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Bekanntmachung

i Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

"^Karbach hat nach seiner Wiederwahl zum Ortsbürger­sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nieder-

1 542 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den nalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz -KWG) Fassung vom 13. Dez. 1973 (GVBI. S. 470), zuletzt geän- jich Art 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der indeordnung und der Landkreisordnung vom 21 Dez.1978 iS 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht berufe­ner des Wahlvorschlages der Wählergruppe Karbach Frau Marianne Effing, Römerstraße 13 5411 Kadenbach

( iOrtsgemeinderat berufen worden, oraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor rufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich

Jntgemacht.

IKadenbach, 13. August 1979

Karbach,

Ortsbürgermeister als Gemeinde­wahlleiter

itliche Bekanntmachung Kung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

[Reinhard Maurer hat nach seiner Wahl zum II. Ortsbeige- etensein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nieder- <

§42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den munalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) jei Fassung vom 13. Dez. 1973 (GVBI. S. 470), zuletzt geän- Idurch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung pemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. ß(GVBI. S. 770) ist als Nachfolger der nächste noch nicht Ifene Bewerber des Wahlvorschlages der Sozial-Demokrati- |n Partei (SPD)

Herr Herbert Best, Freiherr-vom-Stein-Straße 14 5411 Kadenbach NOrtsgemeinderat berufen worden.

I [Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. 'Berufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich anntgemacht

IKadenbach, 13. August 1979 Karbach,

Ortsbürgermeister als Gemeinde­wahlleiter

«hiesigen Bürgermeisteramt sind als Fundsachen abgegeben

ulen:

öngrößerer Geldbetrag und

I dneGeldbörse mit nennenswertem Inhalt.

Verlierer können sich diese Fundsachen bei Eigentumsnach- ls während der allgemeinen Dienststunden des Ortsbürgermei- rs abholen.

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|$|egebenem Anlaß weise ich nochmals darauf hin, daß die Idem Friedhof aufgestellten Abfallkörbe nur für kleinere Malle vorgesehen sind. Es ist nicht vertretbar hier ra a ra |ßrverwelkte Blumensträuße einzuprassen.

PInteresse der Allgemeinheit und des sauberen Bildes 'nner jj s Friedhofes wird gebeten, diese Veröffentlichung zu eac

PHaus-und Grundbesitzer werden gebeten,

Baumaterialien oder ähnliches auf den Bürgersteigen o er "i%i öffentlichen Flächen zu lagern.

"8es einmal unumgänglich sein, diese Flächen zu nutzen, so

ist hierfür eine Genehmigung bei der Verbandsgemeindeverwal­tung zu beantragen.

Um Beachtung wird gebeten.

Karbach, Ortsbürgermeister

Verkehrsverein

Alle Helfer, die beim 10-jährigen Gründungsfest des Verkehrsver ens Kadenbach mitgewirkt haben, werden am 25.8.1979,

15.30 Uhr, zu einem gemütlichen Nachmittag bei Essen und Trinken an die Hütte auf dem Sportplatz eingeladen.

Jahrgang 1941

Der Jahrgang 1941 trifft sich am Samstag, dem 18.8 79,

20 00 Uhr im Gasthaus Fries in Kadenbach

NEUHÄUSEL:

Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit

Am Samstag, dem 18 August 1979, feiern die Ehel?ute Her­mann Nuß und Frau Maria geb. Knopp, wohnhaft in Neuhäusel, Gartenstraße 6, das Fest der Goldenen Hochzeit.

Im Namen der Ortsgemeinde Neuhäusel gratuliere ich dem Ju­belpaar zu diesem Festtag sehr herzlich und wünsche Glück, Gesundheit und einen noch recht langen, ungetrübten Lebens­abend im Kreise der Kinder und Enkel.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Pfarrgemeinderat Neuhäusel

Unter dem ThemaFreude an internationalen Tänzen" soll ein Tanzkurs durchgeführt werden. Wer mitmachen möchte, benötigt nicht unbedingt eine Partnerin oder einen Partner, wohl aber Schwung und Begeisterung für eine bunte Mischung vieler Tanzarten. Der Kurs umfaßt 6 Abende und beginnt am Donnerstag, dem 6.9.79, 19.30 Uhr im Saale Kaltenhäuser. Unkostenbeitrag pro Person und Abend 2,00 DM. Anmeldun­gen bei Frau Elfriede Altmann, Neuhäusel, Tel. 02620/719.

Jahrgang 1929

Am Mittwoch, dem 22. August 1979, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus H, Fries, Neuhäusel eine Vorbesprechung für eine später geplante Feier statt. Hierzu werden alle Angehörigen des Jahrgangs 1929 sowie die Neubürger und die seinerzeit mit dem Jahrgang 29 Eingeschulten recht herzlich eingeladen.

SIMMERN:

Benutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege durch die Landwirte

Vor dem Beginn der herbstlichen Feldbestellung möchten wir alle Landwirte bitten, darauf zu achten, daß die gemeindlichen Wirtschaftswege nicht beschädigt oder verschmutzt werden.

Um Schäden zu vermeiden, solle nicht mit Ackergeräten auf den Wegen gewendet werden; das Mitackern der Feldwege bzw. der Wegeränder hat zu unterbleiben.

Wir weisen darauf hin, daß Verschmutzungen der Wege unver­züglich zu beseitigen sind und fordern alle Landwirte auf, durch eine ordnungsgemäße Benutzung der Wege zur Erhaltung der Befahrbarkeit und zur Verhütung kostenintensiver Repara­turen beizutragen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montab. als Ortspolizeibehörde

BUCHFINKENLAND

DAUBACH:

Sommerfest in Daubach

Der MGVFrohsinn" und das DRK-Blasorchester veranstalten am 18. und 19. August auf dem Dorfplatz ein Sommerfest.