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Montabaur 7/18/79

Zu dem Bebauungsplan "Unter dem "Dorf" wird hiermit der Orts­gemeinde Neuhäusel gemäß § 11 des BBauG in der Fassung vom 18 8.1976 (BGBl. I S.2256) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 1^1) die Genehmigung mit nachstehenden Auflagen erteilt:

1) Die im Textteil und auf der Planurkunde teilweise angegebe­nen überholten gesetzlichen Grundlagen sind auf den heuti­gen Stand zu bringen.

2) Art und Maß der beabsichtigten baulichen Nutzung sowie die Bauweise sollten in zusammengefaßter Form im Plan selbst eingetragen und damit eindeutig festgesetzt werden.

3) Bei der Erläuterung de r "privaten Grünflächen" ist der Zu­satz in der Klammer "nicht überbaubare Grundstücksfläche" zu streichen, da der Plan auch anderweitig nicht überbau­bare Grundstücksflächen ausweist.

4) Die Gebäudestellung ist eindeutig durch Angabe von Rich­tungspfeilen festzuschreiben. Die jetzt vorgesehene Regelung läßt eine eindeutige Auslegung nicht zu.

5) Die Festsetzung der Garagenhöhe enthält den Zusatz "ab fertig einplanierten Boden" Dieser ist zu streichen, da er nicht den Bestimmungen der Landesbauordnung entspricht

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18 8 1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 543o Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüb­lichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verlet­zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent­lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

FLUR 6

Flurstücke: 4, 7, 8, 10teilw., 11 teilw., 12teilw., 13teilw.,

15teilw., 72 (Feldweg) teilw., 2o/1, 2o/2, 21/1,

21 / 2 ,

22/1, 23/1, 39/1,24/1, 24/2, 25/1, 26/2, 26/3,

28, 82/29, 3o/1, 31, 73/1 (Weg), 32, 33, 34, 35, 36/1, 37/1, 74/1, (Weg), 4o/1, 4o/2, 41/1, 42,

43, 44, 45, 46/2, 47/4,48/3, 49/1, 77/1 (Weg), 5o/1, 51/1, 52/1, 53/1, 54, 79 (Feldweg), 55,

56, 57, 58, 59, 78/1 (Weg), 71 (ein Teil des Feld-

Neuhäusel, den'^.^.V979 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Pfarrgemeinderat Neuhäusel

Im Rahmen der Bildungsarbeit bieten wir folgenden prakt

Kurs an:

"Festliches Essen, Spezialitäten aus deutschen Lande Garen in Folie". Die Kurse finden am 16 5, 3 0 .5 ^

6 6 1979 jeweils um 19.3o Uhr in der Lehrküche der Au u Neuhäusel statt. asl '*

Anmeldungen bei Frau Elfriede Altmann, Neuhäusel TpIi o262o- 719 ^

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KADENBACH

Altglascontainer wird aufgestellt

Seitens des Abfallbeseitigungsverbandes ist beabsichtigt etwa ab Mitte Mai 1979 am Kirmesplatz einen Altglascontainerau ; zustellen.

Die Bevölkerung wird gebeten, Altglas nunmehr hier abzula Karbach, Ortsbürger meister

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SIMMERN

Öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG. Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Sin mern findet am

Mittwoch, dem 9. Mai 1979, 2o.oo Uhr, im Mehrzweckraum in der Schulstraße statt.

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TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1 .

3.

Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einesKi Zessionsvertrages zwischen der Ortsgemeinde Simmern uni ; der Energieversorgung Mittelrhein Genehmigung des Entwurfes über die Gestaltung des Wald­spielplatzes

Beratung und Beschlußfassung über die

a) Bedenken und Anregungen Träger öffentlicher Belangt zum Bebauungsplan "In der Trift"

b) Offenlage des Bebauungsplanes "In der Trift

4. Beratung und Beschlußfassung über das Anlegen eines Fuß weges entlang der Kreisstraße bis zum Sportplatz bzw. bis Neuhäusel

Beratung und Beschlußfassung über die Verwendungdei gemeindeeigenen Scheune in der Kleringstraße Antrag des Hundesportvereins Simmern auf Anpat-htungAj] Gemeindegrundstückes vor dem Sportplatz zur Föidcmra des Hundewesens und der Ausbildung Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Vallendar Mitteilungen der Verwaltung, Verschiedenes

Quoten Em Diens taten in Senioren Eier Besui

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, NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Auftragserteilung für den Ausbau der Zufahrt zum ParkfL j und dem angrenzenden Gemeindegrundstück voi dem Spo: platz

Auftragserteilung für Erneuerung des Verputzes am Eingail zum Mehrzweckraum

Stellungnahme zu einem Bauantrag im Bereich des Bebau­ungsplanentwurfes "Siebenborn"

Verschiedenes

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5411 Simmern, 3o.4.1979 Schneider, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Simmern

"TAG DER OFFENEN TÜR" bei der Freiwilligen Feuerwehr

in Simmern. ,

Anläßlich der Einweihung der neuen Feuerwehrhalle verans

tet die Freiwillige Feuerwehr am 13. Mai 1979 einen Tag * offenen Tür"

Hierzu laden wir die Bevölkerung recht herzlich ein.

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