran erfolgt die Fraktions- Ingzur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
■Montabaur e.V. lädt ein zur Bürgersprechstunde
■Mitglieder der FV\G Montabaur e.V. stehen am Montag, P Sept. 1979 in der Zeit von 19.00 - 20.00 Uhr in jststätte „Blauer Bock" im Stadtteil Eigendorf zu einer Sprechstunde bereit
Gliche Bekanntmachung
“Mssplan „Horresser Berg" der Stadt Montabaur
jnigungund Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes i [eisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat
I - “SMigvom 10.9.1979 Az. 610-13 nachstehende Geneh- 8 erteilt:
'vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gern. § 1 1 P sbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I
Jon V U 6 f tZt ändert durch das Gesetz zur Beschleuni- Sim «tt"ri a ^ ren Un< ^ zur Erleichterung von Investitionsvor- gmit§? aUreCht VOm 6 - 7 - 1979 (BGBL I S. 949) in Ver- ftodesb ^ 6r (■ andesverordnun 9 zu r Durchführung
Ijg 4 zu letzt geändert durch Landesverordnung
I (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen :
a) Plsnurkunde
b) Text
c) Begründung
d) Grünordnungsplan
Diese Genehmigung wird gern. 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBL. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur (Bauamt) whrend der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22 Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die aine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
S. 770)
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
INHALT DES PLANBEREICHES:
Flur 5 Horressen - Flurstücke :
1899/1, 2428/1, 1932/1, 1933/1, 1932/2 tlw, 1933/2, tlw. 1934/2 tlw, 1935/2 tlw, 1936/2 tlw, 1937/2 tlw, 1938/2 tlw, 1939/2 tlw, 1941/2 tlw, 1942/2 tlw, 1943/2-tlw. 1944/2,tlw, 1945/7 tlw, 1945/5 tlw, 1945/3 tlw, 1934/1, 1935/1, 1936/1, 1937/1, 1938/1, 1939/1, 1941/1, 1942/1, 1943/1, 1945/6,

