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Imenprogramm:
Je 20 Jugendliche (weiblich und männlich aus Rheinland-Pfalz und Burgund im Alter zwischen 18 und 25 Jahren Alzey / Rheinhessen Im Römerkastell Alzey Täglich von 8.oo - 12.oo Uhr -antwortliche .Leitung: Dr. Gerd Ruprecht (Landesamt enkmalpflege)
Nach Absprache mit den Teilnehmern u.a. vorgesehen: Fahrten nach Heidelberg - Ladenburg - Mainz- Landtag usw. Verantwortliche Gesamtleitung: Norbert Klitzke, Limburgerhof, Charles Panier, Dijon
Groß-Zelte.(Sanitäre Einrichtungen im Gymnasium Alzey)
DM 7o,oo incl. (Zuschüsse vom DFJW, Sozialministerium Rheinland-Pfalz und Freundschaftskreis Rheinland-Pfalz / Burgund)
Die Fahrtkosten nach Alzey und zurück können evtl, erstattet werden.
Möglichst umgehend an:
Norbert Klitzke, Herderstr. 23, 67o3 Limburgerhof (Telefon 06236 - 61538)
Erbringung: inehmer beitrag:
lieldung:
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Ideals Fundsache
Jer Ortspolizeibehörde wurden folgende Hunde als Fund- Ire gemeldet:
■ein brauner Cockerspaniel, Fundort Eigendorf
sin Mischling (Collie / Schäferhund), Fundort Nieder-
llbert,
ie Eigentümer werden gebeten, ihre Tiere abzuholen. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
fe Dorf soll schöner werden" lusatzwettbewerb mit zusätzlichen Prämien .
pröffentlichen an dieser Stelle die RICHTLINIEN fcrjdie Bewertung besonderer ortsverschönernder Maßnahmen per Vereinigungen im Rahmen des Kreiswettbewerbs pDorf soll schöner werden"
PL:
Rahmen des Kreiswettbewerbs "Unser Dorf soll schöner |rden" können ortsverschönernde Einzelmaßnahmen von keinen oder Gruppen vorgestellt, bewertet und prämiiert
Irden.
Die Bürger dieser Gemeinden bzw. Ortsteile sollen damit angeregt werden, gemeinsam besondere Akzente in der Dorfverschönerung und in der Umweltverbesserung zu setzten.
2. TEILNEHMERKREIS:
2.1. Der Sonderwettbewerb erstreckt sich sowohl auf die Haupt- als auch auf die Sonderklasse.
2.2. Aus den Ortsgemeinden /Ortsteilen können sich bewerben:
Vereine und Gruppen aller Art, auch speziell für eine Gemeinschaftsleistung gebildete Gruppen oder Bürgerinitiativen sowie Verkehrs-und Verschönerungsvercine (auch mehrere Vereine oder Gruppen aus einer Ortsgemeinde / Ortsteil, jede mit einer eigenen Verschönerungsmaßnahme).
2.3. Die Ortsgemeinde / der Ortsteil als Gesamtheit ist vom Sonderwettbewerb ausgeschlossen.
3. ART DER VERSCHÖNERUNGSMASSNAHMEN:
Zu den Einzelmaßnchmen können beispielsweise gehören:
3.1. Errichtung oder Erneuerung von örtlichen Gemeinschaftsanlagen wie Dorf- oder Spielplätze, Brunnenanlagen, Wanderwege, Schutzhütten, Wanderparkplätze, Dorfmuseen für landschaftstypisches Brauchtum, Kneipp-Tretanlagen, Minigolf - oder Tennis - sowie sonstige Freizeitanlagen.
3.2. Renovierung von öffentlichen oder historischen wertvollen Gebäuden oder Anlagen wie
Dorf kreuze und Bildstöcke, Denkmäler, Kapellen, Kirchen, Fachwerkhäuser usw.
Es muß sich dabei um wesentliche dorfverschönernde Maßnahmen handeln (das Bepflanzen von Anlagen oder einfache Reinigungsarbeiten genügen nicht).
3.3. Zugelassen sind auch solche Maßnahmen, deren Sachkosten von der Gemeinde finanziert, die Arbeitsleistungen aber von der örtlichen Gemeinschaft erbracht werden.
4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
4.1. Jede Maßnahme muß als Gemeinschaftsleistung einer örtlichen Vereinigung durchgeführt worden sein.
4.2. Nur Maßnahmen, die jeweils im Vorjahr oder im laufenden Jahr begonnen und beendet wurden, werden bewertet Die mehrmalige Bewertung einer Maßnahme ist nicht möglich.
5. ANMELDUNG:
Die Anmeldung erfolgt für jede Maßnahme auf besonderem Vordruck 'durch den Ortsbürgermeister. Der Anmeldevordruck ist spätestens bis zum 1.5. des jeweiligen Jahres an die Kreisverwaltung zu senden - Ausschlußfrist -.
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Wir weisen darauf hin, daß wegen des bevorstehenden Feiertages am 1. Mai ( Tag der Arbeit) die Ausgabe 18 in der Woche vom 30.04. bis06.05.1979 vorverlegt wird.
REDAKTIONSSCHLUSS ist Montag, der 30. April 1979
11.00 Uhr bei der Verb.-Gern.-Verw.
ANZEIGENSCHLUSS ist Montag, der 30. April 1979
mit Posteingang beim Verlag
Wir bitten um ihr Verständnis: Redaktions- u. Anzeigenabteilung

