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Die Kirmes war beste und willkommenste Gelegenheit, sich wieder einmal daheim blicken zu lassen. So manchen de in der Fremde war, trieb das Heimweh an den Ort froher Erinnerungen zurück. Daß es ein frohes Wiedersehen mit alte und Bekannten wurde, lag nicht zuletzt daran, daß eben Kirmes war. en '

Gegenwärtig erleben wir eine Entwicklung, die wir mehr oder weniger selbst beeinflussen. Ein Teil der Kirmes ist in d j rückgekehrt. Die Fußgängerzone umfaßt unter Einschluß der Bahnhofstraße genau das Gebiet inmitten der Stadt ind * ^ ^ Kirmes ihren Anfang nahm. em einstdi;

Also trifft das geflügelte Wort wieder einmal den berühmten Nagel auf den Kopf mit der Feststellung:Alles schon mald sen. Warum auch nicht?

Hauptsache wäre doch, daß es uns heute wieder den gleichen Spaß macht wieanno dazumal".

SM

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Neuhäusel den Ausbau der Römerstraße öffent­lich aus.

Es fallen an:

ca. 2.000 qm bituminöser Straßenbau

ca. 1.000 qm Verbundpflaster

ca. 300 lfdm Wasserleitung 0 100

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis, für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, der 28. August 1979, 10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, einzu­reichen.

Montabaur, den 30. Juli 1979

Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur

Reusch, I. Beigeordneter

Einrichtung einer Fußgängerzone im Verlauf der L 326, Orts­durchfahrt Montabaur vom 4.8.1979 bis zum 8.8.1979

I.

Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläß­lich der Kirmes für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Sperrung beginnt am Samstag, dem 4.8.1979 um 6.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 8.8.1979,um 6.00 Uhr. In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen: die Bahnhofstraße

von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt die Kirchstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath. Kirche

Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seiten­gassen werden durch Schranken blockiert.

II.

Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wirdri 4 Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen ^ Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergebe I sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der s zone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen

Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bahnhofswi platz, die Haltestelle vor dem Postamt und die eingerichtete ' Haltestelle am ParkplatzFröschpfort" an.

III.

Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:

a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Lid bürg, Rennerod - Siegen (B 255) und zur Autobahn fJ Köln und umgekehrt

b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der HunsruJi Straße (vor der Westerwaldkaserne), Älbertstraße, Fürsten Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße

aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327),dannwsj unter b)

d) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Ataweijuj nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus

2. zur Autobahn oder nach Limbutg (B 49), Rennerod- Siegen (B 255) oder Richtung Staudt, Eschelbach,Elfl dorf

über den Verbindungsweg Pappelallee unterhalb des Fried zwischen der L 326 und L 313

e) aus Richtung Gelbachtal ( L 313) in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungsstr^ der B 49 oder wie unter d) 1. und 2.

f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf n Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobi über Eschelbach ( L 300)

IV.

Umleitungsstraßen für Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die | Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkasserna | Weserstraße, Elgendorfer Straße

b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert ( L 327)-, dann

wie unter a) .

d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter

V.

Umleitungsstraßen für Pkws:

a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fa ren, die Umleitungen unter 11k

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, ^

leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die ^

Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstra ezu

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