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^leilagenhinweis:

ber heutigen Ausgabe des Amtsblattes der Verbandsgemeinde Jontabaur, Nr. 11/79 liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde lüaubach als öffentliche Bekanntmachung ) die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)

) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

L wir bitten um Beachtung !

IDRK Ortsverein Daubach

iHiermit weisen wir noch einmal auf unsere am 24. März 1979 Istattfindende Mitgliederversammlung in Daubach hin. Beginn % Uhr in der Gastwirtschaft.

IaGESORDNUNG:

11, Jahresbericht

12. Verschiedenes

[HOLLER:

öffentliche Bekanntmachung

nderung des BebauungsplanesAuf dem Kissel" der Orts- nde Holler; hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG

Bef Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am f!3,1979 die Änderung des BebauungsplanesAuf dem Kissel" jeschlossen. Die Änderung hat zum Inhalt, daß für den gesam­ten Geltungsbereich eine zweigeschossige Bauweise zugelassen

Wird.

jem. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit­planung zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck gewähren wir Einsicht in die Vorplanung,

(die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr.

9,Bauamt, während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners- »gs von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis J8.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom 19. März 1979 bis 31. März 1979 [eingesehen werden kann.

'abhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem spä­teren Zeitpunkt die Offenlage des Planentwurfes nach § 2a, Abs.

6BBauG, wenn das dafür erforderliche Planstadium erreicht ist.

"In dieser Offenlage können zur konkretisierten Planung Beden­ken und Anregungen vorgebracht werden, foller, den 12.3.1979 Molsberger, Ortsbürgermeister

Kentliche Bekanntmachung

Äderung des Bebauungsplanesauf dem kissel"

ORTSGEMEINDE HOLLER, hier: Bekanntmachung Ties Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG

I Per Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 1.3.79 Agenden Beschluß gefaßt:

|ir den gesamten Geltungsbereich des BebauungsplanesAuf Pem Kissel" wird eine zweigeschossige Bauweise zugelassen, jeser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG vom 18.8.

76 (BGBL l S. 2256) bekanntgemacht.

Ier, den 12.3.1979 Molsberger, Ortsbürgermeister

jvFortuna", Holler

? LTE HERREN-MANNSCHAFT

- 1 oi Samstag, dem 17. März 1979, um 16.00 Uhr empfängt die onnschaft aus Holler die Elf von Wallmerod. Nach den zuletzt verden en *~ e ' stun 9 en kann mit einem spannenden Spiel gerechnet

I. MANNSCHAFT:

Die I. Mannschaft der Fortuna spielt am Sonntag, dem 18. Mäiz 1979.um 15 Uhr in Holler gegen die Elf von Hilgert.

Freiwillige Feuerwehr Holler

Die nächste Übung findet am 18. März 1979 um 10 Uhr statt.

Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

STAHLHOFEN:

Die I. Mannschaft der FSV Gelbachtaler-Sportfreunde spielt am Sonntag, dem 18.3.79 ; um 15 Uhr in Dreikirchen. Die II. Mannschaft spielt um 13 Uhr in Stahlhofen gegen Glas-Chemie III.

Am Samstag, dem 17.3.79,spielt die JSG Montabaur/Stahlhofen D I um 15 Uhr in Fischbachtal.

Die D II muß nach Niederahr-Otzingen.

UNTERSHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

EINLADUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Untershausen findet am Donnerstag, dem 22. März 1979 um 20 Uhr im Gemeinde­haus statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung:

1. Vergabe der Arbeiten für die Baustraße im BaugebietIn der Dell", II. Abschnitt.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeiten, Jugendla­gern, Jugendfahrten und Studienfahrten.

3. Beratung und Beschlußfassung über die zusätzliche Installa­tion einer gelben Straßenleuchte bei der Schülerbushaltestelle.

4. Verschiedenes.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Einbeziehung von Bauzinsen und Disagio in den beitragsfähigen Aufwand bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen.

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes.

5431 Untershausen, 12.3.79 Söllner, Ortsbürgermeisiei

Hunde dürfen nicht frei herumlaufen

Es hat sich als dringend notwendig erwiesen, zum wiedeilu.ltcu Male darauf hinzuweisen, daß es untersagt ist, Hunde inneih.,11) und außerhalb der bebauten Ortslage frei herumlaufen zu lassen. Die streunenden Hunde verunreinigen Vorgärten, verursachen Unruhe bei Hunden in Zwingern und Häusern und verängstigen und belästigen Passanten. Sollte diese Aufforderung nicht befolgt werden, sind wir gezwungen, mit polizeilichen Mitteln gegen die Hundehalter vorzugehen.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

Ende des amtlichen Teils

Kirchliche Nachrichten

Gottesdienstordnung von Samstag, dem 17. März bis Samstag, den 24. März 1979

Kath. Pfarrei ,St. Peter in Ketten" Montabaur

Sa. 18.30 Uhr Vorabendmesse + Lina Lenaif (1.J.A.) /

+ Kurt Loth.

So. 9.30 Uhr Kindergottesdienst: Amt für die Pfarrgemeinde