Montabaur 6/1 / 79
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung für die Haushaltsjahre 1976 und 1977 für die Stadt und den Hospitalfonds Montabaur
2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts- und Stellenplan 1979 sowie das Investitionsprogramm bis 1982 der Stadt Montabaur
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Hirtengarten'' im Stadtteil Horressen
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Farenau" im Stadtteil Horressen
5. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf „Hemchen" im Stadtteil Horressen im Rahmen der Bürgerbeteiligung
6. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Peterstor" der Stadt Montabaur
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt I" (Erweiterungsgebiet „Altstadt II")
§ 44 c BBauG
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan2. gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 bezeichneten , Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkel des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung! der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflic^ tigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 JaEine ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1. Zust Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, zun g
die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. c hur
§ 155 a BBauG: Beze
============== teter
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim worc Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verle^ as zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent- Flur lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich Flur unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
8. 'Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines Parkplatzes
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 5430 Montabaur, 2. Januar 1979
I.V. Vogel, 1. Beigeordneter
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 8. Januar 1979, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 8. Januar 1979, 19.00 Unr, im kleinen Besprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Große Alberthöhe III" der Stadt Montabaur hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 19.12.1978 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des Bebauungplanes „Große Alberthöhe III" hinsichtlich der Festlegung der Dachfarben wird hiermit der Stadt Montabaur gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt:
Bestandteil dieser Genehmigung sind die ergänzte Textfestsetzung und die Begründung.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9, (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur: 51
Flurstücke: 311/2, 312/1, 312/2, 313, 314, 315, 316, 317
323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341,342, 347, 348, 349, 350, 351,352, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377/1,380/1, 382 und 383 450, 5879/1,4080/1,5882/1,4082/1,5883/1 4091 /1,353, 354, 355, 356, 357, 358, 361 /1, 362, 363.
Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Alberthöhe IV der Stadt Montabaur *
hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes. I
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat ' mit Verfügung vom 19.12.1978 Az. 610-13 nachstehende Genf * migung erteilt: 1
Zu der Änderung des Bebauungplanes „Große Alberthöhe IV" 1 hinsichtlich der Festlegung von Dachfarben wird hiermit der '
Stadt Montabaur gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fas- 1 sung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 '
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baugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die ergänzte Textfestsetzu und die Begründung: Ge!
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom
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18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemach mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit d|j ser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Die Änderungsunterlagen Text und Begründung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehi? Bs werden. Bu
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen sta
zu
§ 44 c BBauG.:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlange/Eil wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermfr AI gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An: de Spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der

