habaur
5/37/79
raße 13
r muß die || mssia Neui* X einen Puj
, derzeit nd m Sonntag! annschaftal
uncletl
an, Walds hlhofen,
illeestr, 12 ( m Bienensj
luptstr. 33
Jereitschaftsdienste
Uiicber Notfalldienst am Wochenende 15./16.9.1979
Sschmidt, Tiergartenstr. Tel. 02602 / 2770
Lernach, Hillscheid, Tel. 02624 / 7288
Jlhofen ■ Welschneudorf:
■Staudt, Stahlhofen,
Lrod -Meudt - Nentershausen - Hundsangen :
Erbslöh, Nentershausen, Tel. 06485 / 209
Tel. 02602 / 3441
Lztlicher Sonntagsdienst
Et nach vorheriger Anmeldung -
Jialamon, Neustr. 43, Westerburg, ■Nederkorn, Karlstr. 3, Selters pelicanski, Rheinstr. I4, Nauort,
PD-Notarztdienstplan
fechenk, Hachenburg,
Tel. 02663 / 8833 Tel. 02626/410 Tel. 02601 / 2940
Tel. 02662/6061
Kthekendienst
ISamstag, dem 15.9. bis Samstag, dem 22.9.1979 JHAUS-APOTHEKE, Montabaur, Großer Markt 102602/5061
IDAC-Informations- und Notrufzentrale Koblenz
glich auch an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 22.00 Uhr, Tel. /12121
(rufe:
en, Schulstrj
deweg 4
er str.23 11
ußerer Weg
Tel. 110
Jerwehr der Verbandsgemeinde
Jtabaur Tel. 110-112
Iran den örtlich bekannten Auslösestellen.
RJtzpolizeiinspektion Montabaur Tel. 02602 - 5011-13
|nkenwagen:
IjK-Rettungswache Montabaur Tel. 02602 / 3777
|K Rettungswache Herschbach Tel. 02626 - 5166
^•Rettungswache Höhr-Grenzhausen Tel. 02624 - 7010
ialstation Montabaur
Bereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern Edeltraud Montabaur Tel. 02602 / 16931
| w - A 9 nes, Welschneudorf Tel. 02608 / 432
Bereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur gn Dienstschluß
l<knZeitraum vom 14.9. bis 21.9.1979 ist über die Tel.Nr.
7354 in dringenden Fällen Herr Georg Salheiser perwerk) zu erreichen.
orfer Str.'
***************
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Stadtgemeindeverwaltung Montabaur
Umlegungsausschuß
Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte
für die Baulandumlegung „Himmelfeld I, 2. Abschnitt", Gemarkung Montabaur.
Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Himmelfeld I, 2. Abschnitt", durch Beschluß vom 5. September 1979, aufgestellt worden.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom
22. September 1979 bis einschließlich 22. Oktober 1979 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Gelbachstraße 9, Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden öffentlich aus.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugesandt.
Montabaur, den 7. Sept. 1979
Rohrbacher,
Vermessungsdirektor
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich des Stadtteiles Bladernheim der Stadt Montabaur
Westerwaldkreis - amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.
1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.11.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut.vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 1
Der Stadtteil Bladernheim der Stadt Montabaur einschl. der Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.
Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1.) Hunde sind nach Maßgabe des 5 40 Abs. 1 des Viehseuchengesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegen;.Ausnah- : men nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für j Hunde, die zur flagd auf Füchse und Dachse verwendet werden, nicht zugelassen werden.
2 ) Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies nicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind.

