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M et ® tens Jahre alten Personen mit Namon und Vornamen ßragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind.

h Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben I B Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine wechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (mög­lichst in Blockschrift) oder maschingeschrieben sein.

III.

I Die Wählergruppe Leber hat das Recht, nichtamtliche weiße [Stimmzettel mit den unter Abschnitt I aufgeführten Personen fcrzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann anstelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch len zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kenn- IzeicTret darin durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise i Personen, die er wählen will; er kann auch Namen anderer ihlbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch hdere ersetzen.

IV.

fcer Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel fim Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig.

Jach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimm- rzattolumschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen [Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und pektden Stimmzettel in den Umschlag. Danach tritt er an den Jsch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, Jchdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.

431 Girod, 8 . Mai 1979

Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Girod: Leber, Ortsbürgermeister

I GROSSHOLBACH:

uiwurfbegrenzung bei Feuerungsantagen

lut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feuerungs- : anlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dez. 1972 und dem am 1 1,(Januar 1979 in Kraft getretenen Energie-Einsparungsgesetz,wer­den ab 1. Juni 1979 in Großholbach alle Ölheizungen überprüft. Tjeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vorher (von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfung entfällt.

GÖRGESHAUSEN:

|ffentl. Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrhets- ftwahl zum Ortsgemeinderat der Ort;.gemeinde Görgeshausen am ! 10. Juni 1978

Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Drtsgemeinde- rat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alten Personen mit Namen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt r sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalan- ji(9aben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen »auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen hand­geschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrie­ben sein.

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Danach tritt er an den Tisch des Wah'vorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.

5431 Görgeshausen, 8 . Mai 1979

Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Görgeshausen: Herz, Ortsbürgermeister

Spv.Grün-Weiß" Görgeshausen

Unser Sportverein hat das nächste Heimspiel am Sonntag, dem 13.5.1979 um 13.00 Uhr gegen Niedererbach II.

Um Vereins- and Tuschauerunterstützung wird herzlich jebeten.

Gefunden

Ein einzelner Schlüssel wurde am Sportplatz gefunden. Dieser kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

HEILBERSCHEID:

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Mehr­heitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Heilberscheid rm 10. Juni 1979

I. Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsge­meinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimm­zettel verteilt. Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alten Personen mit Namen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzet­tel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Woh­nung; beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleich­namigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

II. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimm­zettel im Wahlraum ahijeben. Eine Vertretung ist unzulässig.

Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimm- zettelumschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag.

Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.

5431 Heilberscheid, 8 . Mai 1979

Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Heilberscheid: Bendel, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN:

Politischer Frühschoppen mit Bürgermeister Mangels

Am Sonntag, dem 20. Mai 1979, beginnt um 10.45 Uhr in der GaststätteZur Post" in Nentershausen ein politischer Frühschop­pen der CDU. Es spricht Bürgermeister Wilhelm Mangels.

Alle Bürger sind herzlich eingeladen

KVK Nentershausen

Die Jahreshauptversammlung des KVK Nentershausen findet am Samstag, dem 12.5.1979, um 20 Uhr im Gasthaus Ohly statt.

Es stehen Vorstandsneuwahlen und weitere aktuelle Punkte an.

Ausflug des DRK-Ortsvereins Nentershausen

Am 9. Juni 1979 führt der Ortsverein Nentershausen einen Aus­flug für alle aktiven und passiven Mitglieder (ohne Jugendrotkreuz) durch. Ziel ist das Fantasia-Land in Brühl und der Abschluß abends ist in Ukerath. Teilnehmerbeitrag beträgt 10,00 DM. Anmeldung und Abfahrtszeit

Niedererbach Markus Müller, Tel. 204 09.30 Uhr

Görgeshausen Andreas Reusch, Tel. 686 09.40 Uhr