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Montabaur

13/15/79

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Nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist, kann festgestellt werden,daß die in 1978 und 1979 veranschlagten Beträge von insgesamt 22.ooo,oo DM nicht benötigt werden.

b) Siebenbornstraße / Görgenstraße

Für den Ausbau der Siebenborn- und Görgenstraße (Fahr­bahn, Bürgersteige , Ankauf von Grund und Boden) werden voraussichtlich ca. 365.ooo,oo DM benötigt.

Oie Verbandsgemeinde wird als erstes Kanal- und Wasserlei­tung, die Energieversorgung Mittelrhein Gasrohre verlegen, so daß mit einer endgültigen Fertigstellung nicht vor Frühjahr 1980 gerechnet werden kann. Im Haushaltsplan 1979 werden daher nur 2o5ooo,oo DM

bereitgestfellt, die restlichen 16o.ooo,oo DM als Verpflich - tungsermächtigung, das heißt, für diesen Betrag können bereits in diesem Jahr die Aufträge erteilt werden.

c) Bürgersteige in den Neubaugebieten Kurfürstenwiese /

Klering und Waldstraße

In diesen Neubaugebieten haben eine Vielzahl von Grund­stückseigentümern den Bürgersteig entlang ihres Anwesens bereits mit Betonplatten befestigt. Der Ausbau aller Bürger­steigsflächen soll in diesem Jahr durchgeführt werden. Somit kann auch die Vergütung rdie Eigenleistungen der einzelnen Anlieger vorgenommen werden.

Für den restlichen Ausbau und für die Vergütung , über deren Höhe der Ortsgemeinderat zu beschließen hat, sind veran­schlagt 8o.ooo,oo DM

| d) Für eine vorgesehen Änderung des Kanals in der Kurfürstenwiese / Schulstraße (Gemeindeanteil) sind 2.ooo,oo DM

bereitgestellt.

[Straßenbeleuchtung

[Nachdem in dem Neubaugebiet "Im Altegarten", im Bereich [der Wohnstraße "Im Altegarten" eine rege Bautätigkeit festzu- [stellen ist, sollen hier 3 Straßenleuchten angebracht werden. Die [KEVAG hat bereits den Auftrag erhalten und die Verkabelung jvorgenommen.

[Mit der Montage der vorerwähnten Leuchten ist die Straßen- [beleuchtungsanlage im Neubaugebiet "Im Altegarten" kom­plett.

für die Finanzierung sowie für einen gestundeten Detrag für be­reits vor einigen Jahren angebrachten Leuchten im gleichen Neu­baugebiet sind im Haushaltsplan veran- ^üL 1o.5oo,ooDM

ild Wegebau

üra Einvernehmen mit den ortsansässigen Landwirten sollen in i'esem Jahr Feldwege einen Unterbau er­sten, wofür 7.5oo,oo DM

Feitgestellt sind.

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i am Feuerwehrgerätehaus

Pder Fertigstellung des An- und Umbaues des Feuerwehrge­llehauses ist in Kürze zu rechnen. Gleichzeitig wurde eine odettenanlage für die Feuerwehr errichtet, die bei Veranstal- M( n 9en auf dem Gemeindeplatz mitgenutzt werden kann.

Er Anteil der Ortsgemeinde muß mit der Verbandsgemeinde f 10 vereinbart werden, da dieselbe für die Materialien in Vor- ff Betreten ist.

i wurden von den aktiven Mitgliedern der Feuer-

L r aus geführt, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden pnnten,

LNen Anteil der Ortsgemeinde ist im Haushaltsplan ein Be-

6.000,00 DM

TOsehen.

Umbau Scheune in der Kleringstraße

Für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan veranschlagt

4o.ooo,oo DM

Es muß allerdings überprüft werden, ob ein Umbau für Ge­meinderäume nicht zu kostspielig wird. Sollte dieses zutreffen, ist beabsichtigt, Lagerräume für die Gemeinde zu schaffen, die auch dringend rotwendig sind.

Eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 1979 durchgeführt werden sollen, wurden vorhin aufgeführt. Wie die Finanzierung eifolgt, ersehen Sie aus der folgenden Aufstellung:

1) Für die Errichtung des Kinderspielplatzes

wird ein Zuschuß von 6.5oo,oo DM

erwartet

2) Für den Ausbau der Siebenborn- und Gör­genstraße wurde ein Zuschuß in Höhe

von 47.ooo,oo"

beantragt.

3) Aus Erschließungskosten bzw. Ausbaubei­trägen aus bereits durchgeführten Maßnah­men (Schloßstraße, Kleringstraße, Weg

zum Friedhof) wurde ein Betrag von 1oo.5oo,oo " veranschlagt

4) Von der Verbandsgemeinde erhält die Orts­gemeinde in diesem Jahr den bei der Verle­gung des Ortskanals in der Schloßstraße sowie der Wasserleitung vorgelegten Betrag

von 83.ooo,oo"

zurück.

5) Aus dem Verwaltungshaushalt wird, nach Abzug des Tilgungsbetrages von 17.o.oo,oo

DM, der Überschuß von 62.ooo,oo "

umgebucht, so daß

6) zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes die Auf­nahme eines Darlehens in Höhe von 1o4.ooo,oo " vorgesehen ist. Dieses Darlehen wird erst

zum Ende des Haushaltsjahres 1979, evtl, so­gar erst Anfang 1980 aufgenommen, wenn der vorläufige Abschluß vorliegt, so daß eine Änderung des Betrages nach oben aber auch nach unten, möglich ist.

Die Gesamtschulden belaufen sich zum 31.12.1979 ohne das vorerwähnte Darlehen auf 476.ooo,oo DM.

Bei einer Einwohnerzahl von 1.2oo ergibt sich eine Verschul­dung von 397,oo DM je Einwohner.

Schneider, Ortsbürgermeister

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzung am 8.3.1979 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Orts­gemeinde Gackenbach vom 5.1o.1978 stellt der Ortsgemein­derat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil- Erschließungsanlage fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeitrag zu erheben - Kostenspaltung -

Bitzstraße, von Flurstück 31 (Halfterweg) bis Flurst. 41 (Halfter­weg) einerseits, von Flurst. 58 bis Flurst. 5o andererseits, von