Montabaur 48 / 78
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informiert
Was für Sie ab 1.1.1979 wichtig ist
ln der gesetzlichen Sozialversicherung treten ab 1.1.1979 einige Änderungen ein. Die ACK möchte Sie darüber informieren.
* Die Beitragsbemessungsgren/esteigt in d. gesetzlichen Rentenversicherung und damit gleichzeitig in der Arbeitslosenversicherung. von monatlich 3.700,- DM auf4.000.- D\1 an. Dadurch bedingt, ändert sich auch die .lahresarbeitsverdienstgrenze (auch Ver.sicherungspnichtgrenze genannt) in der Krankenversicherung. Dies bedeutet, daß alle Angestellten mit einem Verdienst bis 3.000,- DM monatlich der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Für Arbeiter hat dies keine Bedeutung, sie unterliegen weiterhin uneingeschränkt der Versicherungspflicht.
* Fingeschränkt worden ist die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen. Geringfügige Dauerbeschäftigungen sind ab 1. 1. 1979 nur dann versicherungsfrei."w enn sie an
weniger als 15 Stunden in der W oche ausgeübt w erden und das Entgeld dafür 390,- DM monatlich oderein Fünftel des Gesamteinkommens nicht übersteigt. Geändert wurden auch die Zeitgrenzen für kurzfristige Aushilfsbeschäftigungen. Sie sind ab !. 1. 1979 nur noch dann versicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei (bisher drei) Monate oder 50 (bisher 75 Arbeitstage beschränkt sind.
* Der Arbeitgeber hat ab 1. 1. 1979 die Beiträge für versicherungspflichtige »Geringverdiener« (z.B. Auszubildendelailein zu tragen, wenn der Verdienst 400.-- DM (bisher 370,-) nicht übersteigt.
Unverändert geblieben ist der Grenzbetrag von 390,- DM, den ein Familienangehöriger verdienen darf, ohne daß dadurch sein Anspruch auf kostenfreie Familien-Mitversicherung berührt wird.
Für Fragen zu diesen Änderungen stehen die Mitarbeiter der Allgemeinen Ortskrankenkassen zu Ihrer Verfügung. Rufen Sie die AOK, die für ihren Wohnort zuständig ist, einfach an.
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sind nichtteuerund erreichende weiteste Öffentlichkeit!!
Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns beim Tode unserer lieben Mutter, Großmutter undUrgroßmutter, Schwester und Patin
Frau Helene Kreuzberg
geh. Fries
durch Wort, Schrift, Kranz- und Blumenspenden sowie durch das ehrenvolle Geleit zur letzten Ruhestätte ihre Anteilnahme bekundeten. Auch Dank Herrn Pfarrer Niederberger für die trostreichen Worte und Schwester Bertrandia für die lange und liebevolle Pflege.
Im Namen der Angehörigen
Paul Kreuzberg
Montabaur, im November 78
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Für die zahlreichen Beweise herzlicher Anteilnahme, die uns beim Heimgang unserer lieben Verstorbenen
■ Anna Maria Kuch geh. Petry
’DanksnquHQ
durch Wort, Schrift, Kranz-, Blumen und Geldspenden sowie durch Spenden heiliger Messen zuteil wurden und all denen, die ihr das letzte Geleit gaben, sagen wir unseren aufrichtigsten Dank.
Im Namen aller Angehörigen
Familie Kirschberg
Eigendorf, im November 1978

