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mtsblatt

Ser Verbandsgemeinde Montabaur

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Kt

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Ind der Ortsgemeinden

fcden, Daubach, Eiteiborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, brbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, bere/bert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

Khrgang 7

FREITAG, den 23. März 1979

Nummer 12

öffentliche Bekanntmachungen

Inreichung von Wahlvorschlägen für die Kommtmalwahlen n Io. Juni 1979

Aufgrund des § 17 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 22 der Kommunalwahlordnung (KWO) [fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zu den Gemeinderäten, Ver­bandsgemeinderäten und zum Kreistag auf. Die Wahl zu ei­nem Vertretungsorgan wird nach den Grundsätzen der Ver- | hältniswahl durchgeführt, wenn zwei oder mehr gültige Wahl- > Vorschläge eingereicht werden; andernfalls findet Mehrheits- i wähl statt.

|Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels (21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitglied- ||schaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versamm­lung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter, Wahl- IVorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergrup- Ipen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des [Wahlbezirks (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis ) [einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. In [den Wahlvorschlägen dürfen höchstens doppelt soviel Bewer- jber, als Mitglieder in die Vertretung zu wählen sind, und [ebenso viele Nachfolger benannt werden.

[Neuauftretende Parteien im Sinne des § 17 Abs. 4 KWG müs- Jsen spätestens am Dienstag, dem 24. April 1979, bis 17.oo Uhr, beim Landeswahlleiter in Bad Ems die Teilnahme an

( der Wahl anzeigen und die Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes entsprechend § 23 Abs. 1 KWO nachwei - rsen.

I Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlbezirks unterschrieben sein. Die [Unterschrift der Wahlberechtigten ist während der allgemei­nen Geschäftsstunden bei der Gemeindeverwaltung, in Orts- gemeinden bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister zu leisten. Die Unterschrift kann auch vor einem Notar, einem Ortsgericht oder einer anderen, zur Be­glaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle auf einer Unterschriftenliste geleistet werden. Wahlberechtigte, die in- folfje Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes behindert S| nd, die Gemeindeverwaltung aufzusuchen, können die Un- terzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der

Gemeindeverwaltung ersetzen. Die Unterzeichnung durch die Bewerber und Nachfolger selbst ist unzulässig. Auf Antrag der einreichenden Partei oder Wählergruppe werden Wahl - Vorschläge oder an ihrer Stelle Unterschriftenlisten zur Unter­zeichnung durch Wahlberechtigte bei der Gemeinde- / Ver - bandsgemeindeverwaltung während der allgemeinen Geschäfts­stunden öffentlich ausgelegt.

IV. Wahlvorschläge müssen spätestens am Montag, dem 7. Mai 1979, bis 17.oo Uhr, beim jeweiligen Wahlleiter eingereicht sein. Listenverbindungen sind dem Wahlleiter unter Nach - weis, daß die Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahl­vorschläge zustimmt, von den jeweiligen Vertrauensmännern spätestens am Freitag, dem 1. Juni 1979, bis 17.oo Uhr, schriftlich zu erklären.

V. Die Gemeinde- und Verbandsgemeindewahlleiter geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder, die Höchstzahl der aufzustellenden Bewerber und Nachfolger, die Mindestzahl der Unterzeichner sowie die Anschrift des Wahlleiters bekannt. Parteien und Wählergruppen erhalten auf Anforderung Abdruck des Bekanntmachungstextes.

VI. ln den Kreistag sind 49 Mitglieder zu wählen. In einem Kreis - Wahlvorschlag dürfen höchstens 98 Bewerber und ebenso viele Nachfolger benannt werden. Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die unter

§ 17 Abs. 3 KWG fallen, genügt die Unterzeichnung durch fünf Wahlberechtigte. Kreiswahlvorschläge sind bei der Kreis - Verwaltung des Westerwaldkreises, Peter - Altmeier - Platz 1, in 5430 Montabaur (Kreishaus), Zimmer Nr. 067, einzurei - chen.

VII. Vordrucke für Wahlvorschläge, Unterschriftenlisten, Ver - Sammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerber, Zu - Stimmungserklärungen und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung gegen Unkostener­stattung erhältlich.

Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.

Montabaur, den 12.3.1979

Dr. Heinen, Landrat, zugleich als Kreiswahlleiter

des Westerwaldkreises

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Dienstag 000^* ^y^^^^GEMEtNDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk {Neubau an der Eichwtese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, F *RN$PRECHANSr U 00> Ö '°° b ' S 18 30 Uhf ' ßauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis T 2.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. bandsbsigeorrin Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver*

KONTEN DER V ** * eüSc ^ 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

° m 1 : Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck-

M urr/N\ain Nr. 10800603.