Mqntabaur 6/33/79
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Jahr 1979 vom 7.8.1979
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. dar Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.7.1979 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalterforderlich ist, wird auf 1.103.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital • 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme 300 v.H.
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,00 DM
für den zweiten Hund 27,00 DM
für jeden weiteren Hund 36,00 DM
1.565.000,- DM 1.565.000,- DM
2.369.320,- DM 2.369.320,- DM festgesetzt.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt.
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.103.000,-DM IV.Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital Hebesatz 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme Hebesatz 300 v.H.
c) Gewerbemindeststeuer aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
5430 Montabaur, den 20.7.1979 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
jährlich 6,00 ] jährlich 12 , 0 (
Lntabau
III
I.V. Dünnes
I I I
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2081 30.8.1979 während der allgemeinen Dienststunden in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Heiligenroth, den 7.8.1979
Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth: Manns, OrtsbürgeJ
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Baden verboten !
Mit erheblichem Engagement wurde in der Ortsgemeindl pach-Goldhausen die schön gelegene und bei der Bevölkl sehr gut angekom-nene Freizeitanlage geschaffen Als anziehender Mittelpunkt fällt jedem Besucher der kl Weiher inmitten der Anlage ins Auge. Der kleine See ist! gelegt, daß er mit seinen allmählich zur Mitte hin abfalll Rändern keine vorhersehbaren Gefahren für die Besuch! Freizeitanlage bietet. Dies wurde auch von qualifizierte! ten des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Rheinlai und des Versicherungsverbandes für Gemeinden und G{ verbände bestätigt.
Der See ist aber nicht zum Baden, Floß-und Bol fahren bestimmt, weil ansonsten eine Aufsichtspersn Umkleidekabinen, und weitere für einen öffentlichen 8 | trieb unbedingt notwendige Einrichtungen bereitgestelll müßten. Hierauf wurde auch nochmals mit Nachdruck*] o.g. Experten hingewiesen.
Der Hinweis „Baden auf eigene Gefahr" ist aus deno,gl den ebenfalls nicht vertretbar, da dieser ein indirektesB| erlauben würde.
Eine herzliche Bitte ergeht daher an alle Gäste des FreiJ zeitgeländes, aber auch an alle El tern, der auf der Anlagj den Kinder, mit darauf zu achten, daß der See nichtzw| fremdet genutzt wird.
Ein herzliches Dankeschön schon jetzt an alle Elternii die mithelfen, die Anlage zu schonen und die Sicherheit sucher zu garantieren.
Ferdinand, Ortsbürgermeistel
Einrichtungen und Anlagen der Ortsgemeinde werden* Es muß leider in letzter Zeit immer wieder festgestellt« daß in unserer Gemeinde Einrichtungen und Anlagen beschädigt und zerstört werden. So mußte die Ortsgerg gerade in jüngster Zeit Ersatzbeschaffungen für zerstörtfl am Kinderspielplatz vornehmen, und zwar mit einem K(J aufwand von mehr als 600,-- DM.
Ich appelliere hiermit an die Bürger unserer Gemeinde,(j dem Geld der Ortsgemeinde geschaffenen Anlagen pflegj behandeln. Wer gemeindliche Einrichtungen zerstört, sc® damit letztlich die Bürger von Ruppach-Goldhausen. ten den Mut haben, entsprechende Beobachtungen an Ortsbürgermeister weiterzugeben, damit die Schädiger 2 antwortung gezogen werden können.
Ferdinand, Ortsbürgermeiste?
Achtung, Stromabschaltung ! . j
Die KEVAG teilt mit, daß wegen notwendiger Arbedenj tag, dem 19.8.79,von 9.00 Uhr bis etwa 11.30 Uhrin«] Goldhausen der Strom abgeschaltet wird.
Die Stromabnehmer werden um Verständnis gebeten.
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