Montabaur 7/18/79
Zu dem Bebauungsplan "Unter dem "Dorf" wird hiermit der Ortsgemeinde Neuhäusel gemäß § 11 des BBauG in der Fassung vom 18 8.1976 (BGBl. I S.2256) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 1^1) die Genehmigung mit nachstehenden Auflagen erteilt:
1) Die im Textteil und auf der Planurkunde teilweise angegebenen überholten gesetzlichen Grundlagen sind auf den heutigen Stand zu bringen.
2) Art und Maß der beabsichtigten baulichen Nutzung sowie die Bauweise sollten in zusammengefaßter Form im Plan selbst eingetragen und damit eindeutig festgesetzt werden.
3) Bei der Erläuterung de r "privaten Grünflächen" ist der Zusatz in der Klammer "nicht überbaubare Grundstücksfläche" zu streichen, da der Plan auch anderweitig nicht überbaubare Grundstücksflächen ausweist.
4) Die Gebäudestellung ist eindeutig durch Angabe von Richtungspfeilen festzuschreiben. Die jetzt vorgesehene Regelung läßt eine eindeutige Auslegung nicht zu.
5) Die Festsetzung der Garagenhöhe enthält den Zusatz "ab fertig einplanierten Boden" Dieser ist zu streichen, da er nicht den Bestimmungen der Landesbauordnung entspricht
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18 8 1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
FLUR 6
Flurstücke: 4, 7, 8, 10teilw., 11 teilw., 12teilw., 13teilw.,
15teilw., 72 (Feldweg) teilw., 2o/1, 2o/2, 21/1,
21 / 2 ,
22/1, 23/1, 39/1,24/1, 24/2, 25/1, 26/2, 26/3,
28, 82/29, 3o/1, 31, 73/1 (Weg), 32, 33, 34, 35, 36/1, 37/1, 74/1, (Weg), 4o/1, 4o/2, 41/1, 42,
43, 44, 45, 46/2, 47/4,48/3, 49/1, 77/1 (Weg), 5o/1, 51/1, 52/1, 53/1, 54, 79 (Feldweg), 55,
56, 57, 58, 59, 78/1 (Weg), 71 (ein Teil des Feld-
Neuhäusel, den'^.^.V979 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Pfarrgemeinderat Neuhäusel
Im Rahmen der Bildungsarbeit bieten wir folgenden prakt
Kurs an:
"Festliches Essen, Spezialitäten aus deutschen Lande Garen in Folie". Die Kurse finden am 16 5, 3 0 .5 ^
6 6 1979 jeweils um 19.3o Uhr in der Lehrküche der Au u Neuhäusel statt. asl '*
Anmeldungen bei Frau Elfriede Altmann, Neuhäusel TpIi o262o- 719 ’ ^
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KADENBACH
Altglascontainer wird aufgestellt
Seitens des Abfallbeseitigungsverbandes ist beabsichtigt etwa ab Mitte Mai 1979 am Kirmesplatz einen Altglascontainerau ; zustellen.
Die Bevölkerung wird gebeten, Altglas nunmehr hier abzula Karbach, Ortsbürger meister
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SIMMERN
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG. Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Sin mern findet am
Mittwoch, dem 9. Mai 1979, 2o.oo Uhr, im Mehrzweckraum in der Schulstraße statt.
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TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1 .
3.
Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einesKi Zessionsvertrages zwischen der Ortsgemeinde Simmern uni ; der Energieversorgung Mittelrhein Genehmigung des Entwurfes über die Gestaltung des Waldspielplatzes
Beratung und Beschlußfassung über die
a) Bedenken und Anregungen Träger öffentlicher Belangt zum Bebauungsplan "In der Trift"
b) Offenlage des Bebauungsplanes "In der Trift”
4. Beratung und Beschlußfassung über das Anlegen eines Fuß weges entlang der Kreisstraße bis zum Sportplatz bzw. bis Neuhäusel
Beratung und Beschlußfassung über die Verwendungdei gemeindeeigenen Scheune in der Kleringstraße Antrag des Hundesportvereins Simmern auf Anpat-htungAj] Gemeindegrundstückes vor dem Sportplatz zur Föidcmra des Hundewesens und der Ausbildung Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vallendar Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes
Quoten Em Diens taten in Senioren Eier Besui
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, NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Auftragserteilung für den Ausbau der Zufahrt zum ParkfL j und dem angrenzenden Gemeindegrundstück voi dem Spo: platz
Auftragserteilung für Erneuerung des Verputzes am Eingail zum Mehrzweckraum
Stellungnahme zu einem Bauantrag im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Siebenborn"
Verschiedenes
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5411 Simmern, 3o.4.1979 Schneider, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Simmern
"TAG DER OFFENEN TÜR" bei der Freiwilligen Feuerwehr
in Simmern. ,
Anläßlich der Einweihung der neuen Feuerwehrhalle verans
tet die Freiwillige Feuerwehr am 13. Mai 1979 einen Tag * offenen Tür"
Hierzu laden wir die Bevölkerung recht herzlich ein.
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