Montabaur 10 / 14 / 79
2. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Ruppach-Goldhausen, 3.4.1979 Ferdinand, Ortsbürgerm.
MGV „Cäcilia" Ruppach-Goldhausen
Für das am kommenden Sonntag, dem 8. April, um 19.30 Uhr in der Halle der Overbergschule in Siershahn stattfindende Gemeinschaftskonzert der Meisterchöre aus dem Sängerkreis Unter- westerwald sind Eintrittskarten im Vorverkauf erhältlich beim Sangesfreund Klaus Wirth. Der Eintritt beträgt 6,00 DM.
Der Männerchor trifft sich um 18.15 Uhr im Vereinslokal zur kurzen Probe und anschl. gemeinsamen Abfahrt mit Pkws.
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AUGST
B 49 Neuhäusel - Montabaur Luftbild und Vermessungsarbeiten
Das Straßenneubauamt Vallendar beabsichtigt, für den geplanten Neuausbau Neuhäusel - Montabaur im Zuge der B 49 Luftbild- und Vermessungsarbeiten durchzuführen. Beflogen werden die vorhandene B 49 einschließl. der Lkw-Umfahrungsstraße in einer Breite von etwa 200 m rechts und links der Straße vom Ortsausgang Neuhäusel bis zur Anschlußstelle Horressen - Niederelbert der Landesstraße 312.
Im einzelnen werden für die Luftbildvermessungsarbeiten Signalisierungspunkte und bei den Vermessungsarbeiten Höhen - und Polygonpunkte gesetzt. Soweit solche Punkte in landwirtschaftlich genutztes Gelände fallen, werden diese mindestens 30 cm unter Flur gesetzt, um die Flächenbestellung nicht zu behindern. Sämtliche Punkte werden sichtbar markiert. Die Vermessungsarbeiten sollen umgehend anlaufen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß mutwillige und grobfahrlässige Beschädigungen der Markierungen haftungsrechtlich verfolgt werden.
Einzelheiten der Baumaßnahme, wie z.B. die Inanspruchnahme einzelner Grundstücke für die eigentliche Baudurchführung, können hieraus nicht hergeleitet werden.
Für Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit legt das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 1.10.1974 (BGBl. I, S. 2413) in § 16a Abs. 1 fest, daß Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Vorarbeiten zur Vorbereitung der Planung entschädigungslos zu dulden haben.
Sofern Betroffene gegen die vorgesehenen Arbeiten Einwände vorzutragen haben , werden diese gebeten, sich spätestens zwei Wochen nach dem Termin der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Straßenneubauamt Vallendar, Hellenstraße 9, 5414 Vallendar, zu äußern. Hierbei wird ortsabwesenden Eigentümern die Bestellung eines Vertreters für ihre Grundstücksangelegenheiten zugemutet.
Entstehen durch die Vermessungsarbeiten einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, wird gemäß § 16a, Abs. 3 des FStrG eine angemessene Entschädigung geleistet. Seitens des Straßenneubauamtes Vallendar erfolgt die Entschädigung aufgrund von Gutachten. Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag der Straßenbaubehörde oder des Berechtigten die Entschädigung fest. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören.
Der Leiter des Straßenneubauamtes Vallendar.
EITELBORN:
Öffentl. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- gemeinde Eitelborn für das Jahr 1979 vom 27.3.1979
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gem e l Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S <nf folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehm! durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörf vom 20.3.1979 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
1.034.200,-DM 1.034.200,- DM
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMOGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
1.197.700, -DM 1.197.700, - DM
§ 2
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
320 v.H.
6,00 DM- 12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalbj Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 48,00 DM
für den zweiten Hund 72,00 DM
für jeden weiteren Hund 96,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinlam Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genei gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Orts} de Eitelborn für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermiterte
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtfl
in Höhe von 200.000,-D |
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 393.000, T
5430 Montabaur, den 20.3.79 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1a Az. 029/901-10
Rtabaur 11 / Litabaur, Zi Iborn, den 2.
Lrn-Neuhäi l-AG Eitelboi
Mittwoch, d< Ing der Juso- ■born statt. F Fagesordnuni Irganisation c brbereitungei Jjsweitung de Bericht und A Izialisten. {erstarkte Zu:
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushj jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshj halt erforderlich ist, wird auf 393.000,- DM festgesetzt,
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenwitij 200.000, - DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dasH| altsjahr wie folgt festgesetzt.
JLBORN: lEitelborn Kandidaten fi Itzten Amtsb pm Montag,
919 Eitelbor
onntag, derr [spiel auf die |5.00 Uhr aul fh die 2. Mann spiel. Gegnei ‘i Uhr.
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III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 9.4■ ^ > 23.4.1979 während der allgemeinen Dienststunden im
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