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I u nen Seitens des Ortsgemeinderates wurde lediglich L Hdatund zwar Herr Peter Molsberger, zur Wahl vorge- f Die sich daran anschließende Wahl erfolgte in geheimer i ? en,UI Die Auszählung der Stimmen ergab, daß Herr Peter ^"mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wiederge- ^de Die Ernennung erfolgte durch Herrn Josef Spitz- 'Tr die Ernennungsurkunde überreichte und ihn zur Wahl l'/jjpschte. Herr Molsberger bedankte sich für das ihm ent- iae brachte Vertrauen und versprach, auch künftig seine jeitzum Wohle der Ortsgemeinde Holler auszurichten.
irfeiwahl des 1. und 2. Ortsbeigeordneten
i weiteren getrennten Wahlgängen erfolgte die Wahl des Jid 2 . Ortsbeigeordneten. Zur Wahl des 1. Ortsbeigeordne- zurde Herr Josef Spitzhorn als einziger Kandidat benannt.
Jaran anschließende Abstimmung ergab, daß Herr Josef Spitzet der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen 1, Ortsbeigeordneten gewählt wurde.
Wahl des 2. Ortsbeigeordneten wurde Herr Hubert Labonte {einziger Kandidat von dem Ortsgemeinderat vorgeschlagsn.
(i hier ergab die Auszählung, daß Herr Labonte im ersten j mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen ■men zum 2. Ortsbeigeordneten gewählt wurde. Die Er- lungder Gewählten erfolgte jeweils nach Abschluß der Ilnen Wahlgänge durch den Ortsbürgermeister.D ieser beglück- jchte die Gewählten und überreichte die Ernennungsurkunde;-.. Gewählten bedankten sich für das ihnen entgegengebrachte «rauen und sprachen sich für eine sachgerechte Zusammen. - Itim Ortsgemeinderat aus.
innig des Bebauungsplanes „Auf dem Kissel" beschlossen
idem der Ortsgemeinderat sämtliche Personalentscheidungen Bffen hatte, stand als nächster Tagesordnungspunkt die Ände- |des Bebauungsplanes „Auf dem Kissel" als Satzung gern. [OBBauGan. Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet Ttulassung einer 2-geschossigen Bauweise. Die Entscheidung ffibererfolgte nach Ausschließung eines Ortsmitgliedes wegen Terinteresse einstimmig.
ihmigung von überplanmäßigen Ausgaben
jlrtsgemeinderat genehmigte die im Haushaltsjahr 1978 I teten überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt !5,77 DM. Diese Mehrausgaben sind u.a. entstanden aus;
ifwendung bei besonderen Anlässen, stattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an P Kreis
stattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes an die irbandsgemeinde
ttarhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Nterung der Straßenbeleuchtung (hierfür waren Mehraus- r" in Höhe von 7.477,69 DM erforderlich)
Packung dieser überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Einnahmen aus Holzverkäufen sowie einer erhöhten Zufüh- TWi erwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt.
I JJeBekanntmacbung der Haushaltssatzung der Ortsge- ne Holler für das Jahr 1979 vom 29.6.1979
^tsgemeinderät hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ■j; heinland -P fa| z vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) fol- htfek atssatzun 9 beschlossen, die nach Genehmigung Ü9fiiQin VerWa ' tun 9 M on Uibaur als Aufsichtsbehörde ■ ® hiermit bekanntgemacht wird:
halten % das Haushaltsjahr 1979 wird im
Jltungshaushalt
'"nähme a u f 572.000,-DM
in der Ausgabe auf 572.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 996.300,- DM
in der Ausgabe auf 996.300,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 143.000,- DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 400.000,- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 32C v. H.
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 400.000,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in
Höhe von 143.000,- DM.
Die Genehmigung zu II. gilt vorbehaltlich der Genehmigung
zur rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO.
5430 Montabaur, den 19.6.1979
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:
Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.7.1979 bis 26.7.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Holler, den 29.6.1979
Ortsgemeindeverwaltung Holler Molsberger, Ortsbürgermeister
Herzlich willkommen zur Kirmes in Holler
Am Samstag, Sonntag und Montag, dem 14., 15. und 16. Juli 1979 feiert die Gemeinde Holler ihr diesjähriges Kirchweihfest.
In diesem Jahre übernimmt der Jahrgang 1960/61 die

