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ntabaur 15/32/79

Gottesdienstordnung von Samstag, dem 11.8. bis Samstag, den 18.8.1979

, pferrgemeinde Heiligenroth

18.30 Uhr Vorabendmesse - Amt für die Pfarrgemeinde

9.30 Uhr Hochamt (Dankamt f.d. Leb.u. + d.Fam Josef Boddenberg

13.30 Uhr Andacht

8 , 00 UHR Hl. M. f. Ehel. Adam Hahn u.Margaretha geb. Bierenfeld (Stfg.)

19,00 Uhr 2. Sterbeamf für Margaretha Weiler 19,00 Uhr Hochamt mit Kräuterweihe ( 2 .Jahramt für Katharina Frink)

16.30 Uhr Kindermesse, Amt nach Meinung d.Fam. Dennebaum

19,00 Uhr Herz Jesu-Amt, Amt für Leb.u. -t der Farn. Fries-Westermann

morgens ab 9.00 Uhr ist Krankenkommunion

14,00 Uhr Brautamt mit Trauung des Brautpaares Wolf-

Kohlhaa$

18.30 Uhr Vorabendmesse. A.f.d.Pfarrgemeinde

chtgelegenheit bes. f.d. diesjähr.Erstkommunikanten instag um 15 Uhr die Buben, um 16 Uhr die Mädchen und ibder Vorabendmesse

iPfarrgemeinde Niederelbert

17.00 Uhr Beichtgelegenheit

17.45 Uhr Vorabendmesse - Amt für Clemens Demuth, best, von den Alterskam.

9,00 Uhr! Bitte geänderte Gottesdienstzeit beachten.

Hochamt für die Pfarrgemeinde

11.00-12.00 Uhr Öffnung der Pfarrbücherei

8,00 Uhr Messe für Kaspar Ehard und Maria Girmann 8.00 Uhr Amt für Familie Lichtenberg - Becher, leb, und verst. 'Angeh.

19.00 Uhr Amt für Ehel. Jakob und Berni Kurth 18.30Uhr Amt für Leb.u. Verst. der Farn. Valentin Altmann

14,30 Uhr Brautamt des Brautpaares Roth-Mühlinghaus 17.00 Uhr Beichtgelegenheit

j '7.45 Uhr Vorabendmesse, 2. Seelenamt für Theresia Schaaf

10RENWANDERUNG:

Kl4.8.1979,um 14.00 Uhr püberdenTrirnm-Dich-Pfad und Waldlehrpfad zum jsWcafe, Nach einer gemütl. Kaffeepause, geht es auf dem |®fag des Baches zurück.

Wnkt Beginn der Horresser Straße

|ffairei Eitelborn 8J5 Uhr Hochamt

; 8.00 Uhr Amt für Ehel. Karl Adolf Best ,8.00 Uhr 2. Sterbeamt für Anna Maria Oster

| äri aHimmelfahrt - Patrozinium unserer Kirche 18.00 Uhr Amt

19.30 Uhr Abendmesse für die Pfarrgemeinde

I Amt für einen Verstorbenen (v.d.Nachbarsch.) 8.00 Uhr Amt

'8.00 Uhr Rosenkranzgebet J Uhr Salveandacht 00 Uhr Vorabendmesse

, ' pfarrgemeinde anläßl.der Kirchweihe "ä%nheitSa. 17.00 Uhr

»J'^onntäg, den 11./12. Aug. ( ha!ten unsere Meßdienei I o ekte für ihren Jahresausflug.

töe' St ^ lenSta ?' c * en A u 9-, um 9-00 Uhr auf der Trift ner . auch die älteren, sind dazu herzlich eingeladen.

Kath. Pfarrgemeinde Oberelbert und Welschneudorf

Sa. Welschneudorf

19.00 Uhr Amt für Alois Noll So. Oberelbert

10.00 Uhr Hochamt zur Kirmes Mi. Welschneudorf

8.00 Uhr Amt für Ehel.Wilhelmine und Anton Jos. Labonte und verst. Angehörige Do. Oberelbert

8.00 Uhr Amt für Gertrud Engers (242)

Fr. Oberelbert:

17.30 Uhr Sprechstunde des Pfarrers 18.00 Uhr Beichtgelegenheit Oberelbert:

19.00 Uhr Amt für Frau Luise Merz u.Angehörige (244)

Kath. Pfarramt Simmern

So. 8.30 Uhr Amt f. Alois Reichert Mo. Meßdienerfahrt

Mi. 19.10 Uhr Rosenkranz in den Anliegen der Kirche

19.30 Uhr Abendmesse: 1. Jahramt für Gottfried Schneider

Do. Fest unseres Kirchenpatrons des Hl. Rochus

19.30 Uhr Abendmesse : Amt f. Ehel.Wilhelm Schneider

Hinweis:

Die Meßdienerfahrt ist für Montag, den 13. Aug. geplant.

Kath. Pfarramt Neuhäusel

Sa. 18.00 Uhr Vorabendmesse : Amt für die Pfarrgem.

So. 10.00 Ihr Amt für Margarete Roos Mo. Meßdienerfahrt

Di. 19.30 Uhr Vorabendmesse zum Fest Mariä Himmelfahrt:

Amt .f Ehel.Johann und Margarete Saal Mi, Fest Mariä Aufnahme in den Himmel

19.30 Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen der Kirche Fr. 19.30 Uhr Abendmesse:Amt zu Ehren der Mutter Gottes für alle unglücklichen Menschen

Sa. 14.00 Uhr Dankamt zur Goldenen Hochzeit der Ehel. Nuß

18.00 Uhr Vorabendmesse : Amt f.d. Pfarrgemeinde Hinweis:

Die Meßdienerfahrt ist für Montag, den 13. August geplant.

Die | informiert

Mutterschaftsuriauber nur auf Wunsch (3)

Arbeitslose müssen das Mutterschaftsgeld bei der zuständigen Kranken­kasse - also jener gesetzlichen Krankenkasse, bei der sie versichert sind, - beantragen. Dabei gelten die gleichen Grenzen wie bei in einem Arbeitsverhältnis stehenden Frauen, also mindestens 3,50 DM höchstens 25 DM pro Kalendertag. Während der Mutterschutzfristen steht diesen Frauen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zu, das u.U. ebenfalls höher sein kann als das anschließend gezahlte Mutterschafts­geld. Diese Einkommensminderung mag in einzelnen Fällen schmerzlich sein, doch andererseits sollte die junge Mutter wohl bedenken, daß sie während des Mutterschaftsurlaubs Zeit für sich und ihr Kind hat; und das in der für die Entwicklung des Kindes besonders wichtigen ersten Lebensphase. Übrigens ruht während des Mutterschutzurlaubs der An­spruch auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe und lebt dann nach sechs Monaten wieder auf.