mtsblatt
r Verbandsgemeinde Montabaur
der Ortsgemeinden
_Jen, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler
Hj|bach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
Jahrgang'
FREITAG , den 9. Februar 1979
Nummer: 6
iBffentliche Bekanntmachungen
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß spätestens bis Freitag, den 23. Februar 1979 / Einspruch einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Wähler- verzeichnisses für die Landtagswahl am 18. März 1979 I.
pifyVählerverzeichnisse der Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, HSflberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kaden- fech, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, fj^niborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahl- Ulfen, Untershausen, Welschneudorf sowie für die Stimmbezirke iedrStadt Montabaur liegen in der Zeit vom 16. Februar 1979 bis 23. Februar 1979 H» folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht bei der Verbands- l|taeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 2 (Einwoh- neldeamt), öffentlich aus:
Pffiltag, den 16.2.1979
Samstag, den 17.2.1979 Sonntag, den 18.2.1979 |n>g, den 19.2.1979
Istag, den 20.2.1979
Vljpwoch, den 21.2.1979
)on
I, den 22.2.1979
, den 23.2.1979
7.30 Uhr 13.30 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 7.30 Uhr 13.30 Uhr
7.30 Uhr 13.30 Uhr 7.30 Uhr 13.30 Uhr
7.30 Uhr 13.30 Uhr 7.30 Uhr 13.30 Uhr
12.30 Uhr
16.30 Uhr 13.00 Uhr 13.00 Uhr
12.30 Uhr
16.30 Uhr
12.30 Uhr
18.30 Uhr
12.30 Uhr
16.30 Uhr
12.30 Uhr
16.30 Uhr
12.30 Uhr
16.30 Uhr
tep das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig 'alt; cann während der Auslegungszeit, bis spätestens am Frei- Sl@em 23. Febr. 1979,bis 16.30 Uhr bei der Verbandsge- üeinjleverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 2 (Einwohner- "aljeamt), Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich >derj»urch Erklärung zur Niederschrift eingebracht werden.
Hl-
“ jn das Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat spätestens Donnerstag, den 15. Febr. 1979,eine Wahlbenachrichtigung ^Ijen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
IV.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlraum seines Stimmbezirks ein Wahlrecht ausüben, sofern er nicht in Besitz eines Wahlscheines ist. Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.
V.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er sich am Tage der Wahl während der Wahlzeit
aus wichtigem Grunde außerhalb seines Stimmbezirks aufhält,
b) wenn er nach Beginn der Auslegungsfrist seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt,
c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;
2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) wenn sein Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindeverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können
a) von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten der Ortsgemeinden mit Ausnahme der Stadt Montabaur bis zum Tage vor der Wahl um 12.00 Uhr,
b) von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten der Stimmbezirke der Stadt Montabaur bis zum Freitag, dem 16. März 1979,18.00 Uhr
STUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wusserwerk (Neubau an der Eichwiesel, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, 3 800 b ' S 12 ' 00, ' 4 '°° bis ’ 8 - 30 Uhr - Ba uamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. L(i S h R . ECHAN SCHL0SSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver- P"|»o«tBe or dn 0 t er Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
i_. , 1N VERBANDSGEMEINDEKASSE ■ Kreissoarkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postschecn-
* ' Fjankfurt/Main Nr. 10800603.-
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