, 5 / 21/79
ntliche Bekanntmachungen
gjj al j ye Zwischenzählung der Rinder und Schafe Ini 1979
Ödes Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. bßl. I S. 14o6) findet am obengenannten Tage eine fatire Zwischenzählung der Rinder und Schafe statt.
Ispflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter ver- losind die mit der Viehhaltung befaßten Familien- 6r oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den st das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähn- umen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten ann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder be- tordnungen der Veterinärbehörden, die den Personen- iden landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, lähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzu-
f/luskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus- weigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angalt oder sich weigert, den Zählern das Betreten der ianderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird Iten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungs- |ie Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ge- [rden.
Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Die Verwaltung informiert
VERBANDSGEMEINDEFUSSBALLTURNIER
Die an dem Fußballturnier der Verbandsgemeinde Montabaur teilnehmenden Vereine werden gebeten, die noch ausstehenden Ausscheidungsspiele bis spätestens Dienstag, 5. Juni 1979 abzuschließen. Der Veranstalter „Sportverein Fortuna Holler", benötigt bis zu diesem Termin dringend die Namen der Teilnehmer an der Endrunde.
Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
|nd veröffentlichen wir die Bewertungskriterien und ihre Wertigkeit im Wettbewerb UNGSBOGEN
Besichtigung nimmt die Kommission Einsicht in den Bericht der Ortsgemeinde
AHME
BEWERTUNGSMERKMALE
Höchst- Erreichte punkt- Punktzahl zahl
klungsstand und Planungsvorhaben der Ortsgemeinde lebauliche Ordnung imunale Grundausrüstung
lanungen
T
t he Gebäude und bauliche Anlagen ngund Pflege von
Schulen, Kindergärten, Rathäusern, Feuerwehren und anderen gemeindeeigenen Usern
tmälern, Brunnen, Dorfkreuzen, Bildstöcken u.a.
i
faßen. Wegen, Plätzen, Bürgersteigen, Brücken, ind^ewässern
Jagden in Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen, fjedhöfen und Campingplätzen
.ätanlagen, Wasserwerken, Hochbehältern, jkldr.Stationen u.a.
Beurteilung der Gesamtentwicklung Anlagen und Einrichtungen des Verkehrs_ der Ver- und Entsorgung, des bürgerschaft- lichen und kulturellen Lebens, des Genossenschaftswesens, der Verwaltung, für Erholung, Spiel und Sport u.a. 10
Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Landschaftsplan, Grünordnungspläne, Flurbereinigung und andere Fachplanungen, städtebauliche Erneuerung und Sanierung, Ortssatzungen
Gestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Form, Material und Farbgebung sowie der Anpassung an das Ortsund Landschaftsbild
Erhaltung und Pflege historischer bzw. für den Ortscharakter bedeutsamer Bausubstanz 15
Pflegezustand der Gebäude und baulichen Anlagen

