Die Kirmes war beste und willkommenste Gelegenheit, sich wieder einmal daheim blicken zu lassen. So manchen de in der Fremde war, trieb das Heimweh an den Ort froher Erinnerungen zurück. Daß es ein frohes Wiedersehen mit alte und Bekannten wurde, lag nicht zuletzt daran, daß eben Kirmes war. en '
Gegenwärtig erleben wir eine Entwicklung, die wir mehr oder weniger selbst beeinflussen. Ein Teil der Kirmes ist in d j rückgekehrt. Die Fußgängerzone umfaßt unter Einschluß der Bahnhofstraße genau das Gebiet inmitten der Stadt ind * ^ ^ Kirmes ihren Anfang nahm. em einstdi;
Also trifft das geflügelte Wort wieder einmal den berühmten Nagel auf den Kopf mit der Feststellung: „Alles schon mald sen“. Warum auch nicht?
Hauptsache wäre doch, daß es uns heute wieder den gleichen Spaß macht wie „anno dazumal".
SM
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Ausbau der Römerstraße öffentlich aus.
Es fallen an:
ca. 2.000 qm bituminöser Straßenbau
ca. 1.000 qm Verbundpflaster
ca. 300 lfdm Wasserleitung 0 100
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis, für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, der 28. August 1979, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, einzureichen.
Montabaur, den 30. Juli 1979
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
Reusch, I. Beigeordneter
Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Ortsdurchfahrt Montabaur vom 4.8.1979 bis zum 8.8.1979
I.
Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläßlich der Kirmes für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung beginnt am Samstag, dem 4.8.1979 um 6.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 8.8.1979,um 6.00 Uhr. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen: die Bahnhofstraße
von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt die Kirchstraße
vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath. Kirche
Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch Schranken blockiert.
II.
Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wirdri 4 Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen ^ Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergebe I sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der s” zone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen
Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofswi platz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete ' Haltestelle am Parkplatz „Fröschpfort" an.
III.
Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:
a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Lid bürg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn fJ Köln und umgekehrt
b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der HunsruJi Straße (vor der Westerwaldkaserne), Älbertstraße, Fürsten Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße
aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327),dannwsj unter b)
d) aus Richtung Holler (L 326)
1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Ataweijuj nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus
2. zur Autobahn oder nach Limbutg (B 49), Rennerod- Siegen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach,Elfl dorf
über den Verbindungsweg Pappelallee unterhalb des Fried zwischen der L 326 und L 313
e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313) in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstr^ der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.
f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf n Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobi über Eschelbach ( L 300)
IV.
Umleitungsstraßen für Lkws sind:
a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die | Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkasserna | Weserstraße, Elgendorfer Straße
b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151
c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327)-, dann
wie unter a) .
d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter •
V.
Umleitungsstraßen für Pkws:
a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fa ren, die Umleitungen unter 11k
b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, ^
leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die ^
Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstra ezu
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