Montabaur 8/50/78
die diesjährige Weihnachtsfeier für die Kinder der Mitglieder des MGV „Concordia" statt.
Herzlich eingeladen sind alle Kinder im Alter von 2-11 Jahren mit ihren Eltern. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß keine persönlichen Einladungen ergehen.
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ,,lm Strichen"
(GE, Ml) der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Grundstück Flur 13, Flurstück 17 gemäß § 13 BBauG, hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung v.
11.8.1978 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" (GE, Ml) gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich des Flurstückes Nr. 17, Flur 13, die südliche Baugrenze so verlegt wird, daß sie parallel zu dem Fußweg Nr. 15 in einem Abstand von 5,00 m verläuft.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Görgeshausen,7.12.78
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen Herz ' 0rtsbür 9 ermeister
ln der Sitzung am 8.12.1978 beschlossen die Ratsmitglieder von Görgeshausen einstimmig den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 1978. Während das Volumen des Verwaltungshaushaltes konstant bleibt, reduzierte sich der Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben um 70.000,- DM von 383.000,- DM auf 313.000,- DM. Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 84.000,- DM um genau diese Summe reduziert und beträgt damit 0,-- DM. Sonstige Änderungen ergeben sich nicht. Auslösend für die Nachtragshaushaltssatzung waren
a) Ausgabe-Einsparungen beim Bau der Gemeinschaftshalle.Die veranschlagten Mittel werden erst im nächsten Jahr benötigt und sind deshalb im Haushaltsplan für das kommende Jahr bereitzustellen.
b) Mehrausgaben im Umlegungsverfahren
Der Winter kommt bestimmt I
Wir alle haben am Freitag, dem 8.12.78 ( festgestellt, was Winter und Glatteis bedeutet. Einen Vorschlag daher an Sie:
Sagen Sie bei der Gemeinde bis Sonntag, den 17.12.78 Bescheid ( ob Sie Streusalz, sackweise - 50 kg bei der Gemeindeverwaltung zum Preise von ca. 6,50 DM pro Zentner sich abholen möchten
Der genaue Preis ist abhängig von der abgenommenen Menge. Wem ein Sack zuviel ist, sollte sich mit seinem Nachbarn zusammentun.
Frauenchor „Georgia", Görgeshausen
Wie in den vergangenen Jahren, so auch in diesem Jahr, lädt der Frauenchor Georgia, alle Mitglieder am Sonntag, dem 17.12.78, um 15.00 Uhr im Vereinslokal Henrich-Gilgenheimb, zur Adventsfeier herzlich ein.
„Grün-Weiß" Görgeshausen
Am Sonntag, dem 17.1 2.78,um 14.00 Uhr ist das nächste Pokalspiel auf dem Sportplatz in Görgeshausen gegen den Sportverein Simmern I. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Unterstützung.
GR0SSH0LBACH:
Friedhofsordnung beachten !
Aus gegebenem Anlaß wird noch einmal auf die Friedhofsordnung hingewiesen und alle Besucher des Friedhofes aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Insbesondere fällt in der letzten Zeit auf, daß Kinder auf den Friedhofswegen Fahrrad fahren. Auch werden Hunde mit auf den Friedhof genommen. Ich bitte dafür zu sorgen, daß diese Mißstände abgestellt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß bei Nichtbeachtung der Friedhofssatzung eine Geld - büße bis zu 1.000,- DM verhängt werden kann.
Metternich, Ortsbürgermeister
GR0SSH0LBACH/GIR0D Alte Herren:
Hiermit geben wir bekannt, daß unsere Jahresschlußversanfim- lung am 16.12.1978 um 20.00 Uhr im Gasthaus Schönberger in Girod stattfindet.
Da so wichtige Punkte wie Ausflugstermine usw. besprochen werden müssen, sind alle, auch unsere inaktiven Mitglieder,ein- geladen. Um rechtzeitiges und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Vorher um 16.30 Uhr bestreiten wir ein Hallenspiel in der Kreis Sporthalle Montabaur gegen unsere Sportfreunde aus Wirges.
GR0SSH0LBACH - Altennachmittag 1978
Der Einladung des Ortsbürgermeisters Metternich zu dem diesjährigen Altennachmittag, der am 26. November 1978 im Gasthaus Fischbach stattfand, folgten zahlreiche Bürger Großholbachs.
Um 14.00 Uhr ging es los. Nach einer kurzen Ansprache des Bürgermeisters konnten sich die älteren Leute erst einmal gegenseitig begrüßen. Für die musikalische Untermalung sorgten der Männergesangverein Cäcilia, zwei Zither-Spieler aus Heiligen- roth und der eigens gegründete Großholbacher Frauenchor. Gegen 15 Uhr wurde an dem feierlich gedeckten Tisch für das leibliche Wohl der Gäste gesorgt. An dieser Stelle auch einen besonderen Dank an die eifrigen Kuchenspender.
Nach dem Kaffeetrinken hatten einige Großholbacher Jungen ihren großen Auftritt,sie munterten die alten Leute mit dem „ „Lied der Oma" auf.
Darauf folgte ein Dia-Vortrag, der ein wenig zum Nachdenken an regen sollte. Bis 18 Uhr dauerte das gemütliche Zusammensein. Zum Schluß noch ein herzliches Dankeschön an die Frauen von Großholbach, die sich um die ausgezeichnete Programmgestaltung bemüht haben.
HEILBERSCHEID:
An die Adresse unserer Hundehalter!
Es ist wiederholt vorgekommen, daß unsere Bürger auf offener Straße v.Hunden angefallen und auch gebissen wurden.
Es ergeht die dringende Mahnung an alle Hundehalter ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt und frei herumlaufen zu lassen. Bei Nichtbefolgung wird unnachsichtlich Anzeige erstattet.

