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Montabaur 10 /37 / 79

an eine der beiden Ortsgemeindeverwaltungen zu senden Einsendeschluß: 5. Oktober 1979. Der Rechtsweg ist ausgeschlos­sen. Für die Ortsgemeinde Gackenbach

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Für die Ortsgemeinde Horbach:

Meuer, Ortsbürgermeister

GACKENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach zur Änderung ehr Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 7. Sept. 1979

Der Ortsgemeinderat Gackenbach hat aufgrund der §§ 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) und der §§ 1, 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung komm.Abgaben (Kommunal­abgabengesetz) in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI S.306) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbe­hördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisver­waltung des Westerwaldkreises vom 28. Mai 1978 hiermit bekannt­gemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 4.6.1977 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen :

a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 200,- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis lO.Lebensjahr 120,-- DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum 5. Lebens­jahr 60,- DM

d) für Kinder unter einem Lebensjahr und für an­meldepflichtige Totgeburten 30,- DM

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

5431 Gackenbach, 7.9.1979

(S.) Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Dienststunde des Ortsbürgermeisters

Wegen der Ratssitzung am Freitag, dem 14.9.1979 wird die Dienststunde des Bürgermeisters um eine Stunde vorverlegt und zwar von 18.00 - 19.00 Uhr. Ich bitte um Beachtung.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HORBACH:

Spvgg. Horbach

Im ersten Heimspiel der Vorrunde 79/80 konnte unsere (.Mann­schaft die Mannschaft aus Birlenbach mit 2 : 0 schlagen.

Am kommenden Wochenende kommt es zu folgenden Begeg­nungen :

Sonntag, den 16. Sept. 1979

SG Horbach / Winden II - SG Nastätten / Holzhausen II,

13.15 Uhr in Winden,

SG Horbach/Winden I - TuS Dahlheim I, 15 Uhr in Winden

EISBACHGEMEINDEN

GR0SSH0LBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach fi am Montag, 17.9.1979, 20.00 Uhr im Feuerwehra^u.

statt.

TAGESORDNUNG:

rgerätehaus

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1 . Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaush

Satzung und den Nachtragshaushaltsplan für 197g *

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Ai regungen zum BebauungsplanIm Langengarten"

3. Beschlußfassung des BebauungsplanesIm Langengarten' als Satzung

4. Beratung und Beschlußfassung über die Straßenbeleuchtu im NeubaugebietNeuwies-Kreuzwiese - Strüthchen"

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Wege entlang des Friedhofes und des Friedhofsvorplatzes sowie über den dazu erforderlichen Grunderwerb

2. Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung gär nerischer Arbeiten am Dorfplatz

3. Verschiedenes.

5431 Großholbach, 11.9.1979

Metternich, Ortsbürgermeisterj

GROSSHOL BACH:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungFlur 4 und 15 der Ortsgemeind^ Großholbach

hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG Der Entwurf des Ändsrungsplanes nebst Text und Begrünt liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 24.9.1979 bis 24.10.1979

jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donne von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis I8^ Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Verbands! meindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachst| (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträd des Ortsbürgermeisters in Großholbach während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. Bedenken und Anregungen können während dieser Zeitbei Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemi Großholbach mündlich oder schriftlich vorgebracht werden Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur: 4

Flurstücke: 209, 2552/1 tlw, 210, 211, 212, 2554/8,2551 213/1, 213/2, 2554/7,213/3,214/1,214/2, 214/3, 2551/1, 203, 204, 215/1.

Die Änderung hat zum Inhalt, daß für den Teilbereich der Bebauungsplan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzfl| ein Spielplatz (bereits vorhanden) ausgewiesen wird unddie| Parzellen Nr. 209 - 210 der Bebauung zugeführt werden. Großholbach, den 11.9.1979 Metternich, OrtsbürgermeisterJ

Kulturamt Westerburg 00.G.2091 H.A.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ..

LADUNG ZUR WAHL DES VORSTANDES DER] MERGEMEINSCHAFT IN DER FLURBEREINIGUNG 1 GROSSHOLBACH, WESTERWALDKREIS Mit Beschluß der Bezirksregierung Koblenz als Obere reinigungsbehörde vom 21. August 1979 mit dem ^ , rung des Flurbereinigungsverfahrens angeordnet wuril § 16 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der J 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) die Teil nehmergeme' l

Großholbach als Körperschaft des öffentlichen R ec den.