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[mildem Kreisbauernverband sprechen.
l/\|le interessierten Landwirte,vor allem die Ortsvereinsvorsitzen- Iden, werden aufgefordert nach Auswahl von 1 oder 2 Themen [sich zwecks einer Terminvereinbarung mit der Beratungsstelle, |Tiergartenstr. 1 in Verbindung zu setzen. Tel. 02602/3449.
iKreisbauernverband Westerwald
■Einladung für Donnerstag, den 7. Dezember 1978, 20.00 Uhr, in ■Montabaur, „Strandbad-Cafe*" Deweß
■Es findet eine öffentliche Bauernversammlung statt in der Geschäftsführer Günther Munsch über Rechts-, Sozial- und Steuer- Ifragen der Landwirtschaft sprechen wird.
■Außerdem spricht Herr Linhart bzw. Herr Reus von der Staatlichen Beratungsstelle in Montabaur über das Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Nebenerwerbslandwirtschaft"
Jugendfeuerwehr - was ist das ?
■Viele Anfragen in der letzten Zeit zur Organisation der Jugend- Feuerwehr lassen die Notwendigkeit erkennen, daß zu diesem Thema eine Aufklärung notwendig ist. Eine Aufklärung einmal, ■weil viele die Jugendfeuerwehr nur vom „Hörensagen" kennen. [Eine Aufklärung aber auch deshalb, weil viele Feuerwehren über eine Jugendgruppe verfügen, aber den Schritt zur Gründung einer [örtlichen Jugendfeuerwehr scheuen.
[Die Jugendfeuerwehren sind, genauso wie vor über hundert Jah- jen die Freiwilligen Feuerwehren, ohne irgendeine Anordnung „ („von oben" entstanden. Überwiegend sind sie nicht aus Nach- vuchsmangel in der Feuerwehr, sondern aus dem Interesse der Jugend an der Arbeit der Feuerwehr : entstanden. Die Jugendfeuerwehr ist keine selbständige Organisation, sondern der [freiwillige Zusammenschluß von Jugendlichen, die ihr Jugendlein als selbständige Jugendgruppe innerhalb der Feuerwehr gestalten. Sie ist also ein Teil der Feuerwehr. Die Jugendfeuerwehr |ist aber nicht ausschl. eine Nachwuchsorganisation der Feuerwehr, indem sie ist eine Gruppe mit einem Teil feuerwehrtechnischer Ausbildung und einem ebenso großen Teil freier Jugendarbeit [(Wanderungen, Zeltlager, Sport und Bastelabende). Die Jugend- Feuerwehren ind in Bund und Ländern als „förderungswürdige Ju' gendgemeinschaft" behördlich anerkannt (besonders wichtig bei Anträgen für Zuschüsse).
)as Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehr beträgt in Rheinland- Pfalz 12 Jahre. Die Jugendlichen sind dann automatisch im Ge- neindeunfallverband mitversichert. Das Alter für die Übernahme in die aktive Wehr ist bei uns 16 Jahre.
[Die Erfahrung hat aber gezeigt, daß es besser ist, die Jugendlichen als ganze Gruppe oder aber erst mit 18 Jahren zu überneh- nen.
/er kann Mitglied in der Jugendfeuerwehr werden?
Mitglied der Jugendfeuerwehr können alle männlichen und weiblichen Jugendlichen über 12 Jahre werden, soweit die schriftliche [Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.Über Jie Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwahrausschuß im Einvernehmen mit dem Wehrführer. Zur offiziellen Gründung einer Jugendfeuerwehr ist die Zustimmung des Führers der Wehr ind ein entsprechender Beschluß der Gemeinde notwendig.
[Die Jugendfeuerwehr untersteht der fachlichen Aufsicht und tetreuung des Wehrführers. Dieser delegiert einen Jugendfeuervehrwart (JFW) Der JFW ist der Beauftragte für die Jugendfeuervehr. Er wird nicht von der JF gewählt, sondern vom Wehrführer bzw. Vorstand der Feuerwehr eingesetzt. Er muß selbstverständlich das Vertrauen der Jugendlichen besitzen.
3er JFW muß aktiver Feuerwehrmann sein (Gruppenführerlehr- ang an der Landesfeuerwehrschule). Sein Alter sollte so sein,daß die Aufgaben und Voraussetzungen zum Umgang mit den Jugendlichen erfüllen kann. Er ist zu alten Besprechungen und Ver- ammlungen der aktiven Wehr hinzuzuziehen Zum Schluß soll noch gesagt werden, daß die Jugendgruppe min
destens Löschgruppenstärke (9 Mann), aber nicht mehr als 12 Angehörige haben sollte.
Werner Rörig, Kreisjugendfeuerwehr Westerwald, Kreisjugendfeuerwehrwart.
Angel-Freunde Wirges 1955 e. V.
POKAL—FORELLEN—FISCHEN am 3.12.1978 in Quirnbach, „ Am Wasserhaus".
Letzter Start in der Saison ist unser Nikolaus-Fischen!
Im vergangenen Jahr machte uns der Frost einen Strich durch die Rechnung - hoffen wir diesmal auf besseres Wetter.
Wir laden herzlich ein.
Startvergabe 7.00 Uhr Fischen von 8.00 bis 11.00 Uhr.Preisver- gabe 12.30 Uhr.
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Aus der Sitzung des Stadtrates
Bericht über die Sitzung des Stadtrates am 16. Mov. 1978 Zweite Nachtragshaushaltssatzung
Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 16.11. 1978 die 2. Nachtragshaushaltssatzung für 1978 beschlossen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben um 358.500,-- DM erhöht und damit der Gesamtauftrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 5.158.400,- DM auf 5.543.900,- DM festgesetzt.
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wurden nicht geändert. Der Kreditbedarf wurde um 299.500,- DM auf 1.033.500,- DM erhöht. Bei den Verpflichtungsermächtigungen und den Steuerhebesätzen ergaben sich keine Änderungen.
Ursache für die erneute Änderung des ursprünglichen Haushaltsplanes waren kurzfristige Transaktionen am Grpndstücksmarkt.
Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf „Baumberg" im Stadtteil Eschelbach
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Baumberg" im Stadtteil Eschelbach hatte eine Grundstückseigentümerin Bedenken gegen den geplanten Standort des Kinderspielplatzes erhoben. Der jetzige Standort des Kinderspielplatzes ist in nördlicher Richtung des Plangebietes angesiedelt. Es wurde angeregt, den Spielplatz an der südöstlichen Grenze des Plangebietes anzusiedeln.
Der Stadtrat beschloß einstimmig, diese Anregung zurückzuweisen. Man habe bewußt den nördlichen Bereich des Plangebietes gewählt, weil er dort im Bereich der Schutzzone der Autobahn liegt und somit der baulichen Entwicklung nicht entgegensteht. Außerdem liegt er dort näher am Ortskern und ist für die Kinder besser zu erreichen.
Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung „Hirtengarten" im Stadtteil Eigendorf
Unter diesem Punkt hatte sich der Stadtrat mit den Bedenken und Anregungen der Kevag in Koblenz und der Anlieger der Weststraße zu befassen.
Der Anregung der Kevag, die Versorgungsfläche für die geplante Schaltstation östlich des Weges auszuweisen und in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen, wurde entsprochen.

