Montabaur 10/15/79
Es darf doch nicht so sein, (faß dieses immer nur unter Androhung von Bußgeld geschieht. Sollten dennoch einige Grundstückseigentümer diesen Hinweis nicht beachten, kann der Gemeinde kein Vorwurf gemacht werden, wenn es zu einer schriftlichen Aufforderung bzw. einem Bußgeld durch die Verbandsgemeinde- veiwaltung als Ortspolizeibehorde kommt.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
In diesem Zusammenhang mochte ich es jedoch nicht veisäumen, den Grundstückseigentümern für die im vergangenen schneereichen Winter bis auf wenige Ausnahmen recht ordent lieh durchgefuhrte Schneeraumung und Abstreuung der Burgei steige zu danken. Eülberg, Ortsburgermeistei
HEILIGENROTH
Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat
Herr Alois Busch hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates niedergelegt. Gemäß § 42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG - ) in der Fassung vom 13.12.1973 (GVBI.
S„ 47o) , zuletzt geändert durch Artikel 6 des 2. Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) in Verbindung mit § 67 der Landesverordnung zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlordnung - KWO -) vom 14.12.1973 ( GVBI. S, 478 ) ist als nächster noch nicht berufener Bewerber im Wahlvorschlag der Sozial-Demokratischen-Partei Deutschland (SPD) Herr Josef Schlemmer, Bergstraße 9 5431 Heiligenroth
in den Ortsgemeinderat berufen worden.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gegeben, Die Berufung wird hiermit gern, § 69 Abs, 2 KWO bekanntgemacht.
5431 Heiligenroth, 5. April 1979 Manns, Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahlleiter
Konzert des Musikvereins Heiligenroth
Wie in jedem Jahr findet am Ostersonntag - Beginn 2o.oo Uhr - ein Konzert des Musikvereins Heiligenroth statt. Als Gastverein wird der Mandolinenverein Heiligenroth mitwirken.
Daneben wird das Jugendorchester des Musikvereins zur Programmgestaltung beitragen. Alle Bürger von Heiligenroth aber auch der Nachbargemeinden sind zu diesem Abend herzlich eingeladen.
SPD - Ortsverein Heiligenroth
Am Donnerstag, dem 12.4.1979,um 19.oo Uhr findet im Sitzungssaal der Gemeinde eine Ortsvereinsversammlung statt.
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
RUPPACH - GOLDHAUSEN Bebauungsplan “Bitzen"
Der Ortsgemeinderat Ruppach - Goldhausen befaßte sich in seiner Sitzung am 29.3.1979 mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage. Ortsbürgermeister Ferdinand erläuterte dem Rat, daß es in zahlreichen Verhandlungen mit den Beteiligten gelungen sei, die Bedenken und Anregungen restlos auszuräumen, so daß das weitere Verfahren zügig vorangetrieben werden kann.
Zu den Bedenken und Anregungen im einzelnem KE VAG
Die bestehende Trafostation wird im Plan auf der Parzelle 11/1 ausgewiesen. Der erforderliche Schutzstreifen wird im Plan entsprechend dargestellt.
RWE
Bei der Anlegung des Scf allschutzdammes werden die erfl liehen Höhenabstände eingehalten. Eine entsprechende fl Setzung im Text wird aufgenommen.
BAU EINER FUSSGÄNGERBRÜCKE Zur Verbindung der beiden Teile des Landschaftsschutz^ (ab 1.1.1979 neue Bezeichnung für den Landespflegebj beschlossen die Ratsmitglieder die Auftragsvergabe fürdj richtung einer Holzbriicke
Die Brücke wird über dem Tonabfuhrweg der Firma!
& Pagenstecher errichtet- Besonders hervorzuheben ist,J durch diese Maßnahme ein sicherer Weg für die Schulkinfl geschaffen wird. Mit den Bauarbeiten soll umgehendbej werden.
AUGST
AUGST TTC Augst
Die Tischtennisgemeinschaft Augst trägt am Ostersamr Ostermontag das traditionelle offene Tischtennisturniei Turnhalle Neuhäusel / Eitelborn aus. Da alle Spielerinn Spieler die dem TTV - Rheinland gemeldet sind starten wird -genau wie in den Vorjahren - mit einer groß) gung gerechnet.
Das Turnier wird am 14.4.1979 um 16.oo Uhr von denl nehmern der C - Klasse eröffnet und erreicht mit den Fl spielen in der A-Klasse am Ostermontag seinen Höhepuf Obgleich den Siejern beachtliche Preise winken ist der j für die Zuschauer kostenlos.
^TELRORN - NEUHÄUSEL - SIMMERN Gebäudefeuerversicherung in den Gemeinden Eitelbonj Neuhäusel und Simmern
Es wird hiermit bekanntgegeben, daß die GemeindenEj Neuhäusel und Simmern nach wie vor zum Geschäfts}
der Nassauischen Brandversicherungsanstalt gehören,
In letzter Zeit werden in Unkenntnis der RechtslageGf feuerversicherungsverträge bei anderen Versicherungsf men abgeschlossen. Diese Verträge, soweit sie dasFeu| betreffen, sind laut Gesetz , § 134 BGB nichtig.
Die in diesem Gebiet gelegenen, mit GrundpfandrecMj ten Gebäude müssen bei der Nass. Brandversicherungsj
gegen Feuer versichert werden. Die unbelasteten
Gebäj
nen versicherungsfrei bleiben. Sofern diese jedoch geS versichert werden sollen, kann dies nur bei unserer An| schehen (§§1+2 Satzung der NBVA).
Sollten bereits Verträge mit anderen Versicherungsf! abgeschlossen sein, werden diese rückwirkend problflf gelöst.
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elborn
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GEWERBEAUFSICHTSAMT
Die vorgebrachten Bedenken dieser Behörde wurden zunj wiesen, da das vorliegende TÜV - Gutachten ausweist geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschrittenwerd| Gewerbeaufsichtsamt hat daraufhin die Bedenken bereit} fernmüdnlich zurückgenommen.
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Irtsgemeind
1 ,1978 folge kreisplanunc Sebietes "Re;
ERSTELLUNG DER BAUSTRASSE Nachdem nunmehr die formellen Voraussetzungengesthj waren, konnten die Ratsmitglieder in der gleichen SitzurT reits den Auftrag für die Erstellung der Baustraße im Bai] "'Bitzen" erteilen. Es ist somit sichergestellt, daß diesesG in Kürze bebaut werden kann
r Gärtnerei) wgebiet mit ieAnbindunj rtschaftlichr Beschluß wir intmachung |t.
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