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Montabaur 4 / 25 / 79

Öffentliche Bekanntmachungen

Straßensperrung anläßlich des Seifenkistenrennens am 23. und 24. Juni 1979

Aus Anlaß des Seifenkistenrennens am 23. und 24. Juni 1979 müssen die Albertstraße bis zur Kreuzung Siegstraße/Warthe­straße und die gesamte Hunsrückstraße jeweils in der Zeit von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Gleichzeitig erfolgt eine Vollsperrung aller in diesen Straßenzug einmündenden Straßen.

Der Anliegerverkehr wird jeweils bis zur Vollsperrung zugelassen. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt aus Richtung Koblenzer Straße über die Rhönstraße und die Weserstraße zur E Igendorfer Straße und umgekehrt. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend beschildert.

Ausreichende Parkplätze für Besucher sind in der Hunsrückstraße und in der StraßeAm Fröschpfort" vorhanden.

Wir bitten die Autofahrer um Verständnis und Rücksichtnahme.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

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Manöver der Bundeswehr

Das Raketen-Artillerie-Bataillon 350 in Koblenz beabsichtigt in der Zeit vom 25. bis 26. Juni 1979 ein Manöver im Raum Montabaur - Mayen - Cochem - Kob­lenz - Montabaur durchzuführen.

An dem Manöver nehmen 700 Soldaten, davon 40 US-Soldaten mit 300 Räder- und 12 Kettenfahrzeugen teil . Mit Hubschrau­ber sind Außenlandungen vorgesehen.

Sollten schwerwiegende, die Erhebung von Einwendungen gegen die angekündigte Übung rechtfertigende Bedenken be - stehen, wird um unverzügliche Mitteilung gebeten. Ansonsten bitten wir die Durchführung des Manövers in geeigneter Weise bekanntzugeben.

Meldungen über den Beginn der Anzucht von Beständen und Vermehrungsanlagen mit Obstgehölzen

Am 1. September 1978 ist dieVerordnung zur Bekämpfung

von Viruskrankheiten im Obstbau vom 26.7.1978 (ßQg ( I S. 1120) " in Kraft getreten. Gemäß § 5 dieser VeroH

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sind alle Verfügungsberechtigten und Besitzer mit Pflanzen der Gattungen

1. Cydonia,

2. Malus,

3. Prunus und

4. Pyrus,

die zur Obstgewinnung bestimmt sind und gewerbsmäßig ben werden sollen verpflichtet, bei Beginn der Anzucht und Herkunft der Pflanzen einschließlich Standort und Umfa' des Bestandes der zuständigen Behörde (Verbandsgemeindi waltung als Ortspolizeibehörde) zu melden.

Auch die Verfügungsberechtigten und Besitzer vonSamens ( . deranlagen, Unterlagen - Mutterbeeten sowie Reiserschnittp] ten sind zu dieser Meldung in gleicher Weise verpflichtet. ' Wir fordern hiermit alle Verfügungsberechtigten, dievonfell Verordnung betroffen sind, auf, die erforderliche M zum 6. Juli 1979 der Verbandsgemeindeverwaltung zu erstaf;

Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens wurden durch dasL; despflanzenschutzamt Rheinland-Pfalz Formblätterentworfi Diese können telefonisch unter der Rufnummer 02602/204! Appl 81 - bei der Verbandsgemeindeverwaltung angefordert werden.

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4.1

4.2

4.3

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ISatzung

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Verbandsgemeindeverwaltung Moi

als Ortspolizeibehörde

I VERBANDSGEMEINDE

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei Satzungen Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderungdei meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez, IS¥-| (GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen, daß gern. §24Ate/ der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14 Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eine Verletzung der Bestimmung über:

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungendes Gemeinderates (§ 34 GemO)

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb einet Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeich-j nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzungbegrijn-j den können, geltend gemacht werden.

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1. HAUPTSATZUNG

1.1

1.2

1.3

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 1.7.1974 Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur And und Ergänzung der Hauptsatzung vom 1o.5.1976 Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zurM rung der Hauptsatzung zum 1.8.1977

ißenve letzter leige < [ir weise lichtet i ugehi leSfraßt ij^erdi

2. Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die ßefr** von der Vergnügungssteuer bei Durchführung von 1®W gungen, Kostümfesten und Maskenbällen durch dieärti Vereine vom 16.8.1977

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3. GEBÜHREN FÜR INGENIEURLEISTUNGEN

3.1

3.2

Satzung vom 7.12.1973 über die Erhebung von ren für Dienstleistungen der Verbandsgemein* tung Montabaur in Angelegenheitendes Tiefbaues

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur der Satzung über die Erhebung von Gebühren®

leistungen der Verbandsgemeindeverwaltungfe 5

in Angelegenheiten des Hoch- und Tiefbauesv® 5.7.1976

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