Montabaur 11 / 7/79
um 20 11 Uhr recht herzlich ein.
Eingeladen sind alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen und Freundinnen. Essen und Trinken ist an diesem Abend frei, dafür sind Stimmung und gute Laune mitzubringen. Faschingskleidung ist erwünscht.
Wegen des Essens wird um pünktliches Erscheinen gebeten.
Vereinsring Girod - Kleinholbach
Am Fastnachtssonntag, dem 25.2., 14.00 Uhr findet ein Umzug mit ca. 14 Wagen und 10 Fußgruppen sowie 2 Musikkapellen durch die Straßen der Gemeinde Girod-Kleinholbach statt. Aufstellung des Zuges ist in der Klingelwiese Girod. Anfahrt über das Neubaugebiet. Die Auflösung des Zuges ist in Kleinholbach an der alten Schule. Teilnehmer des Fastnachtszuges von den Wagen und den Fußgruppen sollten sich am 23.2., 18.00 Uhr, bei Herrn Karl-Heinz Fend, Kirchstr. 2, Girod einfinden zwecks Verteilung von Bonbons. Für heiße und kalte Getränke wahrend des närrischen Treibens ist reichlich gesorgt. Gute Laune und Humor sind mitzubringen.
GÖRGESHAUSEN:
Bebauungsplan „Im Strichen" geändert
ln seiner Sitzung am 8.2.1979 beschloß der Ortsgemeinderat Görgeshausen die Änderung des Bebauungsplanes ,,lm Strichen" Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) und eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Welche Grundstücke davon betroffen werden, ist aus der öffentlichen Bekanntmachung zu ersehen, die in Kürze an dieser Stelle erfolgt.
Gleichzeitig beauftragte der Rat die Kreisplanungsstelle mit den notwendigen Planungsarbeiten.
Die Notwendigkeit der Änderung des Bebauungsplanes wurde damit begründet, daß die Bemühungen um eine Gewerbeansied- lung bisher gescheitert sind und keine Flächen für die Wohnbebauung zur Verfügung stehen.
Bauleitung für Dorfgemeinschaftshalle vergeben
Zu den Bedingungen der Honorarordnung für Architekten vergab der Ortsgemeinderat den Auftrag zur Bauleitung für den Bau der Dorfgemeinschaftshalle für ein Ingenieurbüro.
Überplanmäßige Ausgabe
Die Ratsmitglieder billigten eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 in Höhe von 2.252,- DM.
Ursache für die Haushaltsüberschreitung sind gestiegene Kosten für den Unternehmereinsatz im Wald, der durch zusätzlichen Holzeinschlag entstand. Diesen Mehrkosten stehen Mehreinnahmen aus zusätzlichen Holzverkäufen gegenüber.
Grün-Weiß, Görgeshausen
GRÜNDUNG EINER SPIELGEMEINSCHAFT FÜR JUGENDMANNSCHAFTEN
Es ist beabsichtigt, Jugendspieler aus den umliegenden drei Gemeinden zusammenzufassen zu einem Jugendsportverein, um somit Jugendmannschaften zu bilden. Aus diesem Grunde möchten wir alle Jugendlichen, die Interesse am Fußballspiel haben , und ernsthaft am Spielbetrieb teilnehmen wollen, zu einer Unterredung am 20. Febr. 1979, 18.00 Uhr, in den Gemeinde- | saa l von Görgeshausen einladen. Mitglieder des Vorstandes sind anwesend. Aus diesem Grund werden auch die Väter der Jugendlichen gebeten, bei dieser Besprechung anwesend zu sein,
| um die auftretenden Fahrprobleme besprechen zu können.
1 Ferner ist das Problem der Betreuung zu klären, da für jede I Altersgruppe ein Betreuer gestellt werden muß.
NIEDERERBACH:
I Sportverein 1920 Niedererbach e.V.
| as machtsveranstaltungen in Niedererbach.
