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Amtsblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

und der Ortsgemeinden

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Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

i* Jahrgang 7 FREITAG, den 19. Januar 1979 Nummer: 3

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Schulturnhalle Niederelbert

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ln Niederelbert wird z.Zt. eine Schulturnhalle an der Grundschule gebaut. Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde finanzieren das Projekt von fast 1,5 Mill DM. Das Land beteiligt sich an den Gesamtkosten mit 360.000,-- DM. Das Gebäude ist als Turn- und Festhalle konzipiert. Neben der großen Halle von 15 x 33 m wird ein Gymnastik­raum von 17 x 6,50 m gebaut. Die Halle soll eine Bestuhlung für 500 Plätze mit den dazugehörigen Tischen erhalten. Außerdem ist eine transportable Bühne vorgesehen. Damit auch im Gymnastikraum bei besonderen An­lässen der Dorfgemeinschaft eine Veranstaltung stattfinden kann, wird im Obergeschoß zugleich eine Teeküche mit Ausschank und Zubehör eingerichtet.

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentl. Bekanntmachung des Bezirks-Schornsteinfegermeisters

Laut Landesverordnung über die Auswurfbegrenzung bei Feue­rungsanlagen für flüssige Brennstoffe vom 11. Dez. 1972 und dem am 1. Januar 1979 in Kraft getretenen Energie- Einsparungs­gesetz, werden ab März 1979 in folgenden Gemeinden der Ver­bandsgemeinde Montabaur alle Ölheizungen überprüft. Bladernheim - Wirzenborn - Reckenthal, - Ettersdorf, - Heilber­scheid - Stahlhofen.

Jeder Betreiber einer Ölheizung sollte seine Heizungsanlage vor­her von einem Heizungsfachmann in Ordnung bringen lassen, damit eine gebührenpflichtige Nachüberprüfuna entfällt.

Solbach, Bez.Schornsteinfegerm.

Reinigungs- und Streupflicht

Den plötzlichen Wintereinbruch nimmt die Ortspolizeibehörde zum Anlaß, erneut auf die Schneeräum- und Streupflicht hinzu weisen.

Durch die Straßenreinigungssatzungen ist jeder Grundstücks­eigentümer bzw. -besitzer verpflichtet, die vor seinem bebauten oder unbebauten Grundstück gelegenen Gehwege, Fußgänger­überwege und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glät­te von Schnee und Eis freizuhalten.

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, daß der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluß von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird.

Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeit zu räumen.

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Elchwiese}, Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbochstroße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bll 12.00 UM*- FERNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemetndeverwaltung 02602/2041, (nach Dlenstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dlenstschlußt siehe Bereltschaftsdientt.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassautsdie Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, PostMheckf amt Frankfurt/Main Nr. 10800603.