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K Bekanntmachung über die Heilung von Form- und nsfehlern beim Zustandekommen von Satzungen
tliche Bekanntmachung über die Heilung von Forrn- I rfahrensfehlern beim Zustandekommen der Satzungen »gemeinde Eitelborn ist auf Seite 10
abgedruckt.
45 jg 79 Hümmerich, Ortsburgermeister
dieses Amts-
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itzenden undd ri 1979 für dal ig erteilt,
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ich, OrtsbürgP
liiche Bekanntmachung
Ifachte Änderung des Bebauungsplanes „Helfensteinstraße Idenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn für das Grundstück [Flurstück 178/10 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekannt- Ufnggemäß § 12 BBauG.
lOrtsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung vom j |,'1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ■Kdnsteinstraße und Bodenweg" gemäß § 13 BBauG beschlos-
inderung hat zum Inhalt:
laß für die Errichtung des Wohnhauses auf dem Flurstück j| r ,'178/10, Flur 3 die Dachneigung wie folgt festgesetzt wird: jenseitig Richtung Helfensteinstraße = max. 35°
Menseitig Richtung Streimerichweg = max. 30°
IKreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Rrungdes Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
|ß512 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- ken bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
Sstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst- ji,sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in ijOrnwährend der ortsüblichen Dienststunden eingesehen len können.
»Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim pdekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlader Vorschriften über die Genehmigung oder Veröf- lungder Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- fiter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres Jikrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde |nd gemacht worden ist.
chädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,
Nie in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches [^ch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung _i bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren jblaufdes Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 ebneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälliges Anspruches herbeigeführt wird.
iVjrletzung der Bestimmungen über ■fcchließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ptmberufung und die Tagesordnung von Sitzungen
jjGemeinderates (§ 34 GemO)
lachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Ide T nt ^ en Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- I f atsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen g-gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder Tst n |§ 9 ? meindeVerWaltUn g Montabaur geltend gemacht fr! n ^s. ^ der Gemeindeordnung von Rheinland- P d vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert ftind j We .^ e Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord- 1 aer Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
.den 25. Juni 1979 Hümmerich, Ortsbürgermeister
j bfa hr t Feuerwehr Eitelborn
B. 197 Q i 2 ol e , n ^ us ^ u 9 der Mitglieder ist am Samstag,
™taq ri ^ ^ ^ em Vereinslokal „Westerwälder Hof" |G rU p D ' ern ^7.79 ist um 10.30 Uhr am Feuerwehrhaus au nähme der Aktiven sowie der Gründer der
Feuerwehr vorgesehen. Wir bitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen.
MGV „Mozart", Eitelborn
Der MGV „Mozart" lädt hiermit alle aktiven und inaktiven Mitglieder einschließlich deren Familienanghörige zum Hammelbratenessen auf den Grillplatz im Erlenweg ein. Der Braten wird am kommenden Sonntag, dem 1. Juli 1979 um ca. 12.30 Uhr angeschnitten. Für durstige Kehlen ist ebenfalls bestens gesorgt.
Verkehrsverein Eitelborn
WETTSPIELE AUF DEM MINIGOLFPLATZ Am kommenden Samstag und Sonntag, dem 30.6. und 1.7. finder auf dem Minigolfplatz Wettspiele statt, wobei wieder interessante Preise zu gewinnen sind.
Nähere Einzelheiten sind am Kiosk zu erfahren. Die Siegerehrung ist am Sonntag um 18.00 Uhr.
KG '79 sammelt Eier für die Kirmeskrone
Am 12.7.1979 sammelt die diesjährige Kirmesgesellschaft ausgeblasene Eier für ihre Kirmeskrone ein. Die Bevölkerung wird, wie jedes Jahr üblichem ihre Mithilfe gebeten.
Unsere Bitte daher an alle Eitelborner: Halten Sie am angegebenen Tag die ausgeblasenen Eier für die Mitglieder der KG her it.
SPD Eitelborn/Neuhäusel
Die für kommenden Freitag angekündigte Vorstandssitzung muß aus terminlichen Gründen ausfallen. Sie findet am Freitag, dem 13.7.1979 im Gasthaus „Zur Sporkenburg" um 20 Uhr statt.
Alle Mitglieder des Ortsvereins sind eingeladen.
KADENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates findet am MITTWOCH, dem 4. Juli 1979, 20.30 Uhr in der Gaststätte „Zum Westerwald" statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Varpflichtung der Ratsmitglieder
2. Bestellung von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften.
3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt.
4. Wahl des Ortsbürgermeisters, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
5. Wahl des 1. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
6 . Wahl des 2. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in
das Amt
7. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978.
8 . Unterrichtung über unerhebliche über-und außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978
9. Verschiedenes.
5411 Kadenbach, 26. Juni 1979 Karbach.Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Formend Verfahrensfehlern beim Zustandekommen von Satzungen
Die öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Form- und Verfahrensfehlern beim Zustandekommen der Satzungen der Ortsgemeinde Kadenbach ist auf Seite 13 dieses Amtsblattes abgedruckt.
Kadenbach, 4.5.1979 Karbach, Ortsbürgermeister
Augst-Turnier 1979 in Kadenbach
Das diesjährige „Augst-Turnier" findet vom 29.6. - 1.7.1979 auf dem Sportplatz in Kadenbach mit folgenden Begegnungen statt:

