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AHRBACHGEMEINDEN

leinkinderuntersuchung für Kinder, die im Zeitraum vom 7.72 bis 30.6. 74 geboren wurden

m Dienstag, dem 28.11.78 um 14.30 Uhr,

Freitag, dem 1.12.1978 um 14.30 Uhr,

Dienstag, dem 5.12.1978 um 14.30 Uhr,

Freitag, dem 8.1 2.78 um 14.30 Uhr,

m Kindergarten Ruppach-Goldhausen.

dieser Untersuchung ist ein wichtiger Hör- und Sehtest ver- unden.

I0DEK:

Iffentliche Bekanntmachung

)ie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am SONNTAG, 26.11.1978, um 10.00 Uhr nder Schule in Boden statt.

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AGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den -plan für das Haushaltsjahr 1979

). Verschiedenes.

. Nichtöffentliche Sitzung:

. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksverkäufe im BaugebietBeul II"

Beratung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes . Verschiedenes Eulberg, Ortsbürgermeister

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Iffentliche Bekanntmachung atzung

ler Ortsgemeinde Boden zur Änderung der Satzung über die An- ige und Unterhaltung des Friedhofes, die Abgabe von Reihen- ind Wahlgräbern, die Herstellung der Gräber, die Benutzung Leichenwagens und andere Einrichtungen des Bestattungs- /esens (Friedhofsordnung) vom 20.11.1978 ler Ortsgemeinderat Boden hat auf Grund der §§ 24 und 26 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom I4.I2.

573 (GVBI. S. 4I9) und der §§1,2 und 7 des Kommunalab- bengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.11.1954 (GVBI. S. 139) leide in der z.Zt. gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen, lie nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeits- escheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises om 14. Nov. 1978 hiermit bekanntgemacht wird:

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§ 1

lie Satzung der Ortsgemeinde Boden über die Anlage und Unter- Bltung des Friedhofes, die Abgabe von Reihen- und Wahlgräbern lie Herstellung der Gräber,die Benutzung des Leichenwagens md andere Einrichtungen des Bestattungswesens (Friedhofsord- lung) vom 2. Mai 1970 wird wie folgt geändert:

22 erhält folgende Fassung:

,1. Für die Nutzung von Reihengrabstätten für die in der Fried­hofssatzung bestimmten Ruhefrist werden als einmalige Gebühr berechnet:

a) bei verstorbenen Personen nach vollendetem

5. Lebensjahr 100,--DM

b) bei verstorbenen Kindern bis zu 5 Jahren und anmeldepflichtigen Totgeburten 50,-- DM

c) für die Freihaltung einer Grabstelle in der Reihe

(Familiengrab) 300,-DM

!. Für die Benutzung der Leichenhalle wird eine

Gebühr von 10,-DM erhoben.

3. Die Grabbereitungsarbeiten werden in Nachbarschaftshilfe durchgeführt. Steht eine Nachbarschaftshilfe nicht zur Ver­fügung, und werden diese Arbeiten von Dritten vorgenom­men, sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu zahlen.

4. Die in § 22 bezeichneten Gebühren gelten für alle Personen, die bei ihrem Tode Einwohner der Ortsgemeinde Boden wa­ren. Bei der Bestattung anderer Personen (§ 1 letzter Satz der Friedhofsordnung vom 2.5.1970) erhöhen sich die Ge­bühren nach § 22 Abs. 1 Buchst, a - c und Abs. 2 um die Hälfte.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft 5431 Boden, 20.11.78

Siegel Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGEP'ROTH:

Freiw. Feuerwehr Heiligenroth

Zu der am Samstag, dem 9.12.1978,stattfindenden Jahreshaupt­versammlung laden wir alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich ein. Die Versammlung beginnt um 20 Uhr im Gast hof Westermann.

Wir bitten alle Mitglieder unbedingt um ihr Erscheinen, weil an diesem Abend ein neuer Vorstand gewählt wird.

Alle Jugendlichen ab 15. Lebensjahr unserer Gemeinde lädt die Feuerwehr zu einem Informationsabend am 28.11.78 um 19.00 Uhr in den Gruppenraum des Feuerwehrgerätehauses ein.

Wir benötigen viele junge Männer, um unserer Aufgabe beim Dienst am Nächsten oder der Gemeinschaft im Notfall gerecht zu werden. Deshalb bitten wir alle Interessierten einmal bei der Feuerwehr reinzuschauen. Unser Ziel ist es, Sie als Feuerwehr mann auszubilden und die Kameradschaft zu fördern.

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Kindergarten Simmern/Neuhäusel Elternausschuß gewählt

Bei der Elternversammlung am 24.11.1978, zwecks Wahl eines Elternausschusses für den Kindergarten Simmern/Neuhäusel, wur den folgende Mitglieder und deren Stellvertreter gewählt: Vorsitzender des Elternausschusses Frau Ingeborg Rosenberger, Simmern Stellvertreter: Georg Fries, Simmern

Gruppe 1 Mitglieder:

Frau Karin Sauerborn, Unter dem Dorf 9, 5411 Neuhäusel Frau Uta Mirow, Schloßstr. 38, 5411 Simmern Stellvertretende Mitglieder:

Frau Sigrun Sabel, Simmerner Straße 31,5411 Neuhäusel Frau Ingeborg Hofer, Unter dem Dorf, Neuhäusel Gruppe 2:

Mitglieder:

Herr Winfried Ebert, Coermannstr. 11,5411 Neuhäusel Frau Elisabeth Schönberger, Alte Wiese 4, 5411 Simmern Stellvertretende Mitglieder:

Frau Petra Pause, Haskenstr. 1, Neuhäusel

Frau Monika Simon, Kurfürstenwiese 9, 5411 Simmern

Gruppe 3 Mitglieder:

Frau Ursula Fein, Lampertsweg 26, 5411 Neuhäusel Herr Heinz-Georg Fries, Hauptstr. 3, 5411 Simmern Stellvertretende Mitglieder:

Frau Ingeborg Rosenberger, Graf v.Westphalen-Straße 2

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