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Montabaur 19/48/78

Der Rat gibt dem vorgelegten Änderungsentwurf seine Zustim­mung und beschließt die Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die erforder­lichen Verfahren gern, den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes durchzuführen.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2, Abs. 1 BBauG öffent­lich bekanntgemacht.

Weyand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Überarbeitung des BebauungsplanesÜberdorf" (ehern.Sport­platzgelände) in der Ortsgemeinde Oberelbert hier: Bürgerbetei­ligung gern. § 2a BBauG

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat die Überarbeitung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.

Ziel und Zweck dieser Überarbeitung ist es, für die bereitstehen­de Baufläche entsprechende überbaubare Flächen auszuweisen, um eine optimale Ausnutzung der Fläche zu erreichen.

Gern. § 2 a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit­planung zu ermöglichen.

Zu diesem Zwecke gewähren die Einsicht in die Vorplanung, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9

vom 4. Dezember 1978 bis 18. Dezember 1978 eingesehen werden kann.

Unabhängig von dieser Bürgerbeteiligung erfolgt zu einem spä­teren Zeitpunkt die Offenlage des Bebauungsplanes nach §2a, Abs. 6 BBauG, wenn das dafür erforderliche Stadium erreicht ist. In dieser Offenlage können zur konkretisierten Planung Be­denken und Anregungen vorgebracht werden.

Weyand, Ortsbürgerm.

Kath. Pfarrgemeinde Oberelbert

BESINNLICHER NACHMITTAG:

Am Mittwoch, dem 6.12.78 sind für 15.00 Uhr alle Senioren zu einer besinnlichen Adventsfeier ins Pfarrheim, Kirchstr. 3, eingeladen. Nach einigen Adventsliedern und einer Weihnacht - liehen Meditation wollen wir uns bei Kaffee und Gebäck auf die kommenden Feiertage einstellen.

Jeder im Seniorenalter, besonders auch die evangelischen Mit­christen, sind herzlich eingeladen.

Nikolausfeier der Kinder

Der Nikolaus kommt zu den Kindern am Dienstag, dem 5.Dez. 1978. Dazu sind Mädchen und Jungen bis einschließlich 4. Schuljahr ins Pfarrheim eingeladen. Beginn 17.00 Uhr.

Eltern können Tüten mit Gebäck o.ä. am Montag, 4.12.,von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Pfarrheim, Kirchstr. 3, abgeben.

Kreis junger Familien

Es geht weiter I Viele Ideen und Vorschläge sind zusammenge­kommen. Sie sollen am Mittwoch, dem 6. Dez. 78,um 20 Uhr vorgestellt und auf ihre Durchführbarkeit abgesprochen werden. Einige Familien haben fünf Dippekochen vorbereitet, echte Westerwälder! Wer kann etwas echtWesterwälderisches" zur Erklärung mitbringen? Herzliche Einladung an junge Familien. Das Vorbereitungsteam trifft sich kurz am Montag, 4.12.78, 18.00 Uhr bei Frau Becker.

Lektorenkreis

Die Lektoren treffen sich am Montag, 4.12., 19.00 Uhr im Pfarr­heim.

Fundsache

Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurden Haustürschlüssel ab­gegeben. Diese können während der Dienststunden abgeholt werden. Decker, I. Ortsbeigeordneter

Geburtstage im Monat Dezember 1978

4. Dez. 6. Dez. 12. Dez. 16. Dez. 19. Dez. 22. Dez.

Effenberger, Anna, Onnertz, Hubert, Jung, Johanna, A Neuroth, Anton Dommermuth, Anna, Brenner, Albert,

Kirchstr. 5 Wiesenstr. 11, Am Tor 12, Am Weigert 1, Kirchstr. 5 Wiesenstr.

83 Jahre

70 Jahre

71 Jahre

78 Jahre

79 Jahre 73 Jahre

WELSCHNEUDORF:

Öffentl. Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Dienstag, dem 5. Dezember 1978,um 20.00 Uhr im Sitzungs­zimmer des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG

I. Öffentliche Sitzung

1. Vergabe der Arbeiten für die Grünordnungsmaßnahme in 197

2. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung der Bür­gersteige entlang der Ortsdurchfahrt (L 327)

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Ganznachtbeleuch­tung (Straßenlampen)

4. Vergabe eines Auftrages zur Montage von Rolläden an den Giebelseiten des Kindergartens

5. Ankauf eines Unimogs und gleichzeitige Aufhebung des Be­schlusses vom 7.11.1978

6. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Gewährung eines Zuschusses

2. Verschiedenes

5431 Welschneudorf, 28.11.1978 Stahlhofen, Ortsbürgerm.

Reinigungs- und Streupflicht für Bürgersteige, Gehwege und Straßen

Wegen der bevorstehenden Winterzeit bringen wir erneut die Reinigungs- und Streupflicht für Bürgersteige, Gehwege und Straßen in Erinnerung.

Gemäß der Ortssatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Welschneudorf vom 10.2.1967 wurde die Straßenreinigungspflicht, die gern. § 17 Abs. 3 Landesstraßenge­setz der Gemeinde obliegt, für Bürgersteige, Gehwege, Straßen usw. den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grund­stücke auferlegt, die durch diese erschlossen werden oder die an diese angrenzen. Die Reinigungspflicht der Grundstückseigentü­mer erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn, bei einseitig be­baubaren Straßen auf die ganze Straße. Die Reinigungspflicht umfaßt insbesondere

1. das Besprengen und Säubern der Straßen,

2. die Schneeräumung auf den Straßen, Bürgersteigen und Gehwegen,

3. das Bestreuen der Bürgersteige, Gehwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.

Zuwiderhandlung gegen Gebote oder Verbote der Satzung können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden. Im allgemeinen Interesse bitte ich um gefällige Beachtung.

Wir gratulieren

Herrn Franz Scherkenbach zur Vollendung des 81. Lebensjahres am 2.12.1978,

Frau Maria Ferdinand zur Vollendung des 79. Lebensjahres am 12.12.1978

recht herzlich Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Kath. Kirchengemeinde Welschneudorf

PFARRVERSAMMLUNG

Alle Pfarrangehörigen unserer Kirchengemeinde Wekchneudorf sind am Sonntag, dem 3. Dez.,um 10 Uhr zu einer Pfarrversamm lung in den Westerwälder Hof eingeladen.

Der Pfarrgemenderat wird in Zusammenarbeit mit dem Verwal­tungsrat über das kirchliche Geschehen informieren und in