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Montabaur 2/19/79

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde HEILIGENROTH den Ausbau des Höhenweges öffentlich aus. Es fallen an:

350 cbm Erdabtrag

600 qm Straßenunterbau

500 qm Beton-Verbundpflaster

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Gelbachstr. 9,5430 Montabaur anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 10,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

MONTAG, der 28. Mai 1979,14.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen Sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, den 2. Mai 1979

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde SIMMERN Tiefbauärbeiten in der Siebenborn- und Görgenstraße öffentlich aus.

Es fallen an:

ca. 400 m Entwässerungsleitungen 0 300 mm

500 m Entwässerungsleitungen 0 400 mm

ca. 2.500 m2 bituminöser Straßenbau

ca. 1.000 m? Betonverbundpflaster

ca. 500 lfdm duktile Gußleitung 0 100 mm

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) in 5430 Montabaur ab dem 14. Mai 1979 anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 40,-- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen.

Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

DIENSTAG, der 12. Juni 1979,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der N/erbandsge- meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzu­reichen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachur

Ubaur 3 1

Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahl zumu J ischen Parlament und für die Kommunalwahlen am 10 jJJ

1. Am 10. Juni 1979 finden in der Bundesrepublik die J zum Europäischen Parlament und in Rheinland-Pfai; zeitig die Kommunalwahlen statt.

Die Wählerverzeichnisse der Ortsgemeinden Boden L Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, GroÜ Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, HübingenJ denbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert ifef bach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen § Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf sowie fürfl Stimmbezirke der Stadt Montabaur liegen in der Zeitvl 21. bis 26. Mai 1979 zu folgenden Zeiten zu jedermaiJ sicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur! haus, Zimmer 2 (Einwohnermeldeamt), öffentlich aus,]

Montag,

21. Mai

7.30

Uhr

bis

13.30

Uhr

bis

Dienstag,

22. Mai

7.30

Uhr

bis

13.30

Uhr

bis

Mittwoch,

23. Mai

7.30

Uhr

bis

13.30

Uhr

bis

Donnerstag, 24.Mai

(Christi Himmelfahrt)

10.00

Uhr

bis

Freitag,

25. Mai

7.30

Uhr

bis

13.30

Uhr

bis

Samstag,

26. Mai

10.00

Uhr

bis

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Der Wahlberechtigte kann verlangen, daß in dem Wahl zeichnis während der Auslegungsfrist der Tag derG eI unkenntlich gemacht wird.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingeM oder einen Wahlschein hat. Die Wahlberechtigten wen Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, die Wahlberechtigten, die zu den im § 15 Abs. 2 der Europ >ljebtheit l Ordnung genannten Personen gehören, jedoch nur auf)

Wer nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis für die Ei wähl eingetragen wird, muß bei der zuständigen Gew Verwaltung bis spätestens zum 19. Mai 1979 einenscM Antrag mit den in § 17 Abs. 2 oder 6 der Europaw# nung vorgeschriebenen Formblättern stellen.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollsi« hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestensami Mai bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindevei Montabaur, Rathaus, Zimmer 2 (Einwohnermeldeaul Wendungen einlegen. Die Einwendungen könnenscW oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingew sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 1979 eine nachrichtigung für die Europawahl und die Komnw Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wahlberechtigt zu sein, muß spätestens am Sarnstall 1979, bis 13.00 Uhr Einwendungen gegen das Wen« nis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen wiMa Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte w pawahl, die nur auf Antrag in das Wählerverzeic m

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Herausgeber das Amtsblattes: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Grofier Markt 10 (Rathaus) 54S0 Montabaur, (Te. ^ Druok und Varlag erfolgen durch i Verlag + Druck Linus Wittioh, Rheinstr. 41, Fostfaoh 7, 5410 Höhr-Grenihausen, (Tel. 0 Verantwortlich für den Inhalt (indi für dan amtlichen Taili Oberamtsrat Piwowarsky (Veibandsgemeindeverwaltung

, Fürden Anzeigenteil: Walter K. Johnen (Verlag + Druck Linus Wittich) yjjbtwll ! 0

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