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latenal wird benötigt. Es wird um erhöhte Aufmerksam­er Jäger gebeten, da sich nachts in den Waldungen und J n Feldern Truppenteile aufhalten können.

Ivölkerung wird um Beachtung gebeten.

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lentftive Zwischanzählung der Schweine im 11970

lind des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom |f973 (BGBL. I S. 14o6) findet am obengenannten Tage ipraientative Zwischenzählung der Schweine statt.

[nftipflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhaiter ver- Zt, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familien­oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig, lählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und Ln Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehal- Irden kann, zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder Aen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Per- ^rkehr in den landwirtschaftlichen Betrieben be- en, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf reisen.

|ls Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Aus- e verweigert, nicht rechtzeitig erteilt, unrichtige Angaben |t oder sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe inderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder Jen werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Irdnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet

[izelangaben der Halter und die Feststellungen bei der hg unterliegen der Geheimhaltung. Ihre Benutzung zu Hchen Zwecken ist unzulässig. Die Weiterleitung von |ngaben auf dem Dienstwege durch die erhebenden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Efigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die Inen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung (mens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zuge-

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

ier Burd; n, tehe Bekanntmachung

»nunW 9 run d des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI. S. 113) wird mitfür die Zeit vom 1. April 1979 bis 30. April 1979 Tau-

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Bundes Perre angeordnet.

3.8.1959 End dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die i Abkonf fiten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.

1961S.ßteteubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täg- Kenntr ä|15.00 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rah- ier über die Landesgrenze hinausgehenden Sportveranstal- ischieht.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Kettenfj (^Verwaltung informiert

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teis für alle Grundstückseigentümer

^ inweis auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher en werden alle Grundstückseigentümer nochmals an die ser 6r Straßenrei nigung erinnert.

r inweis ergeht besonders an die Grundstückseigentümer den e ( | >aUten ^ run dstücken. Es muß immer wieder festgestellt a ß diese Grundstückseigentümer sich hierzu nicht ver­

pflichtet fühlen, da sie ja dort nicht wohnen.

Außerdem ist zu beobachten, daß bei Einmündungen von Stra­ßen nicht bis zur Mitte der Fahrbahn gereinigt wird, obwohl sich die Reinigungspflicht bis zur Straßenmitte erstreckt. Gleichzeitig wird auch nochmals darauf hingewiesen, daß die Straßeneinlaufschächte nicht für den Kehricht bestimmt sind. Nachdem durch die Anlegung von Bürgersteigen unser Ortsbild wesentlich verbessert wurde, wäre es doch angebracht, wenn auch die Grundstückseigentümer die Bemühungen der Gemeinde durch eine ordnungsgemäße Durchführung der Straßenreini­gung unterstützen würden.

Es darf doch nicht so sein, daß dieses immer nur unter Andro­hung von Bußgeld geschieht. Sollten dennoch einige Grundstücks­eigentümer diesen Hinweis nicht beachten, kann der Gemeinde kein Vorwurf gemacht werden, wenn es zu einer schriftlichen Aufforderung bzw. einem Bußgeld durch die Verbandsgemeinde­verwaltung als Ortspolizeibehörde kommt.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

In diesem Zusammenhang möchte ich es jedoch nicht versäu­men, den Grundstückseigentümern für die im vergangenen schneereichen Winter bis auf wenige Ausnahmen recht ordent­lich durchgeführte Schneeräumung und Abstreuung der Bürger­steige zu danken. Eulberg, Ortsbürgermeister

Sprechtag für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherungen im April 1979

Die Beratungsbeamten der Bundesversicherungsanstalt für An­gestellte in Berlin und der Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz in Speyer halten die nächsten Sprechtage wie folgt:

FÜR DIE ANGESTELLTEN: in Montabaur

am Montag, dem 2.4.1979 und am Dienstag, dem 24.4.1979 jeweils

von 8.30 - 12.00 Uhr und

von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr im Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz Erdgeschoß, Sitzungssaal 3

FÜR DIE ARBEITER EINSCHLIESSLICH SELBSTÄNDIGEN

HANDWERKER

in Montabaur

am Dienstag, dem 3.4.1979 von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 13.30 - 16.00 Uhr im Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz, Erdgeschoß, Sitzungssaal 3

Der Besuch der Nachmittagssprechstunden für die ANGESTELL­TEN ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmel­dungen sind rechtzeitig vor den Terminen vorzunehmen, und zwar für die Beratungen

in Montabaur beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung,

Tel. Durchwahl 02602/12347

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende Montabaur:

Dr. Bisping Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/3560

Augst:

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 02620/338

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Staudt, Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod - Meudt Nentershausen - Hundsangen:

Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288