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Rnefle Ausstattung der Betnebe Ihäftigungs- und Einkommensverhaltnisse I und Fortbildung jauliche Einrichtungen PJ' (iche Bindungen bei Erzeugergemeinschaften Cung der Bodenflächen nach Hauptnutzungs- und Kul-
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er Teil der Sachverhalte wird repräsentativ erhoben, d. rden hierzu nur ausgewählte Stichprobenbetriebe be- rigaben über Besitzverhältnisse und Pachtpreise, Zim- rermietung, personelle Austattung sowie die Hauptnutzungs- Kulturarten und die Nutzung des Ackerlandes sind dage- ,n allen Auskunftspflichtigen zu machen.
unftspfüchtig für die Landwirtschaftszählung und Agrarerstattung sind alle land- und forstwirtschaftlichen Be- IbTmit mindestens 1 ha land-, forst- oder fischwirtschaftlich :ter Fläche sowie Betriebe unter 1 ha landwirtschaftlich er Fläche (LF) einschließlich Betriebe ohne LF, wenn enhatürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durch- mittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markt- [eugung von 1 ha LF entsprechen.
den Bodennutzungshaupterhebung besteht eine Auskunftsicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 1 ha Be- ebsfläche und Gesamtflächen ab 1 ha, die ganz oder teilweise id-§)der forstwirtschaftlich genutzt werden sowie land- und irstijfirtschaftliche Betriebe unter 1 ha Betriebsfläche, und Baijitflächen unter 1 ha einschließlich der Betriebe ohne LF, ren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durch- finittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Marktzeugung von 1 ha LF entsprechen. Ferner gehören zum Er- ssujgsbereich alle sonstigen Flächen , auf denen Reben, Obst, emüse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Ver- luf Sngebaut werden sowie Gewässer, in denen Teichwirt- haft für den Verkauf betrieben wird.
erstöße gegen die Auskunftspflicht können mit einer empfinden Geldbuße geahndet werden.
ie Einzelangaben der Auskunftspfrichtigen unterliegen der ieheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben an die für rnährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten lörden des Bundes und der Länder oder die von ihnen be- iinten Stellen ist nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke ohne Nennung des Namens und der :hrift des Auskunftspflichtigen zulässig. Eine Weiterleitung lerjAuswertung zu steuerlichen Zwecken ist ausgeschlossen.
Statistisches Landesamt, Rheinl.-Pfalz
[wirtschaftszählung 1979
ische Bestandsaufnahme in der Landwirtschaft
Infolge des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft id die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung von 1971 mittweile veraltet.
irkungsvolle agrarpolitische Entscheidungen und Maßnahmen ohl auf nationaler als auch internationaler Ebene sind jedoch ^uräuf der Basis von aktuellen Daten über die betriebswirtschaft- ichen, strukturellen und sozialen Verhältnisse in der Landwirt- *chaft möglich. Dies veranlaßte den Gesetzgeber, in Übereinstim- ichtsgrui# ^ un 9 Empfehlungen der Europäischen Gemeinschaften 'Wföler Vereinten Nationen für die Zeit von 1979 bis 1982 wieder eine umfassende statistische Bestandsaufnahme für diesen "®chaftsbereich anzuordnen. Wie vom Statistischen Landes- erot Rheinland-Pfalz in Bad Ems weiter zu erfahren ist, konnte engesichts der bereits seit 1975 bestehenden Agrarberichterstat- fung das Erhebungsprogramm der Landwirtschaftszählung 1979 auf^venige ergänzende Tatbestände begrenzt werden. Dies be
Die Landwirtschaftszählung 1979 gliedert sich in mehrere Teilerhebungen. Die zunächst Anfang Mai gemeinsam mit der Agrar- berichterstattung stattfindende Haupterhebung richtet sich an alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Hier geht es um die Feststellung von Besitzverhältnissen, Pachtpreisen, von Angaben über den Betriebsinhaber und seine Familienangehörigen sowie über die betrieblichen Arbeitskräfte.
Auskünfte über die soziale Sicherung und die fachliche Vorbildung des Betriebsinhabers werden in diesem Zusammenhang nur in jedem zehnten Betrieb eingeholt. Die auf die Spezialbereiche Weinbau, Gartenbau und Binnenfischerei zugeschnittenen Erhebungen folgen zeitlich gestaffelt bis Mitte 1982
Die mit der Durchführung der Befragungen beauftragten und eigens dazu geschulten Zähler sind ebenso wie die Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes sowie der Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen zur strikten Geheimhaltung der erfragten Daten verpflichtet. Es ist gewährleistet, daß die Daten nur zu statistischen Zwecken verwendet werden dürfen.
Bereitschaftsdienste
Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende, 576.5.1979
MONTABAUR:
Fr. Dr. Kemmann, Bahnhofstr. 75 02602 -17100
oder 4787
AUGST
Dr. Barthol, 5411 Neuhäusel 02620 - 8010
STAHLHOFEN - WELSCHNEUDORF
Dr. Wächter, Welschneudorf 02608 - 331
WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN - HUNDSANGEN
Dr. Langer,Hundsangen 06435-1444
Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anmel • düng -
SAMSTAG /SONNTAG. 5./.6.5.1979 Dr. Milbradt, Bahnhofstr. 11,
Hachenburg 02662-1832
Dr. Zais, Schulstr. 15, Wallmerod 06435 - 8727
Dr. Peter Kramann, Westerwaldstr. 4,
Höhr-Grenzhausen 02624 - 2437
Waldbrandbereitschaftsdienst Forstamtmann Kern, 5411 Neuhäusel
02620 - 8618
Apothekendienst
von Samstag, dem 5.5.bis Samstag, den 12.5.1979 Schloß-Apotheke, Montabaur,
Bahnhofstr. 02602-18600
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Notrufe:
KRANKENWAGEN DRK Rettungswache Montabaur DRK Rettungswache Herschbach DRK Rettungswache Höhr-Grenzhausen
02602 - 3777 02626 - 5166 02624 - 7010
Sozialstation Montabaur
Rufbereitschaft auch gültig für die Ortsgemeinde Simmern
Schw. Edith, Mt.-Horressen 02602 - 3891
Schw. Beate, Hundsangen 06435 -1658
deutet
eine spürbare Entlastung der auskunftspflichtigen Be-

