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Montabaur 19/3/79

Gottesdienstordnung von Samstag, 20.1.1979 bis Samstag, den 27.1.1979

SONNTAG

Mi.

Oberelbert

9.15 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde

Do.

"

10.0C Uhr Öffnung der Pfarrbücherei

Welschneudorf

10.45 Uhr

Fr.

MONTAG

Sa.

[Oberelbert

[DIENSTAG

19.00 Uhr Treffen der Lektoren

[Oberelbert

MITTWOCH

15.00 Uhr Zusammenkunft der Senioren (Gesundheit im Alter)

IWelschneudorf

8.10 Uhr Wortgottesdienst der Schüler

IWelschneudorf

18.30 Uhr Amt für Ehel. Alois und Helene

Herrmann geb. Sprenger

|Oberelbert/WND 14.45 Uhr Kommunionvorbereitung ^DONNERSTAG

^Oberelbert 8.00 Uhr Amt für Karl Pehl (8 T.)

(FREITAG

ftWelschnaudorf 17.30 Uhr Sprechstunde des Pfarrers (Schule)

" 18.00 Uhr Beichtgelegenheit (Schule)

SAMSTAG

^Oberelbert 19.00 Uhr Vierwochenamt für Anna Dommer­

muth

!»HINWEIS:

flOberelbert: Wir erinnern an den Opferstock in der hinteren Kirche, in den man Geldspenden für Altarblumen einwerfen kann.

PFARREIENVERBAND Gackenbach-Holler-Stahlhofen

V [SONNTAG

8.00 Uhr (!) hl. Messe für Verstorbene (privat!)

Ende der Gebetswoche um die Einheit der Christen!

19.00 Uhr dt. Amt für Auguste Daum 8.00 Uhr hl. Messe für Wilh. Voll und Angeh.

8.00 Uhr Amt für Ehel. Jak. und Kath. Beck und verst. Kinder

16.00 Uhr stille Anbetung

16.30 Uhr Salveandacht: Wir beten für die Anliegen unserer Pfarrgemeinde (Leb. und Verst.)

19.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für Ehel. Adam und Kath. Fein, Peter und Tochter Elisabeth

BEICHTGELEGENHEIT:

Samstag 15.30 Uhr Kinder, 16.00 Uhr zur Salveandacht für alle.

Kath. Kirchengemeinde JEitelborn

So. 9.45 Uhr Hochamt

Mo. 8.00 Uhr Amt für Katharina Knopp (v.d. Nachbarschaft) Di. 8.00 Uhr Amt für Wilhelm Haas Mi. kein Gottesdienst

Do. 8.00 Uhr Stiftungsamt für Ehel. Peter Dillschnitter

Fr. 16.00 Uhr Rosenkranzgebet

Sa. 17.00 Uhr Salveandacht

18.00 Uhr Vorabendmesse, Amt für die Leb. und Verst. des Kirchenchores

BEICHTGELEGENHEIT:

Samstag 17.00 Uhr

Stahlhofen

Holler

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V,'

//!.

Gackenbach

^DIENSTAG :$ Holler

Vi

MITTWOCH

8.45 Uhr Amt für die Pfarrgemeinde

10.00 Uhr Stiftungsamt nach Meinung, Stiftungs­amt nach Meinung - ehern. Kaplaneifo. Stiftungsamt für Ehel. Georg Jung und Hed­wig geb. Bartsch

10.00 Uhr Achttageamt für Maria Hartenstein, Vierwochenamt für Josef Kaiser, Amt für Ehel. Johann Josef Wilhelmi und ++Angeh.

19.00 Uhr Amt für Anton Kilian und verst. Angeh., Amt für Gertrud Engers, best.v.d.Nachbar­schaft, Amt für Maria Schmitt

^Hübingen 19.00 Uhr Amt für Alfons Weidenfeiler DONNERSTAG Stahlhofen 9 FREITAG Gackenbach 19 SAMSTAG Gackenbach 14

00 Uhr hl. Messe für MargaretePehl 00 Uhr Amt für Josef Kaiser

Holler 17

Gackenbach 19

00 Uhr Brautamt: Isolde Odelga, Gackenbach und Kees Korpprshoek, Vlaardingen/Nieder- lande Kornelia 5erbge, Daubach und Ger­hard Odelga, Gackenbach 45 Uhr hl. Messe für Katharina Reimann, hl.. Messe für Paul Leier-Eckart Seifert und ++ Angeh., hl. Messe für Maria Dommermuth 00 Uhr Amt für Ehel. Willi Reichwein und Sohn Berthold

" Kath. Pfarrgemeinde St. Jakobus zu Girod/Ww.

Sa. 19.00 Uhr 1. J.A. für Alois Müller

So. Weltgebetswoche um Einheit der Christen!

9.30 Uhr Hochamt für die Pfarrgemeinde 13.30 Uhr Andacht um den Frieden und die Einheit der Christen, alle sind eingeladenl 19.00 Uhr Votiv-A. für Theodor Höhn D'- 8.00 Uhr Gem.Messe der Frauen und Mütter, Amt für

Christian und Anna Noll

Kath. Pfarrei Neuhäusel

So. 10.00 Uhr Hochamt, Amt für Dekan Klauer und Angeh. 18.30 Uhr Abendmesse, Amt für Johanna Northausen

D i e

i n I o r m i e r t

Wichtig für Angestellte, zurück ln die AOK

Wie alljährlich, so ist auch in diesem Jahr in der Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte zum 1. Januar wieaer er­höht worden. Damit steht für viele Angestellte eine wichtige Entscheidung ins Haus. Denn sie müssen an ihren Versicherungsschutz im Alter denken.

Angestellte, die zwischen 2775,00 DM und 3000,00 DM monatlich ver­dienen, wurden von der Versicherungspflichtgrenze am 1. Januar 1979 »eingeholt«. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten zur Wahl. Einmal kön­nen sie sich von dieser Pflicht zur Versicherung befreien lassen, wenn sie über einen ausreichenden Schutz durch eine private Krankenversicherung verfügen. Dabei bleibt zu bedenken, daß der Antrag auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, unwiderruflich ist. Wer also einmal den Weg in die private Krankenversicherung gewählt hat, kann nicht mehr zurück. Auch dann nicht, wenn er später nochmals von der Pflichtgrenze »eingeholt« wird. Auch die Chancen, später als Rentner in die gesetzliche und kostenfreie Rentnerkrankenversicherung zurück- zukehren, werden mit dieser Entscheidung zunichte gemacht. Durch ge­setzliche Neuregelung haben nämlich nur noch diejenigen Rentner An­spruch auf Übernahme in die Krankenversicherung der Rentner, die min­destens während der Hälfte ihres Erwerbslebens Mitglied in einer gesetz­lichen Krankenkasse waren.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversiche­rung, z. B. die AOK, zurückzukehren. Dafür hat Ihnen der Gesetzgeber sogar eine besondere Kündigungsfrist eingeräumt. Wenn Sie aufgrund ! Ihrer Einkommensverhältnisse versicherungspflichtig werden, können Sie die Aufnahme in die Krankenkasse zum 1.1.1979 beantragen und zum selben Zeitpunkt die private Versicherung kündigen. Die sonst üblichen Kündigungsfristen gelten für diesen besonderen Fall nicht.

i Diese Möglichkeit besteht aber nur bis zum 31. Januar 1979. Es ist des­halb höchste Zeit über Ihren Versicherungsschutz nachzudenken.

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sife sich vertrauensvoll an Ihre AOK Wir bieten Ihnen Sicherheit, auch im Alter.