Montabaur 10/8/79
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Wer ein Recht hat,das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Lfd.Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe ar
Nr.
1
7
668
Wiese unter dem Wingert,
1. Gew.
2,64
2
7
785
Wiese auf dem Hohengraben,2.Gew. 2,55
3
2
2303
Wiese in der unteren Strichwiese, 3. Gewann
6,31
4
26
2685
Acker in der obersten Fischbach, 1. Gewann
6,66
5
28
2827
Acker in den Wolsten, 1. Gew.
13,78
6
28
2905
Acker in den Welfen, 4.Gew.
12,51
7
29
3006
Acker im Hohenrain, 5.Gew.
12,88
8
35
3450
Acker hinter dem Köpfchen,!.Gew. 12,85
9
37
3706
Acker im Strichen, 6.Gew.
14,40
10
47
4576
Acker auf dem Tröscher, I.Gew.
12,57
11
49
4848
Acker im Boden, 7. Gew.
12,54
12
26
2686
Wiese in der obersten Fischbach,
1. Gew.
3,71
13
21
2192
Wiese in der oberen Strich wiese,
5. Gew.
6,32
14
14
1524
Acker im Hasenacker, 4.Gew.
4,00
15
35
3485
Acker hinter dem Köpfchen ,
3. Gew.
9,00
16
37
3705
Acker im Strichen, 6.Gew.
13,54
17
21
4918
Acker auf dem Bubenacker, 5.Gew. 12,57
20
21
2193
Wiese in der oberen Strichwiese, 5. Gewann
6,25
21
21
2194
Wiese daselbst
6,27
22
6
645
Grünland im Krempel, 5.Gew.
2,75
24
49
4849
Acker im Boden, 7. Gew.
6,46
25
26
2695
Wiese in der obersten Fischbach, 2. Gewann
6,84
26
49
4850
Acker im Boden, 7. Gewann
12,54
27
26
2705
Wiese in der obersten Fischbach, 3. Gewann
6,30
28
28
2835
Acker in den Wolfen, I.Gew.
12,67
Gelzleichter, Rechtspfleger
Das Amtsgericht
8 K 52/78
TERMINSBESTIMMUNG
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen die im Grundbuch von Nentershausen Band 15, Blatt 578 eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke
am DIENSTAG, dem 13. März 1979, 13.30 Uhr an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstr. 47, Zimmer Nr. 6, Sitzungsaal
auf Antrag der Miteigentümerin Frau Monika Palama geb. Diefenbach, Koblenzer Str. 85 b, 6250 Limburg 1, versteigert werden.
Lfd.Nr. Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe
ar
9,67
2 1 151 Gartenland Kobl.Str. 6 6,23
3 1 152 Gartenland Kobl.Str. 6 6,23
bezgl. Grundstücke lfd.Nr. 1 bis 3 jetzt: lfd.Nr. 131, 132
131
13
1 Hof- und Gebäudefläche
14,40
Kobl.Str. 6
132
13
2 Bauplatz Rheinstraße 1
5,76
4
1
153 Gartenland Koblenzer Str. 6
5,02
5
1
154 Gartenland Koblenzer Str. 6
5,29
6
1
155 Gartenland Koblenzer Str. 6
4,62
Der Versteigerungsvermerk ist am 21. Juli 1978 in das Grün:, buch eingetragen worden.
Als Eigentümer waren damals eingetragen :
a) Landwirt Alois Diefenbach, aus Nentershausen
b) Susanne Diefenbach, Koblenzer Straße 2, Nentershausen
c) Landwirt Theodor Diefenbach, Nentershausen,
d) Witwe Josef Diefenbach, Irmgard Erna geb.Zirfas, Limbui:
e) Monika Palama geb. Diefenbach, Limburg
f) Georg Diefenbach, Giessen
g) Ulrich Diefenbach, Giessen - zu a) bis g) in Erbengemeinschaft -.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wirdein Re;' spater als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muß der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aul forderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muß das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringster Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Vörstei gerungseriöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kos der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beansprucht! Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschält stelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, dß i Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehör entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Friedrich, Rechtspfleger ! *—
Kinderfastnacht des KVK Nentershausen
Höhepunkt unserer diesjährigen Karnevalsaison ist der Kindt fastnachtszug am Sonntag, dem 25.2.79, um 14.00 Uhru Mitwirkung unseres hübschen Kinderprinzenpaares Prinz Uwe I. von der Hasenbitz und Ihrerr Lieblichkeit
Prinzessin Marina I. und des Kinderelferrates, Nach Abholen des Prinzenpaares durch Spielmannszug, El rat, Kinderelferrat und Vorstand des KVK wird sich derZii dann gegen 14.00 Uhr von der Turnhalle aus in Bewegung setzen. Im Anschluß an den Umzug, der über die Eppen Straße, die Heilberscheider Straße, die Oberdorfstr. die Bergstr. die Koblenzer Straße und dann wieder zurück zw Turnhalle führen wird, gibt es in der Turnhalle einen zünftH, Kindermaskenball.
Auch Erwachsene sind herzlich zur Mitwirkung am Zug^ laden.
Abends um 20.11 Uhr großer Maskenball in der Turnhalls- Nachmittags und abends spielt für jung und alt die Kap „The United".
1
1
13/22 Hof-u.Gebäudefläche
Kobl.Str. 6

