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Montabaur 11 / 7/79

um 20 11 Uhr recht herzlich ein.

Eingeladen sind alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ih­ren Frauen und Freundinnen. Essen und Trinken ist an diesem Abend frei, dafür sind Stimmung und gute Laune mitzubringen. Faschingskleidung ist erwünscht.

Wegen des Essens wird um pünktliches Erscheinen gebeten.

Vereinsring Girod - Kleinholbach

Am Fastnachtssonntag, dem 25.2., 14.00 Uhr findet ein Umzug mit ca. 14 Wagen und 10 Fußgruppen sowie 2 Musikkapellen durch die Straßen der Gemeinde Girod-Kleinholbach statt. Auf­stellung des Zuges ist in der Klingelwiese Girod. Anfahrt über das Neubaugebiet. Die Auflösung des Zuges ist in Kleinholbach an der alten Schule. Teilnehmer des Fastnachtszuges von den Wagen und den Fußgruppen sollten sich am 23.2., 18.00 Uhr, bei Herrn Karl-Heinz Fend, Kirchstr. 2, Girod einfinden zwecks Verteilung von Bonbons. Für heiße und kalte Getränke wahrend des närrischen Treibens ist reichlich gesorgt. Gute Lau­ne und Humor sind mitzubringen.

GÖRGESHAUSEN:

BebauungsplanIm Strichen" geändert

ln seiner Sitzung am 8.2.1979 beschloß der Ortsgemeinderat Görgeshausen die Änderung des Bebauungsplanes ,,lm Strichen" Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Welche Grundstücke davon betroffen werden, ist aus der öffent­lichen Bekanntmachung zu ersehen, die in Kürze an dieser Stelle erfolgt.

Gleichzeitig beauftragte der Rat die Kreisplanungsstelle mit den notwendigen Planungsarbeiten.

Die Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes wurde damit begründet, daß die Bemühungen um eine Gewerbeansied- lung bisher gescheitert sind und keine Flächen für die Wohnbe­bauung zur Verfügung stehen.

Bauleitung für Dorfgemeinschaftshalle vergeben

Zu den Bedingungen der Honorarordnung für Architekten ver­gab der Ortsgemeinderat den Auftrag zur Bauleitung für den Bau der Dorfgemeinschaftshalle für ein Ingenieurbüro.

Überplanmäßige Ausgabe

Die Ratsmitglieder billigten eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 in Höhe von 2.252,- DM.

Ursache für die Haushaltsüberschreitung sind gestiegene Kosten für den Unternehmereinsatz im Wald, der durch zusätzlichen Holzeinschlag entstand. Diesen Mehrkosten stehen Mehreinnah­men aus zusätzlichen Holzverkäufen gegenüber.

Grün-Weiß, Görgeshausen

GRÜNDUNG EINER SPIELGEMEINSCHAFT FÜR JUGEND­MANNSCHAFTEN

Es ist beabsichtigt, Jugendspieler aus den umliegenden drei Ge­meinden zusammenzufassen zu einem Jugendsportverein, um somit Jugendmannschaften zu bilden. Aus diesem Grunde möch­ten wir alle Jugendlichen, die Interesse am Fußballspiel haben , und ernsthaft am Spielbetrieb teilnehmen wollen, zu einer Unterredung am 20. Febr. 1979, 18.00 Uhr, in den Gemeinde- | saa l von Görgeshausen einladen. Mitglieder des Vorstandes sind anwesend. Aus diesem Grund werden auch die Väter der Jugendlichen gebeten, bei dieser Besprechung anwesend zu sein,

| um die auftretenden Fahrprobleme besprechen zu können.

1 Ferner ist das Problem der Betreuung zu klären, da für jede I Altersgruppe ein Betreuer gestellt werden muß.

NIEDERERBACH:

I Sportverein 1920 Niedererbach e.V.

| as machtsveranstaltungen in Niedererbach.

