Einzelbild herunterladen

Montabaur 4 / 30 / 79

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern Schw. Placidia, Montabaur, Tel. 02602/2011

Schw. Agnes, Dernbach, Tel. 02602/2771

Rufbereitschaft des Verbandsgemeindewerkes Montabaur nach Dienstschluß

Für den Zeitraum vom 27.7. - 2.8.1979 ist über die Tel.Nr. 02602/17363 in dringenden Fällen ein Mitarbeiter des Ver­bandsgemeindewerkes (Wasserwerk) zu erreichen - Hannappel, Hermann -.

Aus den Gemeinden

Vereine u. Verbände berichten

Lohnendes Fischen für Gastangler

Der ASV Montabaur hat im Brinkenweiher - Gastweiher - in der Gemarkung Staudt größere Mengen an Karpfen und Schleien neu ausgesetzt. Es lohnt sich wieder für den Gastangler den Friedfischen nachzustellen.

Gastscheine - Tagesscheine- werden ausgegeben im Anglergeschäft K.H. Häuser, Sauertalstraße 13, 5430 Montabaur, Tel.02602/4419

Eisbachtaler Vereinsnachrichten

Die Mannschaften der Eisbachtaler Sportfreunde haben bereits das Training wieder aufgenommen.

Die II. Mannschaft schied durch eine 3:5 Heimniederlage gegen Thalhausen in der ersten Runde des Rheinlandpokals aus.

Die I. Mannschaft greift am Sonntag, dem 29.7.1979 in die II. Runde des Rheinland-Pokals ein und trifft um 16.00 Uhr in Mühlheim auf den SSV Mühlheim.

Bereits am Samstag, dem 28.7.1979 spielt die I. Mannschaft der Eisbachtaler Sportfreunde anläßlich der Sportplatzeinweihung in Steinefrenz-Weroth gegen den Bundesligaaufsteiger Bayer Leverkusen.

Beim Standesamt beurkundet

vom 16.7. bis 23.7.1979 STERBEFÄLLE:

Weppler, Ludwig Karl MT-Horressen, Neustr. 1, geb. 21.3.1908 Becker, Theodor Albert, Niederelbert, Äußerer Weg 29, geb. 11.6.1915

Schlemmer geb. Ihl, Christine Welschneudorf, Montabaurer Str. 15, geb. 31.10.1899

Henkes, Johann Joseph Ruppach-Goldhausen, Mittelstr. 3, geb. 26.5.1894,

Fitzner, Emil, Montabaur, Fürstenweg 27, geb. 14.8.1888 EHESCHLIESSUNGEN:

Dahlem , Erwin Walter, Holler, Südstraße 4

Dahlem geb. Bendel, Maria-Luise, Dreikirchen, Schulstr. 3

Best, Karl-Heinz, Eitelborn, Hunselweg 29 Best geb. Lucas, Astrid, Eitelborn, Hunselweg 29

i.A.i

In 1 'Ml

MONTABAUR

Bekanntmachung über die Offenlegung der Eroehni«j I Bodenschätzung - Nachschätzung -

Am Freitag, dem 3.8.1979, von 9.00 Uhr bis 12 00Uh findet im Sitzungssaal des Rathauses in Montabaur t ' tag des Bodenschätzers statt. Die Ergebnisse der vom Fi n J durchgeführten Bodenschätzung in den Gemarkungen Ed bach, Ettersdorf, Bladernheim und Reckenthal können» ser Zeit nicht in den Diensträumen des Finanzamtes ein werden.

Finanzamt Montabaur Bekanntmachung über die Offenlegung der I denschätzung - Nachschätzung -

Die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzunggeml des Bodenschätzungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 |r| gesetzbl. I S. 1050) - der Gemarkungen Eschelbach, Ettersdorf, Bladernheim, Reckenthal werden in der Zeit vom 1.8.79 bis 31.8.79 in den Diensträumen des Finanzamts Montabaur, Kehreinstraße 6, während der Dienststunden von 8.001 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr offengelegt.

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schäl bücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebni der Bodenschätzung - Nachschätzung - niedergelegt sind offengelegten Schätzungsergebnisse werden den E der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.

Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt Grundbuch- oder Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachi mitzubringen, da ohne diese Nachweise keine Auskunftei werden darf (§ 30 AO,Steuergeheimnis"

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzui steht den Eigentümern der betreffenden Flurstückedieüj de zu. Die Beschwerde ist beim oben bezeichnetenFin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zuerkl Die Frist für die Einlegung des Rechtsböhelfs beträgtert Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführtenOff| gungsfrist.

Bei der Einlegung der Beschwerde soll der Verwaltunjs^ zeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtete Es soll angegeben werden inwieweit der VerwaltungsatJ fochten und seine Aufhebung beantragt wird. ^ ern ® r jj die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die a tel angeführt werden.

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Bes*< werden die offengelegten Schätzungsergebnisse una 1 soweit nicht Beschwerde eingelegt ist f

Siegel Der Vorsteher des Fin«J

In Vertretung Wetze I

****************