Einzelbild herunterladen

Montabaur 2/24/79

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Heiligenroth stellt zum 1. August 1979 EINEN GEMEINDEARBEITER

ein. Gesucht wird ein Mitarbeiter, der über einen handwerk­lichen Berufsabschluß (in erster Linie Installateur oder Elektriker) verfügt.

Der Mitarbeiter soll in Heiligenroth wohnhaft und im Be­sitz des Führerscheins (Kl. III) sein.

Die innerhalb der Ortsgemeinde vielfältig anfallenden Ar­beiten erfordern Zuverlässigkeit und handwerkliches Ge­schick. Der Einzustellende ist auch für die Wartung der neuen Mehrzweckhalie zuständig.

Die Entloznung erfolgt nach dem Bundesmanteltarifver­trag für Arbeiter der Gemeinden. Es erfolgt Anschluß an die Zusatzversorgungskasse.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 1. Juli 1979 mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) an

daß das Anhörungsverfahren mit Schluß der V h J beendet ist. ^

oder an die

Ortsbürgermeister Manns, 5431 Heiligenroth,

Verbandsgemeindeverwaltung -Personalamt- Postfach 140, 5430 Montabaur

Manns, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen")

ACHTUNG! Auf Seite 12 befindet sich ein Nachtrag zu den amtl.Bekanntmachungen betr.Hausabriß Ecke Peterstorstr./ Gelbachstraße.

Die Ergebnisse der Kommunalwahl für den Bereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur vom 10. Juni 1979 -Verbandsgemeinderat, Stadtrat und Ortsgemeinderäte - sind am Ende des amtlichen Teils abgedruckt.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellung für den Neubau der Südtangente Koblenz Teil II als Verbindung von der B 327 zur B 49 i n den Gemarkungen Koblenz, Lahnstein und Eitelborn - Anhörungsverfahren;

1. Die Erörterung beginnt

am Montag, 25.6.1979 , jeweils von 09.00-12.00 Uhr und am Dienstag, dem 26.6.1979, von 13.30 - 16.30 Uhr in Koblenz im Rathaussaal der Stadtverwaltung Koblenz

2. Die Teilnahme am Termin ist jedem, der sich von dem ge­planten Bauvorhaben betroffen fühlt, freigestellt. Die Ver­tretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann, daß verspätete Einwendungen bei der Erörte­rung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können und

\

I

3. Die durch die Teilnahme am Erörterungster den Kosten können nicht erstattet werden rmntl Mangels, Bürgermeister

Zwangsversteigerung

Am Samstag, dem 16. Juni 1979, vorm. 9,00 Uhr < baur Bahnhofstr. (Polizeiamt als Unterstellort)öffr bietend gegen Barzahlung versteigert werden 1

1 PkwDaimler Benz, 200 Diesel", 55 PS, Erstzul« 1967 - Kauth, Obergerichtsvollzit*

Regelmäßiges Abmähen der Grundstücke im Qrtsbenii Aus gegebenem Anlaß weisen wir nochmalsdaraufh* nach § 1 der Landesverordnung zur VerhütungvonSd durch Pflanzen vom 27.11.1973 (GVBI. S. 401)a!tj besitzer und Verfügungsberechtigten zur Bekämpfung krautes verpflichtet sind.

Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Ms rung und Ausbreitung, die eine landwirtschaftliche,; oder forstliche Nutzung und Pflege der Grundstück erheblich beeinträchtigen, verhindert wird. Gleichtei alle Grundstückseigentümer ihre im Ortsbereichgelej stücke regelmäßig abzumähen, so daß eine Beeintrid der Nachbargrundstücke unterbleibt. Zudem sind Ha Sträucher regelmäßig so zu beschneiden, daß kein Ot auf Grundstücke Dritter oder auf öffentlicheVertah

entsteht Wer die Unkrautbekämpfung und das Abm vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnus im Sinne des § 25 Abs, 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzg« vom 2.10.1975 (BGBl. I S. 2592).

Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldijil 10.000,- DM geahndet werden.

Ve r ban dsge mei ndeverwaltunjS als Ortspolizeibehörde

Rattenbekämpfungsaktion 1979

In der Zeit vom 18.6.1979 bis 20.7.1979wird gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfur durchgeführt.

Das Gift wird auf allen gemeindeeigenen Grunds! Kanalisation und an Fluß- und Bachläufen ausgelefl fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, ser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort! dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbae Limburg, Tel. 06436/7509 oder mit der Verband^ waltung Montabaur, Tel. 02602/2041, App. 82 inVi setzen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefa* genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlauh da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff' Cumariol tiere schädlich sind.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß Vitamin_

als Gegenmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff -|

Vitamin K-Tabletten sind in jeder Apotheke Wir weisen darauf hin, daß die Giftköder nach Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von

entfernt werden müssen.

Verbandsgemei ndeverwal tu ng M ontabaur

als Ort?

Herausgeber des Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaus) 5430 Montabaur, I ''^,0 Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Linus Wittich, Rheinstr. 41, Postfach 7, 5410 Höhr-Grenzhausen, (* 0 L Verantwortlich für den Inhalt sind; fiv den amtlichen Teil - OfcjJamtsrat Piwowarsky (VerbandsgemeindeverwaltunS

Fürden AnzeigenWil: Walter K. Johnen (Verlag + DruckLinus Wittich) der

Erscheinungsfolge: wöchentlich. Bezugsmöglichkeit und Bezugsbedingung: gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte Einzelnummern können zusätzlich zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.