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Montabaur 2 / 14/79

komm... schwimm mal wwmIci*

im Hallenbad der Verbands­gemeinde Montabaur

Änderung der Badezeiten während der Osterferien

Von Dienstag, dem 10.4., bis Samstag, den 28.4.79 ändern sich die Badezei­ten im Hallenbad Monta­baur wie folgt:

Öffentliche Bekanntmachur

13.30 -15.30 Uhr 10.00 - 21.30 Uhr 9.00 - 20.00 Uhr 20.00 - 21.30 Uhr

10.00 -21.30 Uhr

10.00 -19.30 Uhr 7.00 -17.30 Uhr 8.00 -12.30 Uhr

(Frauenbad)

FAMILIENBAD: montags dienstags mittwochs Warmbadetag

donnerstags:

Warmbadetag

freitags samstags sonntags

HINWEIS:

Gemäß § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung vom 1.8.1967 bleibt das Bad an

Karfreitag, dem 13.4.1979,

Ostersonntag, dem 15.4.1979,

Ostermontag, dem 16.4.1979 ganztägig geschlossen.

An Karsamstag ist die Schwimmhalle zu den o.g. üblichen Bade­zeiten geöffnet.

.UND FÜR DAS SCHWIMMEN AM SONNTAG GILT

AB SOFORT:

FAMILIENBAD SCHON AB 8.00 UHR BIS 12.30 UHR

braun und gesund

unter dem

SOLARIUM

Schwimm

mal

wieder I

Montabaur, den 19. J an j

fit sein

durch Schwimmen und Sonnen im Hallenbad Montabaur

Das Amtsgericht 8 K 78/78 -

TERMINSBESTIMMUNG !

Im Wege der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aul bung der Gemeinschaft sollen auf Antrag von Frau Mal Söll geb. Krebs, Landskronstr. 40, 6100 Darmstadt, dij Grundbuch von Heiligenroth, Band 1 Blatt 5 A eingetr] nachstehend bezeichneten Grundstücke

am MITTWOCH, dem 11. April 1979, 14.00 Uhr, and Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr] Sitzungssaal, versteigert werden.

Ifd.Nr. 5, Flur 19, Flurstück 1655 Acker im Niederfekj 6. Gewann, 2,52a

Ifd.Nr. 6, Flur 18, Flurstück 1455/4 Hof- und Gebäudl Schlatweg 3, 14,45«

Der Versteigerungsvermerk ist am 8.12.1978 in das Gr| eingetragen worden.

Als Eigentümer waren damals eingetragen: a) Frau Maria Agnes Müller geb. Krebs, jetzt Ehefrau^ Darmstadt,

Herr Reinhard Müller, Elgendorfer Str. 32, Montab| - zu je 1 /2 Anteil-.

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird| später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, sor Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vorl forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er mul Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder del steiler widerspricht. Andernfalls wird das Recht im gel Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung desl gerungseriöses dem Anspruch des Gläubigers und den] Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor demTermj genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen! sten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem! stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe de! spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zuProj der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstl Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden | entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung odeij lige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor t den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt fürd Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteij Gegenstandes. Gelzleichter, Rechtspfl|

Die Verwaltung informier

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen K| und Ostermontag

Wegen Karfreitag, 13.4.1979 und Ostermontag, 16.4.1 schiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den GemJ des Westerwaldkreises wie folgt:

(Lesen Sie bitte weiter auf Seite 4 !)

Harausgabar da* Amtsblatt»« : Verbandsgameindeverwaltnng Montabaur, Großer Markt 10 (Rathaas) 54SO Montabaur, (Tel. 026< Druck und Verlag erfolgen durch: Verlag + Druck Lim» Wittiah, Rheinstr. 41, Poitfaoh 7, 5410 Höhr-Granzhauren, (Tel. 02624/5061* Verantwortlich für den Inhalt sind: für den nmtliohen Teil: Oberamtsrat Piwowariky (Verbandsgemeindavarwaltung Monts * "

Für dca Aaadgeatcü: Walter K. Johnen (Verlag + Druck Linus Wittich) ^

Enoheinungafolge : wöchentlich. Besugsmogliohkeit und Besugsbedingung : gebührenfreie Zustellung an sämtliche Haushalte der Verbat 1 Einzelnummern können lusätslioh zum Einzelpreis von 0,50 DM beim Verlag erworben werden.