Einzelbild herunterladen

, 5 / 21/79

ntliche Bekanntmachungen

gjj al j ye Zwischenzählung der Rinder und Schafe Ini 1979

Ödes Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9. bßl. I S. 14o6) findet am obengenannten Tage eine fatire Zwischenzählung der Rinder und Schafe statt.

Ispflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter ver- losind die mit der Viehhaltung befaßten Familien- 6r oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den st das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähn- umen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten ann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder be- tordnungen der Veterinärbehörden, die den Personen- iden landwirtschaftlichen Betrieben beschränken, lähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzu-

f/luskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus- weigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Anga­lt oder sich weigert, den Zählern das Betreten der ianderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird Iten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungs- |ie Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ge- [rden.

Die Einzelangaben der Halter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von Einzelangaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden Be­hörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zuge­lassen.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Verwaltung informiert

VERBANDSGEMEINDEFUSSBALLTURNIER

Die an dem Fußballturnier der Verbandsgemeinde Montabaur teilnehmenden Vereine werden gebeten, die noch ausstehen­den Ausscheidungsspiele bis spätestens Dienstag, 5. Juni 1979 abzuschließen. Der VeranstalterSportverein Fortuna Holler", benötigt bis zu diesem Termin dringend die Namen der Teil­nehmer an der Endrunde.

WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

|nd veröffentlichen wir die Bewertungskriterien und ihre Wertigkeit im Wettbewerb UNGSBOGEN

Besichtigung nimmt die Kommission Einsicht in den Bericht der Ortsgemeinde

AHME

BEWERTUNGSMERKMALE

Höchst- Erreichte punkt- Punktzahl zahl

klungsstand und Planungsvorhaben der Ortsgemeinde lebauliche Ordnung imunale Grundausrüstung

lanungen

T

t he Gebäude und bauliche Anlagen ngund Pflege von

Schulen, Kindergärten, Rathäusern, Feuerwehr­en und anderen gemeindeeigenen Usern

tmälern, Brunnen, Dorfkreuzen, Bildstöcken u.a.

i

faßen. Wegen, Plätzen, Bürgersteigen, Brücken, ind^ewässern

Jagden in Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen, fjedhöfen und Campingplätzen

.ätanlagen, Wasserwerken, Hochbehältern, jkldr.Stationen u.a.

Beurteilung der Gesamtentwicklung Anlagen und Einrichtungen des Verkehrs_ der Ver- und Entsorgung, des bürgerschaft- lichen und kulturellen Lebens, des Genossenschaftswesens, der Verwaltung, für Erholung, Spiel und Sport u.a. 10

Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Land­schaftsplan, Grünordnungspläne, Flurbe­reinigung und andere Fachplanungen, städte­bauliche Erneuerung und Sanierung, Orts­satzungen

Gestaltung der Gebäude und baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Form, Material und Farbgebung sowie der Anpassung an das Orts­und Landschaftsbild

Erhaltung und Pflege historischer bzw. für den Ortscha­rakter bedeutsamer Bausubstanz 15

Pflegezustand der Gebäude und baulichen Anlagen