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Rnefle Ausstattung der Betnebe Ihäftigungs- und Einkommensverhaltnisse I und Fortbildung jauliche Einrichtungen PJ' (iche Bindungen bei Erzeugergemeinschaften Cung der Bodenflächen nach Hauptnutzungs- und Kul-

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er Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben, d. rden hierzu nur ausgewählte Stichprobenbetriebe be- rigaben über Besitzverhältnisse und Pachtpreise, Zim- rermietung, personelle Austattung sowie die Hauptnutzungs- Kulturarten und die Nutzung des Ackerlandes sind dage- ,n allen Auskunftspflichtigen zu machen.

unftspfüchtig für die Landwirtschaftszählung und Agrar­erstattung sind alle land- und forstwirtschaftlichen Be- IbTmit mindestens 1 ha land-, forst- oder fischwirtschaftlich :ter Fläche sowie Betriebe unter 1 ha landwirtschaftlich er Fläche (LF) einschließlich Betriebe ohne LF, wenn enhatürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durch- mittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markt- [eugung von 1 ha LF entsprechen.

den Bodennutzungshaupterhebung besteht eine Auskunfts­icht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 1 ha Be- ebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise id-§)der forstwirtschaftlich genutzt werden sowie land- und irstijfirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche, und Baijitflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne LF, ren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durch- finittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markt­zeugung von 1 ha LF entsprechen. Ferner gehören zum Er- ssujgsbereich alle sonstigen Flächen , auf denen Reben, Obst, emüse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Ver- luf Sngebaut werden sowie Gewässer, in denen Teichwirt- haft für den Verkauf betrieben wird.

erstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfind­en Geldbuße geahndet werden.

ie Einzelangaben der Auskunftspfrichtigen unterliegen der ieheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben an die für rnährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten lörden des Bundes und der Länder oder die von ihnen be- iinten Stellen ist nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke ohne Nennung des Namens und der :hrift des Auskunftspflichtigen zulässig. Eine Weiterleitung lerjAuswertung zu steuerlichen Zwecken ist ausgeschlossen.

Statistisches Landesamt, Rheinl.-Pfalz

[wirtschaftszählung 1979

ische Bestandsaufnahme in der Landwirtschaft

Infolge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft id die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung von 1971 mitt­weile veraltet.

irkungsvolle agrarpolitische Entscheidungen und Maßnahmen ohl auf nationaler als auch internationaler Ebene sind jedoch ^uräuf der Basis von aktuellen Daten über die betriebswirtschaft- ichen, strukturellen und sozialen Verhältnisse in der Landwirt- *chaft möglich. Dies veranlaßte den Gesetzgeber, in Übereinstim- ichtsgrui# ^ un 9 Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaften 'Wföler Vereinten Nationen für die Zeit von 1979 bis 1982 wieder eine umfassende statistische Bestandsaufnahme für diesen "®chaftsbereich anzuordnen. Wie vom Statistischen Landes- erot Rheinland-Pfalz in Bad Ems weiter zu erfahren ist, konnte engesichts der bereits seit 1975 bestehenden Agrarberichterstat- fung das Erhebungsprogramm der Landwirtschaftszählung 1979 auf^venige ergänzende Tatbestände begrenzt werden. Dies be­

Die Landwirtschaftszählung 1979 gliedert sich in mehrere Teiler­hebungen. Die zunächst Anfang Mai gemeinsam mit der Agrar- berichterstattung stattfindende Haupterhebung richtet sich an alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Hier geht es um die Feststellung von Besitzverhältnissen, Pachtpreisen, von An­gaben über den Betriebsinhaber und seine Familienangehörigen sowie über die betrieblichen Arbeitskräfte.

Auskünfte über die soziale Sicherung und die fachliche Vorbil­dung des Betriebsinhabers werden in diesem Zusammenhang nur in jedem zehnten Betrieb eingeholt. Die auf die Spezialbereiche Weinbau, Gartenbau und Binnenfischerei zugeschnittenen Erhe­bungen folgen zeitlich gestaffelt bis Mitte 1982

Die mit der Durchführung der Befragungen beauftragten und eigens dazu geschulten Zähler sind ebenso wie die Mitarbeiter des Sta­tistischen Landesamtes sowie der Verbandsgemeinde- und Ge­meindeverwaltungen zur strikten Geheimhaltung der erfragten Daten verpflichtet. Es ist gewährleistet, daß die Daten nur zu statistischen Zwecken verwendet werden dürfen.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende, 576.5.1979

MONTABAUR:

Fr. Dr. Kemmann, Bahnhofstr. 75 02602 -17100

oder 4787

AUGST

Dr. Barthol, 5411 Neuhäusel 02620 - 8010

STAHLHOFEN - WELSCHNEUDORF

Dr. Wächter, Welschneudorf 02608 - 331

WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN - HUNDS­ANGEN

Dr. Langer,Hundsangen 06435-1444

Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmel düng -

SAMSTAG /SONNTAG. 5./.6.5.1979 Dr. Milbradt, Bahnhofstr. 11,

Hachenburg 02662-1832

Dr. Zais, Schulstr. 15, Wallmerod 06435 - 8727

Dr. Peter Kramann, Westerwaldstr. 4,

Höhr-Grenzhausen 02624 - 2437

Waldbrandbereitschaftsdienst Forstamtmann Kern, 5411 Neuhäusel

02620 - 8618

Apothekendienst

von Samstag, dem 5.5.bis Samstag, den 12.5.1979 Schloß-Apotheke, Montabaur,

Bahnhofstr. 02602-18600

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Montabiw)

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Notrufe:

KRANKENWAGEN DRK Rettungswache Montabaur DRK Rettungswache Herschbach DRK Rettungswache Höhr-Grenzhausen

02602 - 3777 02626 - 5166 02624 - 7010

Sozialstation Montabaur

Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern

Schw. Edith, Mt.-Horressen 02602 - 3891

Schw. Beate, Hundsangen 06435 -1658

deutet

eine spürbare Entlastung der auskunftspflichtigen Be-