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Montabaur 3/47/78

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Um­leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327,

c) aus Richtung Holler und Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. über die StraßeAn der Fröschpfort" zur Albertstraße.

VI.

Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:

a) Parkplatz an der Fröschpfort

b) Parkplätze hinter dem Finanzamt bzw. vor dem ehern.Kreis­haus,

c) Parkplatz an der Joseph-Kehrein-Schule (am 02., und 16.12.78 nach Schulschluß)

d) Parkstreifen im Stadtgebiet

e) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)

Von der Eichwiese wird ein regelmäßiger kostenloser Pendel­verkehr mit Bussen zur Fußgängerzone durchgeführt.

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir bit­ten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksicht­nahme.

Batteriegefechtsübung vom 28.11.78 bis 29.11.78

Die 2./RakArtBtl 350 beabsichtigt vom 28.11.78 bis 29.11.78 im Raume Montabaur - Gackenbach - Nassau - Welschneudorf eine Batteriegefechtsübung durchzuführen.

Teilnehmer der Übung: ca. 80 Soldaten Kfz. 30 Rad-Kraftfahrzeuge 3 Ketten-Kraftfahrzeuge Gewicht des schwersten Fahrzeuges 16 to.

Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.

Allgemeine Viehzählung am 1. Dezember 1978

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes in der Fassung vom 23.9.

1973 (BGBl. I S. 1406) findet am obengenannten Tage eine all­gemeine Viehzählung statt.

Die Zählung erstreckt sich auf

RINDER, SCHWEINE, PFERDE, SCHAFE und GEFLÜGEL.

Auskunftspflichtig sind die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhin­dert, so sind die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglie­der oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räu­men, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann , zu gestatten. Herrschen Viehseuchen oder bestehen Anordnun­gen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr in den land­wirtschaftlichen Betrieben beschränken, sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen darauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte verweigert, nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter und die Feststellungen bei der Zählung unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen außer für statistische Zwecke lediglich für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes und des Viehseuchengeset­zes, für die Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Vieh­seuchenentschädigungskassen und die Berechnung der öffentli­chen Dasselbekämpfungsgebühren durch die zuständigen Behör­den oder die von diesen beauftragten Stellen verwendet werden. Die Weiterleitung an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nen­nung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen.

Die Benutzung der Einzelangaben zu steuerlichen Zwecken ist unzulässig. Stat. Landesamt Rheinland-Pfalz

Die Verwaltung informiert

Westerwaldkreis probt Altglas-Rückgewinnung

ln einer Zeit, in der mit Rohstoffen äußerst sparsam umgegan­gen werden muß, gewinnt die Rückgewinnung von wiederverwert­baren Stoffen aus Abfällen mehr und mehr an Bedeutung.

Daß diese Rückgewinnung nicht nur der Rohstoffindustie dient sondern auch einen erheblichen finanziellen Vorteil für den Bür­ger bedeutet, beweist die seit dem 1.1.1975 im Westerwaldkreis eingeführte Altpapierabfuhr.

Neben der Altpapierregelung beabsichtigt nun die Westerwald­kreis-Abfallbeseitigung, der Altglaswiederverwertung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken.

Als erste Maßnahme wurden in einzelnen Orten des Kreisgebie­tes gekennzeichnete Altglasbehälter probeweise aufgestellt.

Die Behälter können von den Benutzern problemlos angefahren werden. Die Benutzung ist kostenfrei. Die Bürger können somit ohne großen Aufwand ihre Mülltonne leeren und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Darüber hinaus können die durch den Verkauf des zurückgeführten Altglases erzielten finanziellen Mittel zu einer weiterhin kostengünstigen Müllabfuhr beitragen.

Damit die veranlaßte Altglasrückfilterung nicht nur Versuch bleibt, bittet die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung alle Bürger, die an folgenden Orten und Plätzen aufgestellten Container zu benutzen:

Aufgestellte Container im Bereich der Verbandsgemeinde Mon­tabaur:

Hübingen Feriendorf

Montabaur Allkauf,

Parkplatz auf Kalbswiese . Diskont-Halle Getränke-Kunst Nentershausen Stadion

Neuhäusel Parkplatz bei der Kreissparkasse

Sollte der Versuch ein positives Ergebnis bringen, ist die Auf­stellung weiterer Behälter beabsichtigt.

Caritas informiert:

Durch die , in den letzten Monaten bei uns eingegangenen An­fragen, bezüglich eines regelmäßigen Mittagessens, Essen auf Rädern, sehen wir uns veranlaßt, auf diesem Wege alle Interes­senten zu bitten, sich telefonisch oder schriftlich mit genauer Anschrift beim Caritasverband Montabaur, Philipp-Gehling- Straße 4, Telefon 3281, anzumelden. Wenn genügend Anmel­dungen eingehen, werden wir uns bemühen, eine Lösung zu fin­den.

Sprechtage für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherungen im Dezember 1978

Die Beratungsbeamten der Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz in Speyer und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin halten die nächsten Sprechtage wie'folgt:

FÜR DIE ARBEITER EINSCHLIESSLICH SELBSTÄNDI­GEN HANDWERKER in Montabaur:

am Dienstag, dem 5.12.1978

von 8.30 -12.00 Uhr im Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz, Erd­geschoß, Sitzungssaal 3

FÜR DIE ANGESTELLTEN in Montabaur

am Montag, dem 4.12.1978 von 8.30 -12.00 Uhr und von 13.00-15.00 Uhr