Montabaur 8/51 / 52 / 78 Ausgenommen von der Unanfechtbarkeit sind die Ordn.Nr. 1 mit den Einlagegrundstücken 2383/1 u. 2395 der Flur 12 und dem Zuteilungsgrundstück 79, Flur 12, Ordn.Nr. 7 mit dem Einlagegrundstück 1265 der Flur 12 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 73 der Flur 12,
Ordn.Nr. 9 mit den Einlagegrundstücken 1263/2 u. 1264 der Flur 12 und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 74 der Flur 12
Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben. Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 23.12.
1978 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilten Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 10. Januar
1979 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 11 des Beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 10. Januar 1979 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angäbe „BU Herrenhahnweg" II" den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Stadt Montabaur Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Montabaur, den 18. Dez. 1978
Stadtgemeinde
'Jmlegungsausschuß
Rohrbacher
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Richtfest beim SV Olympia Eschelbach
Am Freitag, 22.12.1978, 19.00 Uhr, feiern wir Richtfest. Alle freiwilligen Helfer und die, die es noch werden wollen, sind dazu recht herzlich in die Gaststätte Heibel eingeladen.
Auf diesem Wege sei allen die bisher tatkräftig am Bau des Umkleide- und Gerätehauses mitgeholfen haben, herzlich gedankt, verbunden mit der Hoffnung, daß auch in Zukunft noch genügend Freiwillige mithelfen. Friedrich, Vorsitzender
Jahrgang 1935
Am 28. Dezember 1978, 20.00 Uhr, trifft sich der Jahrgang 1935 in dem Restaurant „Schusterjunge" Bahnhofstraße 16,
5430 Montabaur.
AHRBACHGEMEINDEN
HEIUGENR0TH:
Heiligenroth/Mandolinen-Verein e.V.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung verbunden mit der traditionellen Nikolausfeier des Mandolinen-Vereins fand am 8.12.78 statt. Der alte bewährte geschäftsführende Vorstand wurde bis auf den Schriftführer, der aus beruflichen Gründen
nicht mehr kandidieren konnte, wiedergewählt.
1. Vorsitzender: Erich Kohlhaas, neuer Schriftführer:
Wendelin Röther.
Termine und Vorhaben der nächsten Zeit:
Freitag, den 22.12.78, 15.00 Uhr Abfahrt nach Bendorf, Altenheim,
Samstag, den 23.12.78, 14.00 Uhr Abfahrt nach Montabaur, Altenheim,
Freitag,den 12.1.1979 20.00 Uhr erste Probe für 1979 Montag,den 8.1.79 20.00 Uhr Vorstandssitzung
AUGST
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1978 vom 19.12.1978
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12.1973 (GVBI. S. 419) fol
gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh migung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 14.12.1978 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um
DM DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM festgesetzt
im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen
8.200,- 1.014.000,- 1.005.800,-
die Ausgaben
8.200,- 1.014.000,- 1.005.800,-
im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen
69.300,- - 532.000,- 601.300,-
die Ausgaben
69.300,- - 532.000,- 601.300,-
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,- DM um 68.500,- DM erhöht und damit auf 68.500,- DM neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung:
;
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teile der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 68.500,- DM.
Ö43U Montabaur, den 14.12.19/8 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
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