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Kmn der wöchentlichen Müllabfuhr

»MELFAHRT (24. Mall

Irl Feiertages Christi Himmelfahrt (24.5.79) verschiebt Müllabfuhr in den Gemeinden, die üblicherweise donners- kd freitags angefahren werden, jeweils um einen Tag, d.h. Linerstag auf Freitag und von Freitag auf Samstag.

bnlaoe des Hallen- und Freibades der Verbandsgemein- iSaur wird am 20. Mai 1979 geöffnet!

* ,nn der Saison wird wieder das Hallan- und Freibad gleich- lieben. Den Schwimmern steht somit auch das Jnmbecken in der Halle zur Vertagung.

Notwendig, das Freibad kurzfristig wegen schlachtem Wet- Ischließen, wird dies durch einen entsprechenden Aushang Lgang des Bades bekanntgegeben. Die Schwimmhalle steht [dann ohne Badezeitbesdr-änkung für Schwimmer und Schwimmer bereit.

[15.1979gilt nachfolgender Badezeitenplan:

|jie Schwimmhalle

vormittags geschlossen

13.30 - 18.30 Uhr Familienbad

18.30 - 20.00 Uhr Bundeswehr 20.00 - 21.30 Uhr Vereinsbad (VSG)

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen 13.00 - 21.30 Uhr Familienbad

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen 13.00 - 20.00 Uhr Familienbad 20.00 - 21.30 Uhr Frauenbad

kstag

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen 13.00 - 21.30 Uhr Familienbad

7.00 - 9.00 Uhr Bundeswehr 9.00 - 13.00 Uhr Familienbad und Schulen 13.00- 18.00 Uhr Familienbad 18.00- 19.30 Uhr Vereinsbad (TuS)

19.30 - 21.30 Uhr Vereinsbad (DLRG)

3 7.00 - 11.00 Uhr Familienbad und Schulen

11.00 - 17.30 Uhr Familienbad 17.30- 19.00 Uhr Vereinsbad (TSG)

3 8.00 - 19.00 Uhr Familienbad

ifc beheizte Freibad

13.30- 18.30 Uhr Familienbad (bei heißem Wetter schon ab 10.00 Uhr geöffnet)

. Mittwoch,

Ng, Freitag,

9.00 - 19.00 Uhr Familienbad P ,a .S 8.00 - 19.00 Uhr Familienbad

langem Badebetrieb endet die Badezeit schon um 17.00 Uhr. chrankung der Badezeit ist während der gesamten Frei­en aufgehoben, und die Eintrittskarte berechtigt zum er j^ibadeanlage und Schwimmhalle, wt können wieder Saisonkarten für Erwachsene (40,- DM) UnC * ^ am ''' en a * 3 ^ Kindern unter 16 Jah- ^ M) bei der Verbandsgemeindeverwaltung , Rathaus, e j ( r . 1 erwor ö er > werden. Die Saisonkarten haben nur Gül- EinVtt 11 ^- C * 6r ^ re 'badesaison und sind nicht übertragbar, nrii;! S ?! 6 ' Se (Einzelkarten) für Erwachsene (2,- DM) und - e II.- DM) bleiben unverändert, ontabaur, den 14. Mai 1979

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15. Mai 1979 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs­steuern, Mieten, Pachten, Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbands­gemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangs­verfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603,

Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Montabaur, den 17. Mai 1979

Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeindekasse

Regelmäßiges Abmähen der Grundstücke im Ortsbereich

Wir weisen nochmals darauf hin, daß nach § 1 der Landesver­ordnung zur Verhütung von Schäden durch Pflanzen vom 27.11. 1973 (GVBI. S. 401) alle Grundstücksbesitzer und Verfügungs­berechtigten zur Bekämpfung des Unkrautes verpflichtet sind.

Die Bekämpfung ist so durchzuführen, daß eine Massenvermeh­rung und Ausbreitung, die eine landwirtschaftliche, gärtnerische oder forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege der Grundstücke Dritter erheblich beeinträchtigen, verhindert wird.

Gleichzeitig haben alle Grundstückseigentümer ihre im Ortsbe­reich gelegenen Grundstücke regelmäßig abzumähen, so daß eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke unterbleibt.

Zudem sind Hecken und Sträucher regelmäßig so zu beschnei­den, daß kein Überhang auf Grundstücke Dritter oder auf öffentliche Verkehrsflächen entsteht.

Wer die Unkrautbekämpfung und das Abmähen vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes vom 2.10. 1975 (BGBl. I S. 2592).

Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Wassergeld- und Kanalgebühren - II. Rate fällig -

Wir weisen darauf hin, daß in Montabaur einschl. Stadtteilen, sowie in den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Niederelbert Simmern, Kadenbach, Holler, Hübingen und Oberelbert die Ab­schläge für das II. Quartal 1979 am 15.5.1979 fällig waren. Noch nicht gezahlte Abschläge bitten wir umgehend auf eines unserer Konten zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 2. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

Verbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung

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