22.2.79 Donnerstag, 20.11 Uhr Altweiberball im Saale Wester
wälder Hof mit der Kapelle „Rio"
25.2.79 Fastnachtssonntag
13.37 Uhr Umzug mit anschl. Kindermaskenball im Saale Westerwälder Hof,
20.11 Uhr Großer Maskenball im Saale Westerwälder Hof mit der Kapelle „Rio"
27.2.79 Fastnachtdienstag
19.11 Uhr Maskenball im Saale Westerwälder Hof mit der Kapelle „Terni Vox"
Bei der letzten Einladung an die Ortsvereine hatten wir leider versäumt, den Verein „Schlappe-Kicker" für die Aussprache zur Gestaltung des Fastnachtsumzuges einzuladen. Trotz unseres nochmaligen Aufrufs im letzten Amtsblatt hoffen wir auf die Teilnahme des Vereins „Schlappe-Kicker".
Schlappekickers Niedererbadi
Am Samstag, dem 24. Februar 1979 (Fastnachtsamstag),treffen sich alle Schlappekickers zum Hausball im Gasthaus „Zum Erbachtal" (bei Mina),Beginn 20.11 Uhr. Der Hausball steht in diesem Jahr unter dem Motto „Monsterparty", um entsprechende Kostümierung wird gebeten.
NENTERSHAUSEN:
Steuerhebesätze unverändert
Für 1979 zeichnet sich eine günstige Finanzentwicklung der Gemeinde ab. Mit dieser Feststellung eröffnete Ortsbürgermeister Perne die Etatberatung.
Erstmals gewährt das Land uns aufgrund der Steuerkraft kein- Schlüsselzuweisung mehr. Eine Einnahme, die in 1978 rd. 28.000,- DM ausmachte. Trotz dieser Einbuße kann auf die Anhebung der Steuerhebesätze verzichtet werden.
Mit 974.500,- DM in Ein- und Ausgaben schließt der Verwal- tungs- und mit 409.000,- DM der Vermögenshaushalt ausgeglichen ab. Ein Gesamtvolumen von rd. 1.400.000,- DM.
Er sei überzeugt, so der Bürgermeister weiter, daß sich das Gesamtbild des Haushaltes noch günstiger als z.Zt. dargestellt, entwickeln werde.
Als Begründung für seine optimistische Ansicht verwies er auf die Tatsache, daß nunmehr der Zeitpunkt gekommen sei, wo sich jeder Bauplatzverkauf in der Gemeindekasse spürbar bemerkbar macht. Obwohl die Bereitstellung von ca. 100 erschlossenen Baugrundstücken die Gemeinde in den letzten Jahren mit ca. einer halben Million finanziell sehr stark belastet habe, werde diese Investition die Zukunftsentwicklung der Gemeinde wesentlich bestimmen.
Im Vermögenshaushalt sind weitere 170.000,- DM für Erschließungsmaßnahmen und 80.000,- DM für den Bau eines Kinderspielplatzes im Frühjahr vorgesehen. 125.000,- DM werden bereitgestellt als anteilige Kosten für den beabsichtigten Neubau der Schulturnhalle. Mit 220 v.H. Grundsteuer A, 240 v.H. Grund seuer B und 300 v.H. Gewerbesteuer liegt die Gemeinde noch unter den Landesnormalsätzen.
Der Haushaltsplan und dem Investitionsprogramm bis 1982 wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.
Zuschuß zum Schullandheimaufenthalt
Der freiwillige Zuschuß der Gemeinde zum Schullandheimaufenthalt 1979 für unsere Kinder der Klassen 8a und 8b wird auch in diesem Jahr wieder in Höhe von 1.568,- DM gewährt. Davon entfallen 968,- DM für den Aufenthalt und 600,- DM für Fahrten der Kinder während ihres Aufenthaltes.
Überarbeitung des Bebauungsplanes „Steinbitz"
Der Gemeinderat hat dem vorgelegten Planentwurf für die Überarbeitung des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Steinbitz" zugestimmt. Die Verbandsgemeinde ist beauftragt, die erforderlichen Verfahren gern, den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes (Bürgerbeteiligung, Anhörverfahren gern. § 2, Abs.5 BBGes.) durchzuführen.
Durch die in den letzten 15 Jahren stattgefundene bauliche Entwicklung in dem Baugebiet „Steinbitz" wurden Tatsachen geschaffen, die eine Realisierung des Bebauungsplanes im

