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„lontabaur 9/7/79 qackenbach zugeteilt. Interessenten werden gebeten, i Bedarf an Brennholz bis spätestens 1. März 1979 bei d< gemeindeverwaltung Gackenbach anzugeben, j Wilhelmi, Ortsbürgermeister
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der Orts-
HORBACH:
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am MITTWOCH, dem 21. Februar 1979,um 20.00 Uhr in Horbach
Bürgermeisteramt, statt.
TAGESORDNUNG jiöffentliche Sitzung
1 Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ortsgemeinderates vom 23.11.1978 und 10.1.1979
2. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979
3. Beratung und Beschlußfassung über die Einziehung eines Teil- I Stückes des Wirtschaftsweges Flur 9, Flurstück 59/1 in Hor-
{bach
4 . : Genehmigung zur Leistung von erheblichen über- bzw.außer- planmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1978 bei den Hhst. 580.549/750.950/855.5110
5* Beratung und Beschlußfassung über die Ergänzung des Umlegungsbeschlusses vom 26.1.1978 6s Beratung und Beschlußfassung über die Deckumlage für das Haushaltsjahr 1978
7.- Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Investi- titionsprogrammes 1979 - 1982 Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1ju. 2. Grundstücksangelegenheiten
S/Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben
S5431 Horbach, 12.2.79 Meuer, Ortsbürgermeister
Brennholzverkauf
Wir geben bekannt, daß auch in diesem Jahre keine Brennholzversteigerung stattfindet. Holzkaufinteressenten können jedoch ihren Bedarf beim Ortsbürgermeister melden. Das Holz wird dann durch den Förster zugeteilt. Die Meldung an den Ortsbürger- meister muß bis zum Donnerstag, den 1. März 1979,erfolgt sein. Ich bitte um Beachtung.
Möhnenverein „Immerfroh" Horbach
Horbachs Möhnen treffen sich am Sch^verdonnerstag um 15.30 Uhr mit viel guter Laune und origineller Verkleidung im Vereinslokal. •!
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Kinderfastnachtszug am Fastnachtsdienstag
Fastnachtsdienstag um 14.00 Uhr findet ein Kinder-Fast* nachtszug statt. Treffpunkt : Gastwirtschaft „Zum Grünen Baum", Inh. D. Kübel. Die Kinder mögen kostümiert teilnehmen. Die Anwesenheit der Eltern ist ebenfalls erwünscht. Anschi. Kindermaskenball.
Frauengymnastik-Gruppe
Die Übungsstunden finden wieder dienstags um 20 Uhr im Sitzungszimmer des Bürgermeisteramtes statt.
Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Telefon-Nr. des Ortsbürgermeisters
Die Gemeindeverwaltung (Ortsbürgermeister) von Hübingen ist unter derTel.Nr. 7607 zu erreichen. Diese Nr. ist im Telefonbuch B°ch auf den Namen von Ortsbürgermeister Hoffmann eingetra- 9en. Der bisherige Anschluß der Ortsgemeinde lautet auf einen änderen Teilnoh^or
Dienststunden des Ortsbürgermeisters
Die Dienststunden des Ortsbürgermeisters finden dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr statt. Die Einwohner von Hübingen werden gebeten, diese Zeit zu beachten.
Hoffmann, Ortsbürgermeister
Möhnenball in Hübingen
Helau Ihr Närrinnen und Narren!
Die Hübinger Möhnen laden herzlich zum bunten Möhnenball am Schwerdonnerstag in die Buchfinkenlandhalle ein.
Beginn: 20.11 Uhr. Es spielen „Die Tornados".
Zum gemütlichen Nachmittagskaffee sind alle Hübinger Frauen herzlich eingeladen.
Großer Maskenball
Zum Maskenball des MGV „Frohsinn" Hübingen laden wir am Samstag, dem 17. Febr. 1979,alle Närrinnen und Narren in die Buchfinkenlandhalle ein. Es singen und spielen: Die Marinas. Beginn 20.11 Uhr.
Brennholzbedarf anmelden
Wer aus dem Gemeindewald Brennholz kaufen will, wird gebeten, bis zum 1.3.1979 seinen Bedarf beim Ortsbürgermeister anzumelden. Hoffmann, Ortsbürgermeister
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ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Schla" in der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Bekanntgabe des Ergänzungsbeschlusses vom 23.11.78 gern. § 2, Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 23.11.1978 den Änderungsbeschluß vom 8.4.76 wie folgt ergänzt:
1. ÜBERBAUBARE FLÄCHEN
Im.Bereich der Flurstücke Nr. 280/152, 287/153, 259/2,
160, 161, 260 und 281/159 wird die überbaubare Fläche erweitert.
2. EINFRIEDIGUNG
Als Einfriedigung der Grundstücke wurde zugelassen: natürliche Bepflanzung, (Hecken, Ziersträucher - nach dem Nachbarrechtsgesetz-, Blumenbeete und Rasen), Jägerzäune , Metallzäune , grüne Maschendrahtzäune und sonstige Einfrie digungen aus Holz und Natursteinen bis zu einer Höhe von 60 cm von der Straße bis zum Beginn des vorderen Bauwi- ches ; mit 100 cm Höhe für die Resteinfriedigung.
3. MAUERN
Mauern sind in Ausnahmefällen zur Überwindung von Gebäudeunterschieden aus Natursteinmauerwerk sowie in Betonfertigteilen und Stahlbeton bis zu einer Höhe von 100 cm zulässig. Auf diese Mauern aufstehende oder danebenstehende Zäune sind nicht zugelassen.
4. FUSSWEG R-S
Der im Bebauungsplan ausgewiesene Weg R-S (verlängerte Ringstraße) wird für den allgemeinen Verkehr zugelassen, jedoch für Lkws gesperrt.
Dieser Ergänzungsbeschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Niederelbert, den 12.2.79 Hübinger, Ortsbürgermeister

