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Montabaur 6/1 / 79

TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung für die Haushaltsjahre 1976 und 1977 für die Stadt und den Hos­pitalfonds Montabaur

2. Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts- und Stel­lenplan 1979 sowie das Investitionsprogramm bis 1982 der Stadt Montabaur

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesHirtengarten'' im Stadtteil Horressen

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesFarenau" im Stadtteil Horressen

5. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre­gungen zum BebauungsplanentwurfHemchen" im Stadtteil Horressen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

6. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Peterstor" der Stadt Montabaur

7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des SanierungsgebietesAlt­stadt I" (ErweiterungsgebietAltstadt II")

§ 44 c BBauG

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan2. gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42- 44 bezeichneten , Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkel des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung! der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflic^ tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 JaEine ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1. Zust Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, zun g

die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. c hur

§ 155 a BBauG: Beze

============== teter

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim worc Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verle^ as zung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffent- Flur lichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich Flur unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

8. 'Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1978

9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anlegung eines Park­platzes

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 5430 Montabaur, 2. Januar 1979

I.V. Vogel, 1. Beigeordneter

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­det am Montag, 8. Januar 1979, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 8. Januar 1979, 19.00 Unr, im kleinen Be­sprechungszimmer (III. Etage) des Rathauses statt.

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungGroße Alberthöhe III" der Stadt Mon­tabaur hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Än­derungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 19.12.1978 Az. 610-13 nachstehende Ge­nehmigung erteilt:

Zu der Änderung des BebauungplanesGroße Alberthöhe III" hinsichtlich der Festlegung der Dachfarben wird hiermit der Stadt Montabaur gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbauge­setzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmi­gung erteilt:

Bestandteil dieser Genehmigung sind die ergänzte Textfestsetzung und die Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gel­bachstraße 9, (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur: 51

Flurstücke: 311/2, 312/1, 312/2, 313, 314, 315, 316, 317

323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341,342, 347, 348, 349, 350, 351,352, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377/1,380/1, 382 und 383 450, 5879/1,4080/1,5882/1,4082/1,5883/1 4091 /1,353, 354, 355, 356, 357, 358, 361 /1, 362, 363.

Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungAlberthöhe IV der Stadt Montabaur *

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungs­planes. I

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat ' mit Verfügung vom 19.12.1978 Az. 610-13 nachstehende Genf * migung erteilt: 1

Zu der Änderung des BebauungplanesGroße Alberthöhe IV" 1 hinsichtlich der Festlegung von Dachfarben wird hiermit der '

Stadt Montabaur gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fas- 1 sung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 '

der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundes- '

baugesetzes in der Fassung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die ergänzte Textfestsetzu und die Begründung: Ge!

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom

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18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemach mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit d|j ser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Die Änderungsunterlagen Text und Begründung können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9 (Bauamt) während der Dienststunden eingesehi? Bs werden. Bu

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG hingewiesen sta

zu

§ 44 c BBauG.:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlange/Eil wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermfr AI gensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des An: de Spruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der