22.2.79 Donnerstag, 20.11 Uhr Altweiberball im Saale Wester­

wälder Hof mit der KapelleRio"

25.2.79 Fastnachtssonntag

13.37 Uhr Umzug mit anschl. Kindermaskenball im Saale Wester­wälder Hof,

20.11 Uhr Großer Maskenball im Saale Westerwälder Hof mit der KapelleRio"

27.2.79 Fastnachtdienstag

19.11 Uhr Maskenball im Saale Westerwälder Hof mit der Ka­pelleTerni Vox"

Bei der letzten Einladung an die Ortsvereine hatten wir leider versäumt, den VereinSchlappe-Kicker" für die Aussprache zur Gestaltung des Fastnachtsumzuges einzuladen. Trotz unseres nochmaligen Aufrufs im letzten Amtsblatt hoffen wir auf die Teilnahme des VereinsSchlappe-Kicker".

Schlappekickers Niedererbadi

Am Samstag, dem 24. Februar 1979 (Fastnachtsamstag),tref­fen sich alle Schlappekickers zum Hausball im GasthausZum Erbachtal" (bei Mina),Beginn 20.11 Uhr. Der Hausball steht in diesem Jahr unter dem MottoMonsterparty", um entspre­chende Kostümierung wird gebeten.

NENTERSHAUSEN:

Steuerhebesätze unverändert

Für 1979 zeichnet sich eine günstige Finanzentwicklung der Gemeinde ab. Mit dieser Feststellung eröffnete Ortsbürger­meister Perne die Etatberatung.

Erstmals gewährt das Land uns aufgrund der Steuerkraft kein- Schlüsselzuweisung mehr. Eine Einnahme, die in 1978 rd. 28.000,- DM ausmachte. Trotz dieser Einbuße kann auf die Anhebung der Steuerhebesätze verzichtet werden.

Mit 974.500,- DM in Ein- und Ausgaben schließt der Verwal- tungs- und mit 409.000,- DM der Vermögenshaushalt ausgegli­chen ab. Ein Gesamtvolumen von rd. 1.400.000,- DM.

Er sei überzeugt, so der Bürgermeister weiter, daß sich das Ge­samtbild des Haushaltes noch günstiger als z.Zt. dargestellt, entwickeln werde.

Als Begründung für seine optimistische Ansicht verwies er auf die Tatsache, daß nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, wo sich jeder Bauplatzverkauf in der Gemeindekasse spürbar be­merkbar macht. Obwohl die Bereitstellung von ca. 100 erschlos­senen Baugrundstücken die Gemeinde in den letzten Jahren mit ca. einer halben Million finanziell sehr stark belastet habe, werde diese Investition die Zukunftsentwicklung der Gemeinde wesentlich bestimmen.

Im Vermögenshaushalt sind weitere 170.000,- DM für Erschlie­ßungsmaßnahmen und 80.000,- DM für den Bau eines Kinder­spielplatzes im Frühjahr vorgesehen. 125.000,- DM werden bereitgestellt als anteilige Kosten für den beabsichtigten Neubau der Schulturnhalle. Mit 220 v.H. Grundsteuer A, 240 v.H. Grund seuer B und 300 v.H. Gewerbesteuer liegt die Gemeinde noch unter den Landesnormalsätzen.

Der Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm bis 1982 wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

Zuschuß zum Schullandheimaufenthalt

Der freiwillige Zuschuß der Gemeinde zum Schullandheimauf­enthalt 1979 für unsere Kinder der Klassen 8a und 8b wird auch in diesem Jahr wieder in Höhe von 1.568,- DM gewährt. Davon entfallen 968,- DM für den Aufenthalt und 600,- DM für Fahrten der Kinder während ihres Aufenthaltes.

Überarbeitung des BebauungsplanesSteinbitz"

Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Planentwurf für die Überarbeitung des rechtsgültigen BebauungsplanesSteinbitz" zugestimmt. Die Verbandsgemeinde ist beauftragt, die erfor­derlichen Verfahren gern, den Bestimmungen des Bundesbau­gesetzes (Bürgerbeteiligung, Anhörverfahren gern. § 2, Abs.5 BBGes.) durchzuführen.

Durch die in den letzten 15 Jahren stattgefundene bauliche Entwicklung in dem BaugebietSteinbitz" wurden Tatsachen geschaffen, die eine Realisierung des Bebauungsplanes im