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Jereitschaftsdienste

Uiicber Notfalldienst am Wochenende 15./16.9.1979

Sschmidt, Tiergartenstr. Tel. 02602 / 2770

Lernach, Hillscheid, Tel. 02624 / 7288

Jlhofen Welschneudorf:

Staudt, Stahlhofen,

Lrod -Meudt - Nentershausen - Hundsangen :

Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485 / 209

Tel. 02602 / 3441

Lztlicher Sonntagsdienst

Et nach vorheriger Anmeldung -

Jialamon, Neustr. 43, Westerburg, Nederkorn, Karlstr. 3, Selters pelicanski, Rheinstr. I4, Nauort,

PD-Notarztdienstplan

fechenk, Hachenburg,

Tel. 02663 / 8833 Tel. 02626/410 Tel. 02601 / 2940

Tel. 02662/6061

Kthekendienst

ISamstag, dem 15.9. bis Samstag, dem 22.9.1979 JHAUS-APOTHEKE, Montabaur, Großer Markt 102602/5061

IDAC-Informations- und Notrufzentrale Koblenz

glich auch an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 22.00 Uhr, Tel. /12121

(rufe:

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deweg 4

er str.23 11

ußerer Weg

Tel. 110

Jerwehr der Verbandsgemeinde

Jtabaur Tel. 110-112

Iran den örtlich bekannten Auslösestellen.

RJtzpolizeiinspektion Montabaur Tel. 02602 - 5011-13

|nkenwagen:

IjK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602 / 3777

|K Rettungswache Herschbach Tel. 02626 - 5166

^Rettungswache Höhr-Grenzhausen Tel. 02624 - 7010

ialstation Montabaur

Bereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern Edeltraud Montabaur Tel. 02602 / 16931

| w - A 9 nes, Welschneudorf Tel. 02608 / 432

Bereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur gn Dienstschluß

l<knZeitraum vom 14.9. bis 21.9.1979 ist über die Tel.Nr.

7354 in dringenden Fällen Herr Georg Salheiser perwerk) zu erreichen.

orfer Str.'

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Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Stadtgemeindeverwaltung Montabaur

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte

für die BaulandumlegungHimmelfeld I, 2. Abschnitt", Gemarkung Montabaur.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietHimmelfeld I, 2. Abschnitt", durch Beschluß vom 5. September 1979, aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom

22. September 1979 bis einschließlich 22. Oktober 1979 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Gelbach­straße 9, Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden öffentlich aus.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffen­der Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbe­lehrung zugesandt.

Montabaur, den 7. Sept. 1979

Rohrbacher,

Vermessungsdirektor

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

Nachdem bei einem Fuchs im Bereich des Stadtteiles Bladern­heim der Stadt Montabaur

Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.

1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausfüh­rungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Gesetz­sammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut.vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeord­net:

§ 1

Der Stadtteil Bladernheim der Stadt Montabaur einschl. der Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.

§ 2

Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:

1.) Hunde sind nach Maßgabe des 5 40 Abs. 1 des Viehseuchen­gesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen;.Ausnah- : men nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für j Hunde, die zur flagd auf Füchse und Dachse verwendet werden, nicht zugelassen werden.

2 ) Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind.