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Montabaur 10/15/79

Es darf doch nicht so sein, (faß dieses immer nur unter Andro­hung von Bußgeld geschieht. Sollten dennoch einige Grundstücks­eigentümer diesen Hinweis nicht beachten, kann der Gemeinde kein Vorwurf gemacht werden, wenn es zu einer schriftlichen Aufforderung bzw. einem Bußgeld durch die Verbandsgemeinde- veiwaltung als Ortspolizeibehorde kommt.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

In diesem Zusammenhang mochte ich es jedoch nicht veisäu­men, den Grundstückseigentümern für die im vergangenen schneereichen Winter bis auf wenige Ausnahmen recht ordent lieh durchgefuhrte Schneeraumung und Abstreuung der Burgei steige zu danken. Eülberg, Ortsburgermeistei

HEILIGENROTH

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

Herr Alois Busch hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinde­rates niedergelegt. Gemäß § 42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommu­nalwahlgesetz - KWG - ) in der Fassung vom 13.12.1973 (GVBI.

S 47o) , zuletzt geändert durch Artikel 6 des 2. Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) in Verbindung mit § 67 der Lan­desverordnung zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlordnung - KWO -) vom 14.12.1973 ( GVBI. S, 478 ) ist als nächster noch nicht berufener Bewerber im Wahl­vorschlag der Sozial-Demokratischen-Partei Deutschland (SPD) Herr Josef Schlemmer, Bergstraße 9 5431 Heiligenroth

in den Ortsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG sind gege­ben, Die Berufung wird hiermit gern, § 69 Abs, 2 KWO bekannt­gemacht.

5431 Heiligenroth, 5. April 1979 Manns, Ortsbürgermeister als Ortsgemeindewahl­leiter

Konzert des Musikvereins Heiligenroth

Wie in jedem Jahr findet am Ostersonntag - Beginn 2o.oo Uhr - ein Konzert des Musikvereins Heiligenroth statt. Als Gastver­ein wird der Mandolinenverein Heiligenroth mitwirken.

Daneben wird das Jugendorchester des Musikvereins zur Pro­grammgestaltung beitragen. Alle Bürger von Heiligenroth aber auch der Nachbargemeinden sind zu diesem Abend herzlich ein­geladen.

SPD - Ortsverein Heiligenroth

Am Donnerstag, dem 12.4.1979,um 19.oo Uhr findet im Sit­zungssaal der Gemeinde eine Ortsvereinsversammlung statt.

Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

RUPPACH - GOLDHAUSEN BebauungsplanBitzen"

Der Ortsgemeinderat Ruppach - Goldhausen befaßte sich in sei­ner Sitzung am 29.3.1979 mit den vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage. Ortsbürgermeister Fer­dinand erläuterte dem Rat, daß es in zahlreichen Verhandlun­gen mit den Beteiligten gelungen sei, die Bedenken und Anre­gungen restlos auszuräumen, so daß das weitere Verfahren zügig vorangetrieben werden kann.

Zu den Bedenken und Anregungen im einzelnem KE VAG

Die bestehende Trafostation wird im Plan auf der Parzelle 11/1 ausgewiesen. Der erforderliche Schutzstreifen wird im Plan ent­sprechend dargestellt.

RWE

Bei der Anlegung des Scf allschutzdammes werden die erfl liehen Höhenabstände eingehalten. Eine entsprechende fl Setzung im Text wird aufgenommen.

BAU EINER FUSSGÄNGERBRÜCKE Zur Verbindung der beiden Teile des Landschaftsschutz^ (ab 1.1.1979 neue Bezeichnung für den Landespflegebj beschlossen die Ratsmitglieder die Auftragsvergabe fürdj richtung einer Holzbriicke

Die Brücke wird über dem Tonabfuhrweg der Firma!

& Pagenstecher errichtet- Besonders hervorzuheben ist,J durch diese Maßnahme ein sicherer Weg für die Schulkinfl geschaffen wird. Mit den Bauarbeiten soll umgehendbej werden.

AUGST

AUGST TTC Augst

Die Tischtennisgemeinschaft Augst trägt am Ostersamr Ostermontag das traditionelle offene Tischtennisturniei Turnhalle Neuhäusel / Eitelborn aus. Da alle Spielerinn Spieler die dem TTV - Rheinland gemeldet sind starten wird -genau wie in den Vorjahren - mit einer groß) gung gerechnet.

Das Turnier wird am 14.4.1979 um 16.oo Uhr von denl nehmern der C - Klasse eröffnet und erreicht mit den Fl spielen in der A-Klasse am Ostermontag seinen Höhepuf Obgleich den Siejern beachtliche Preise winken ist der j für die Zuschauer kostenlos.

^TELRORN - NEUHÄUSEL - SIMMERN Gebäudefeuerversicherung in den Gemeinden Eitelbonj Neuhäusel und Simmern

Es wird hiermit bekanntgegeben, daß die GemeindenEj Neuhäusel und Simmern nach wie vor zum Geschäfts}

der Nassauischen Brandversicherungsanstalt gehören,

In letzter Zeit werden in Unkenntnis der RechtslageGf feuerversicherungsverträge bei anderen Versicherungsf men abgeschlossen. Diese Verträge, soweit sie dasFeu| betreffen, sind laut Gesetz , § 134 BGB nichtig.

Die in diesem Gebiet gelegenen, mit GrundpfandrecMj ten Gebäude müssen bei der Nass. Brandversicherungsj

gegen Feuer versichert werden. Die unbelasteten

Gebäj

nen versicherungsfrei bleiben. Sofern diese jedoch geS versichert werden sollen, kann dies nur bei unserer An| schehen (§§1+2 Satzung der NBVA).

Sollten bereits Verträge mit anderen Versicherungsf! abgeschlossen sein, werden diese rückwirkend problflf gelöst.

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elborn

ältliche Beta srung des B< nemeinde Ei

inntmachuo

GEWERBEAUFSICHTSAMT

Die vorgebrachten Bedenken dieser Behörde wurden zunj wiesen, da das vorliegende TÜV - Gutachten ausweist geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschrittenwerd| Gewerbeaufsichtsamt hat daraufhin die Bedenken bereit} fernmüdnlich zurückgenommen.

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Irtsgemeind

1 ,1978 folge kreisplanunc Sebietes "Re;

ERSTELLUNG DER BAUSTRASSE Nachdem nunmehr die formellen Voraussetzungengesthj waren, konnten die Ratsmitglieder in der gleichen SitzurT reits den Auftrag für die Erstellung der Baustraße im Bai] "'Bitzen" erteilen. Es ist somit sichergestellt, daß diesesG in Kürze bebaut werden kann

r Gärtnerei) wgebiet mit ieAnbindunj rtschaftlichr Beschluß wir intmachung |t.

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