Montabaur 14/48/78
Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnungspunkte wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
SPD Eitelborn/Neuhäusel
Am Freitag, dem 15.12.1978, um 20.00 Uhr findet im Gasthaus „Zur Sporkenburg" eine Vorstandssitzung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen sind. Insbesondere die Jungsozialisten werden gebeten, an dieser Sitzung teilzunehmen.
Deutsche Pfadfinderschaft „St. Georg," Eitelborn Jungsippe: Flughörnchen
An alle Kinder:
Auch dieses Jahr wollen die Jungpfadfinder wieder eine Spielzeugsammlung für verwaiste Kinder durchführen.
Jetzt ist es wieder einmal Zeit in Euren Kisten und Schränken aufzuräumen und auszusondern, um für das neue Spielzeug, was Ihr Euch zu Weihhachten wünscht, Platz zu machen.
Das Spielzeug, was Ihr nicht mehr benötigt, könnt Ihr am Samstag, dem 2.12.1978 in der Zeit von 12 - 13 Uhr im Jugendheim an der Kirche in Eitelborn abgeben. Dort werden es die Jungpfadfinder nachsehen und anschließend an Kinderheime weiterleiten. Die größte Freude ist es doch, anderen Kindern eine Freude zu bereiten und dazu kannst auch Du beitragen.
Für Deine Mühe danken Dir die Jungpfadfinder im voraus.
KADENBACH:
Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan „Ortslage"
Für den Bebauungsplan „Ortslage" der Ortsgemeinde Kadenbach findet die gern. § 2a BBauG vorgeschriebene Bürgerbeteiligung am MITTWOCH, dem 13. Dez. 1978.um 19.00 Uhr in der Gaststätte Fries statt. Hierzu lade ich alle interessierten Bürger der Ortsgemeinde Kadenbach höflich ein.
Karbach, Ortsbürgermeister
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Marder im Bereich der Gemeinde Kadenbach Westerwaldkreis, amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde,wird aufgrund der §§18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.
1909 (RGBl. I S. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausführungs-; gesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 (Gesetzsammlung S. 149) sowie der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinde Kadenbach einschließlich ihrer Gemarkung wird zum gefährdeten Bezirk erklärt. Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von 3 Monaten seit Inkrafttreten dieser Anordnung.
§ 2
Für den gefährdeten Bezirk gilt folgendes:
1. Hunde, die nicht gegen Tollwut geimpft worden sind, dürfen in dem gefährdeten Bezirk außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
2. Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
3. Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
§ 3
Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und Forstbeamten werden ermächtigt, Hunde und Katzen, die entgegen
der Anordnung in § 2 angetroffen werden, einzufangen oder, falls dies nicht möglich, zu töten.
Für getötete Tiere kann eine Entschädigung nicht geltend gemacht werden.
§4
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden aufgrund des § 76 Abs. 2 Nr. 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung vom 23.2.1977 (BGBl. I S. 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet.
§ 5
Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft. Montabaur, den 15. Nov. 1978 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Verkehrsverein Kadenbach
Am 2.12.1978,20.00 Uhr, findet ein Filmabend des Verkehrsvereins im Saale Fries, Inhaber Rudi Stotz, statt.
Gleichzeitig wird auf das 10jährige Bestehen des Verkehrsvereins vom 8. - 10.6.1979 schon jetzt hingewiesen.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
ln diesem Jahr finden die Weihnachtsfeiern für die E-Jugend und deren Eltern am 9.12.1978 und für die D-Jugend nebst Eltern am 16.12.1978 jeweils um 16.00 Uhr in Kadenbach, Gasthaus Fries, Inh. R. Stotz, statt.
Alle Spieler erhalten über den jeweiligen Betreuer entsprechende Einladungen.
Sollten Sie versehentlich keine erhalten , Ihr Sohn aber zum Spielerkreis der E- oder D-Jugend gehören, dann kommen Sie bitte trotzdem mit.
Die Seniorenmannschaften (I. und II.) treffen sich mit Frauen und Bräute am 9.12.1978, 20.00 Uhr, ebenfalls im Gasthaus Fries, während die AH ihre Feier am 16.12.1978 an gleicher Stelle abhalten.
Bitte, melden Sie sich (I. II. AH) unbedingt rechtzeitig unter Tel. Nr. 02620- 434 an, damit entsprechend vorgesorgt werden kann.
Altennachmittag in Kadenbach
Die Kath. Kirchengemeinde lädt hiermit alle Mitbürger ab 65 Jahren zu einem gemütlichen Beisammensein am Sonntag, dem 10.12.1978, 15.00 Uhr, ins Jugendheim ein.
Wer mit dem Auto abgeholt werden möchte, möge dies bitte Herrn Hermann Schaa, Hauptstraße oder Herrn Helmut Stotz, Westerwaldstr. 36, mitteilen.
Um 14.30 Uhr findet für unsere älteren Mitbürger ein Gottesdienst statt.
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910
E Jugend JSG Augst
Am Samstag
Am Samstag, dem 2.12. spielt unsere E II-Jugend gegen die E I von SV Pfaffendorf. Die E I spielt anschließend gegen die E I von TuS Neuendorf.
Das letzte Freundschaftsspiel wurde von der E II mit 2:0 und von der E I mit 10:0 gegen Rot-Weiß Koblenz gewonnen.
Spielort am 2.12. um 14.00 Uhr ist Kadenbach.
Freiw. Feuerwehr Kadenbach
Am Samstag, dem 9.12.1978. findet im Lokal Fries, Inh.Rudi Stotz, um 15.30 Uhr für alle Kinder von Mitgliedern der Freiw. Feuerwehr Kadenbach die diesjährige Nikolausfeier statt.
Unsere Kassierer werden in den nächsten Tagen bei den Mitgliedern vorsprechen und einen kleinen Unkostenbeitrag für die Nikolaustüten erheben.

