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Montabaur 4/50/78

August Kunst EhrenbürgerderStadt Montabaur

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Durch einstimmigen Beschluß des Stadtrates wurde Herr August Kunst am 9. 12. 1978 zum Ehrenbürger der Stadt Montabaur gewählt. Diese hohe Ehrung erfolgte anläßlich der Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres. Bürgermeister Mangels und die Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD Dr. Hütte und Stühn würdigten die Verdienste des neuen Ehrenbürgers um seine Heimatstadt.

Unser Bild zeigt die Überreichung der Ehrenurkunde an Herrn Kunst durch Bürgermeister Mangels.

Der Text der Urkunde ist auf Seite 3 veröffentlicht !

Öffentliche Bekanntmachung der II. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur fik das Haushaltsjahr 1978

l.

Oer Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nach­tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 1.12.1978 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschl. des Nachtrages gegenüber bisher

auf nunmehr

DM

DM

DM festgesetzt

VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

358.500,-

5.185.400,-

5.543.900,-

die Ausgaben

358.500,-

5.185.400,-

5.543.900,-

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wer­den nicht geändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 734.000,- DM um 299.500,- DM er­höht und damit auf 1.033.500,- DM festgesetzt.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert

II.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG: Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der II. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1978 wird hiermit erteilt:

Zu dem Mehrbetrag der Kredite in Höhe von 299.500,- DM

5430 Montabaur, den 1.1 2.1978

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:

gez. Unterschrift

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.

1978 bis 28.12.1978 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Montabaur, den 7.12.1978 Stadt Montabaur

(L.S.) Mangels, Bürgermeister