Montabaur 6/10 / 79
Methoden und Techniken sie arbeiten und welche psychische und materialle Schäden sie bewirken.
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt eines Wochenendseminars, das das Katholische Bildungswerk im Familienferiendorf Hübingen veranstaltet. Als Referent konnte Diözesanjugendpfarrer Schäfer gewonnen werden.
Die Veranstaltung beginnt am Samstag, 17. März 1979, um 14.30 Uhr und schließt am Sonntag, 18. März 1979, um 13.00 Uhr, so daß jeder Teilnehmer noch rechtzeitig zur Wahl gehen kann. Eingeladen sind interessierte Familien und Lehrer. Die Kosten betragen pro erwachsenen Teilnehmer DM 16,--. Kleinkinder werden betreut.
Anmeldungen oder weitere Auskünfte beim Kath. Bildungswerk, 5430 Montabaur, Auf dem Kalk 11, Tel. 02602/2051.
Muslime und Christen im Gespräch
Kath. Bildungswerk Ww. lädt zum 3. Dialog in der Fastenzeit
ein.
Ging es in den vergangenen Jahren um das Gespräch mit den Juden oder den Christen in osteuropäischen Ländern, so findet in der diesjährigen Fastenzeit ein Dialog zwischen Muslimen und Christen statt. Der politische Aufruhr im Iran hat unsere Aufmerksamkeit auf eine Religion gelenkt, die vielen Christen, trotz der unter uns lebenden islamischen Gastarbeiter nicht vertraut ist.
Das Kath. Bildungswerk lädt gemeinsam mit der Pfarrei St. Antonius Baumbach zu einem dreiteiligen Seminar ein. Es soll versucht werden, die religiösen Lehren und sozialen Aspekte des Islam darzustellen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten für ein fruchtbares Gespräch zwischen Muslimen und Christen in unseren Gemeinden zu verdeutlichen.
Als Referenten wirken mit:
Der Journalist Muhammad S. Abdullah, der bei der Deutschen Welle in Köln für den Bereich Nachrichten aus der Welt des Islam arbeitet und Pater Werner Wanzura von den „Weißen Vätern!' Er leitet die Ökumenische Kontaktstelle für Nichtchristen im Erzbistum Köln.
Das Seminar findet jeweils donnerstags, 20 Uhr im Pfarrheim Baumbach statt und beginnt am 15. März 1979. Kosten entstehen keine.
Staatl. Gymnasium, Staatl. Realschule
mit schulartübergreifender Orientierungsstufe Montabaur
ANMELDUNGEN FÜR DAS SCHULJAHR 1979/80 Anmeldungen für die Klasse 5 (Sexta) der schulartübergreifen- den Orientierungsstufe werden vom 26. März bis 30. März, täglich von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.30 - 16.30 Uhr, im Sekretariat der Realschule , Humboldtstraße, entgegengenommen.
Nur die Einschreibungen für die altsprachliche Sexta des Gymnasiums sind in der vorgenannten Zeit im Sekretariat des Gymnasiums, Wölfchesbitzstraße, vorzunehmen.
Für die Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Schülers (der Schülerin) oder das Familienstammbuch sowie die Schullaufbahnempfehlung der Grundschule (gelbes Formular) vorzulegen. Ebenfalls ist der Leiter der zuständigen Grundschule von dem beabsichtigten Übertritt in Kenntnis zu setzen (rosa Formular) Baltes, Oberstudiendirektor Gerharz, Realschuldirektor
Orientierungsstufe geregelt Eltern entscheiden frei
SCHULELTERNBEIRAT DER REALSCHULE MONTABAUR ZEIGT SICH ZUFRIEDEN
Noch Unklarheiten bestehen offenbar in Elternkreisen über die Schullaufbahnempfehlung am Ende der Klasse 6 in der Orientierungsstufe, abzulesen an etlichen Anfragen bei Elternbeiratsmitgliedern. Hierzu gab der Schulelternbeirat der Realschule Montabaur auf seiner letzten Sitzung noch einmal die eindeutige Antwort: In einem Schreiben des Kultusministeriums vom Januar 1979 wird verbürgt, daß die nach Klasse 7 versetzten Schüler der
schulartübergreifenden Orientierungsstufe Realschule/GymJ sium, wie sie in Montabaur besteht, auch bei abweichender] Empfehlung der Klassenkonferenz die Realschule oder daj nasium besuchen können.
Die Empfehlung der Schule soll den Eltern eine Hilfe sein a| kein Diktat darstellen.
Eine Überprüfung des Schülers durch die aufnehmende ScJ entfällt.
Itabaur
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der St» Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 vom 28.2.1979
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Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordm für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgern Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.2.1979 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
9.989.500, - DM
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11.419.700,- DM 11.419.700,- DM
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Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haust« ^ verwa jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensl« es erw halt erforderlich ist, wird auf 4.436.100,- DM festgesetzt. P
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§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird| 120.000,-- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
jlaushal 3.1979 v jntabaur, Itabaur,
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für dasHi| haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 .
GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke Grundsteuer B
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2 .
GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
300 v.H. 500 v.H.
12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb^ Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 60,00 W
für den ersten Hund 90,00 D“
für jeden weiteren Hund 120,
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